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author46halbe <46halbe@berlin.ccc.de>2010-03-07 00:53:10 +0000
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+++ b/updates/2007/wahlcomputer-spenden.md
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1title: Spendenaufruf zur Unterstützung der Kampagne gegen den Einsatz von Wahlcomputern 1title: Spendenaufruf zur Unterstützung der Kampagne gegen den Einsatz von Wahlcomputern
2date: 2007-03-02 00:00:00 2date: 2007-03-02 00:00:00
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4author: webmaster 4author: webmaster
5tags: update 5tags: update, wahlcomputer
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7 7Bei den Bundestagswahlen am 18. September 2005 wurden in Deutschland Wahlcomputer der holländischen Firma Nedap eingesetzt. Die Öffentlichkeit kann die Auszählung der Stimmen auf Wahlcomputern in keiner Weise nachvollziehen. Der Einsatz der Computern ist aufgrund nachgewiesener Manipulationsmöglichkeiten weltweit heftig umstritten. Das Vertrauen der Wähler in die Wahlcomputer ist also aus gutem Grunde nachhaltig gestört.
8Bei den Bundestagswahlen am 18. September 2005 wurden in Deutschland Wahlcomputer der holländischen Firma Nedap eingesetzt. Die Öffentlichkeit kann die Auszählung der Stimmen auf Wahlcomputern in keiner Weise nachvollziehen. Der Einsatz der Computern ist aufgrund nachgewiesener Manipulationsmöglichkeiten weltweit heftig umstritten. Das Vertrauen der Wähler in die Wahlcomputer ist also aus gutem Grunde nachhaltig gestört.
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11<!-- TEASER_END --> 10<!-- TEASER_END -->
@@ -13,7 +12,7 @@ Bei den Bundestagswahlen am 18. September 2005 wurden in Deutschland Wahlcompute
13Die holländische Bürgerinitiative »Wij vertrouwen stemcomputers niet« 12Die holländische Bürgerinitiative »Wij vertrouwen stemcomputers niet«
14hat gemeinsam mit dem Berliner Chaos Computer Club (CCC) erhebliche 13hat gemeinsam mit dem Berliner Chaos Computer Club (CCC) erhebliche
15Sicherheitsmängel bei den Wahlcomputern von Nedap nachgewiesen. Zu dem 14Sicherheitsmängel bei den Wahlcomputern von Nedap nachgewiesen. Zu dem
16berechtigten Einwand des Wählers, dass das Wahlergebnis beim Einsatz der 15berechtigten Einwand des Wählers, daß das Wahlergebnis beim Einsatz der
17Wahlcomputer nicht mehr nachprüfbar ist, kommt nun das Wissen um die 16Wahlcomputer nicht mehr nachprüfbar ist, kommt nun das Wissen um die
18Manipulationsmöglichkeiten an den Nedap-Maschinen. 17Manipulationsmöglichkeiten an den Nedap-Maschinen.
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@@ -37,9 +36,9 @@ Anwaltskosten.
37Ein wesentlicher und sehr dringlicher Aspekt der Kampagne ist die 36Ein wesentlicher und sehr dringlicher Aspekt der Kampagne ist die
38Unterstützung des Vorstoßes von Ulrich Wiesner gegen den Einsatz von 37Unterstützung des Vorstoßes von Ulrich Wiesner gegen den Einsatz von
39Wahlcomputern. Der Chaos Computer Club teilt die grundlegenden Bedenken, 38Wahlcomputern. Der Chaos Computer Club teilt die grundlegenden Bedenken,
40die Herr Wiesner vor dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestages 39die Herr Wiesner vor dem Wahlprüfungsausschuß des Bundestages
41vorgebracht hat. Durch die Ablehnung seines Wahleinspruches durch den 40vorgebracht hat. Durch die Ablehnung seines Wahleinspruches durch den
42Wahlprüfungsausschuss ist nun der direkte Weg zum 41Wahlprüfungsausschuß ist nun der direkte Weg zum
43Bundesverfassungsgericht frei. Da die Politiker und Behörden offenbar 42Bundesverfassungsgericht frei. Da die Politiker und Behörden offenbar
44keine Anstalten machen, den Einsatz von Wahlcomputern zum Wohle unserer 43keine Anstalten machen, den Einsatz von Wahlcomputern zum Wohle unserer
45Demokratie zu verhindern, bauen wir nun auf unsere Verfassung, die freie 44Demokratie zu verhindern, bauen wir nun auf unsere Verfassung, die freie
@@ -51,11 +50,11 @@ wir den Wahlcomputern den Garaus machen! Helft mit und spendet für die
51Kampagne zur Abschaffung von Wahlcomputern! Auch kleine Beträge helfen. 50Kampagne zur Abschaffung von Wahlcomputern! Auch kleine Beträge helfen.
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53Spenden bitte an die 52Spenden bitte an die
54` Wau Holland Stiftung Commerzbank Kassel BLZ: 52040021 Konto: 2772812 Stichwort: Gegen Wahlcomputer` 53` Wau Holland Stiftung Commerzbank Kassel BLZ: 52040021 Konto: 2772812 Stichwort: Gegen Wahlcomputer `
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56Die Wau-Holland-Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur 55Die Wau-Holland-Stiftung ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur
57Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen 56Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen
58nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. 57nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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60Für Fragen zum Thema »Wahlcomputer« stehen wir unter presse\@ccc.de zur 59Für Fragen zum Thema »Wahlcomputer« stehen wir unter presse(at)ccc.de
61Verfügung. 60und wahlcomputer(at)ccc.de zur Verfügung.