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1title: Polizeieinsatz auf der Demo "Freiheit statt Angst"
2date: 2009-11-06 16:19:00
3updated: 2009-11-06 17:56:44
4author: admin
5tags: überwachung, kennzeichnungspflicht, polizeigewalt, demonstration, freiheit statt angst, polizeivideo
6
7Von den gewalttätigen polizeilichen Ausschreitungen im Rahmen der Demonstration "Freiheit statt Angst" am 12. September 2009 gibt es nun weiteres Videomaterial. Wir veröffentlichen zwei Filmmitschnitte, die das Geschehen aus Zusammenschnitten der verschiedenen Aufnahmen – auch der Polizeikameras – zeigen sowie eine Analyse des Rechtsanwalts Johannes Eisenberg, der vom CCC finanziell und technisch unterstützt wird, um die Opfer zu vertreten, den Sachverhalt aufzuklären und juristisch gegen die Täter aus den Kreisen der Polizeibeamten vorzugehen. Dabei glauben wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durch die Veröffentlichungen dieser Materialien unterstützen zu müssen, damit die Ermittlungen in einer Art geführt werden, dessen Ergebnis auch wirklich präventiven Charakter hat.
8
9Die beiden Zusammenschnitte zeigen den Ablauf jeweils aus den Perspektiven der beiden vor Ort eingesetzten Polizeikameras sowie der Aufnahmen der Demoteilnehmer, die hier eine anlaßbezogene Überwachung staatlichen Handelns betrieben haben. Die Perspektiven der Polizeikameras sind in den Videos daran zu erkennen, daß sie bei den gewalttätigen Ausschreitungen der Polizisten systematisch vom Geschehen weggedreht werden.
10
11<!-- TEASER_END -->
12
13Warum wir dieses Material der Öffentlichkeit zugänglich machen
14
15Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der
16Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im
17Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei
18schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren
19sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen,
20verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.
21
22Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von
23Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht
24auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann
25zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom
26Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden
27Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten
28beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert
29hatte, seine Dienstnummer anzugeben.
30
31Die Polizei behauptet hernach, über diesen Angriff kein Videomaterial zu
32besitzen. Die von der Polizei vorgelegten Bänder belegen, daß die
33Videobeamten regelrecht die Kameras von der Gewalthandlung weggehalten
34haben. Sie sind am Ort, aber fokusieren die Kameras weg vom Geschehen.
35Auf diese Weise bleibt die Straftat selbst polizeilicherseits ungefilmt.
36Gefilmt wurde aber das Vorgeschehen, das mittäterschaftliche
37Zusammenwirken mindestens der beiden Polizeibeamten als "Schläger" und
38"Reißer" wird dadurch belegt.
39
40Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren
41Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv.
42Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache
43Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die
44Verhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen des
45Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie erscheinen
46äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem kurze
47Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer Rechtsradikaler.
48
49Wir haben uns entschlossen, die Bilder so zu zeigen, wie sie sind. Wir
50sehen keinen Anlaß, die Gesichter der Beteiligten unkenntlich zu machen.
51Täter und Opfer, Polizeibeamte wie Demonstranten sind öffentlich
52aufgetreten.
53
54Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer
55wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten
56zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf
57strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten
58geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer
59polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft
60davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger.
61Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß
62belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren
63Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde
64selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das
65Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert. Die
66Öffentlichkeit hat daher einen Anspruch darauf, die Bilder offen und
67unverändert sehen zu dürfen.
68
69Die Polizisten müssen in Zukunft gekennzeichnet werden, das
70Entdeckungsrisiko für Beamte, die Gewalthandlungen begehen, muß erhöht
71werden. Das Risiko für Bürger, die solche Gewalthandlungen sehen und zur
72Anzeige bringen wollen, muß verringert werden. Allein die Frage nach
73einer Dienstnummer kann, wie der Fall zeigt, dazu führen, daß der
74Fragende zusammengeschlagen wird.
75
76Die Polizisten müssen in einer Weise ausgebildet werden, daß sie
77gewaltvermeidend in Konflikte am Rande von Demonstrationen
78gehen. Schließlich muß den Polizisten das "Feindbild Demonstrant"
79genommen werden. Es handelte sich bei der Demonstration um eine
80Bürgerrechtsdemonstration.
81
82Das Gewaltopfer des Angriffs hat dem Berliner Polizeipräsidenten nunmehr
83erfolgreich folgende Äußerungen untersagt:
84
85Presseerklärung vom 13. 10. 2009 (Sonntag, 14 Uhr)
86
87"*Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es
88seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen
89Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen,
90störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm
91schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt
92ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem
93nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein
94Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu
95befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt
96verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der
9737-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam
98zur Behandlung in ein Krankenhaus."*
99
100Erklärung Polizeipräsident im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses von
101Berlin am 21. 9. 2009:
102
103"*Bei der Demonstration habe es einen aus circa 7.000 Teilnehmern
104bestehenden antikapitalistischen Block mit eigenem Lautsprecherwagen
105gegeben. Aus diesem sei gegen 18.00 das Lied "Bullenschweine" abgespielt
106worden. Es habe ein Sprechchor eingesetzt: "Steine, Steine auf die
107Bulllenschweine". Aus taktischen Gründen habe die Polizei auf eine
108Sofortmaßnahme zur Überprüfung des Lautsprecherwagens verzichtet. Man
109habe entschieden, diesen erst nach Ende der Versammlung zu überprüfen.
110Das sei dann später geschehen. Als die Beamte den Lautsprecherwagen
111anhielten, um ihn zu überprüfen, habe ein Zustrom von circa 50 Personen
112eingesetzt. Diese hätten "versucht die Maßnahme zu stören". Eine
113vermummte Person sei festgenommen worden. Als diese Person zum
114Einsatzwagen gebracht werden sollte, hätten andere Personen versucht,
115den Beamten den Weg zu versperren. In dieser Situation sei auch ein
11637-jähriger Mann "durch permanentes Stören" aufgefallen. Er habe sein
117Fahrrad "blockierend" zwischen die Beamten geschoben. Der Mann habe
118mehrfach einen Platzverweis erhalten. "Er blieb am Ort und störte weiter
119die Maßnahmen". Der Mann sei festgenommen worden. "Bei der Festnahme
120erlitt er Verletzungen im Gesicht". Zu den Einzelheiten der Festnahme
121und zu den widersprüchlichen Angaben, so Glietsch "werde ich hier nichts
122sagen". Er wolle erst den Abschluss der Beweisaufnahme durch die
123Staatsanwaltschaft abwarten. Später, auf Nachfrage von Abgeordneten,
124sagte Glietsch, dass von der Polizei zum fraglichen Zeitpunkt
125aufgenommene Videomaterial sei als Beweismittel zum Verfahren genommen
126worden. Es liefere in dem Fall aber keine zusätzlichen Erkenntnisse.*
127
128Handelnde Personen:
129
130- "Gewaltopfer" ist Fahrradfahrer mit blauem Hemd.
131- "U." ist Person, die mit blutender Nase durch das Bild läuft.
132- "Reißer" ist Polizeibeamter, der das Gewaltopfer "festnimmt",  indem
133 er ihn am Hemd zieht und in Richtung "Schläger"  wirft.
134- "Schläger" ist Polizeibeamter, der Gewaltopfer vor sich her treibt,
135 von Gewaltopfer nach Dienstnummer gefragt wird, von Gewaltopfer
136 abläßt, sich zurückzieht, und den ersten Schlag ins Gesicht des
137 Gewaltopfers setzt und drei weitere Schläge gegen Kopf des U.
138- "Patzverweiser" ist der Polizeibeamte, der Gewaltopfer vor dem
139 Reißen des Reißers von der Straße weist.
140
141 
142
143Wir dokumentieren das Kartell der Verschleierungen, Verdunkelungen und
144falschen Verdächtigungen, die in der Polizei anschließend, nach
145Bekanntwerden des Hauptvideos am 12. September 2009 gesponnen wurden.
146
147In einer Strafanzeige der Polizei gegen das Gewaltopfer und die
148ebenfalls durch die Schläger verletzte Person U. vom 12. September 2009
149heißt es: *\[...\] Hierbei versuchten mindestens zwei männliche Personen
150aus der linken Szene den Gefangenen zu befreien. Eine
151Gefangenenbefreiung konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten mittels
152körperlicher Gewalt verhindert werden. Die Polizeikräfte wurden während
153der Maßnahmen immer wieder von linksextremen Demonstrationsteilnehmern
154bedrängt und behindert...*
155
156Es gab, das beweisen bereits die Bilder, in Wahrheit gar keine
157"Festnahme": Wann hat der Reißer dem Gewaltopfer die Festnahme erklärt?
158Welchen Grund gab es für diese "Festnahme"? Sieht im Deutschland des
159Jahres 2009 so eine "Festnahme" der Polizei aus? Zerren am T-Shirt?
160Schmeißen des Festzunehmenden in die Schlagfaust eines Schlägers?
161
162Aussagen zu angeblichen Straftaten des Gewaltopfers
163
164Das Gewaltopfer ist 1,60 m groß und wiegt 60 kg. Er ist nicht als
165Straßenkämpfer oder in irgendeiner Kampfsportart ausgebildet.
166
167Die Anzeige gegen das Gewaltopfer wegen Widerstands gegen die
168Staatsgewalt erfolgte auf der Grundlage der Angaben der wegen diverser
169(gefährlicher) Körperverletzungen selbst unter Tatverdacht stehenden
170Beamten, dem "Reißer" und dem "Schläger".
171
172Das Video ist am 12.9.2009 (Sonnabend) gegen 22 Uhr im Netz aufgetaucht
173und hat nahezu sofort für großes Aufsehen wegen der sichtbaren
174Polizeigewalt gesorgt.
175
176Der "Schläger" hat seine Zeugenaussage am 12.9.2009 angeblich um 23.06
177Uhr abgesetzt. Der "Reißer" hat seine Aussage am 13.9.2009 um 17.37 Uhr
178zu Papier gebracht, ein weiterer Beamter am 13.9.2009 um 19.01 Uhr. Alle
179kannten das Hauptvideo und haben dazu passend eine "Vorgeschichte"
180gesponnen.
181
182**Sie wußten nicht, daß es weiteres beweiskräftiges Videomaterial gab**
183
184a\. In keiner der Vor-Situationen behindert das Gewaltopfer mit einem
185Fahrrad Polizeihandlungen oder handelt Weisungen zuwider oder widersetzt
186sich Platzverweisen oder begeht gar Widerstandshandlungen. In keiner
187dieser Situation schiebt er sein Fahrrad Polizeibeamten vor die Beine
188oder kehrt er zwei Meter zurück usw.
189
190b\. Widerstandshandlung vor, während und nach der "Festnahme" des
191Gewaltopfers:
192
193Die "Festnahme" des Gewaltopfer ist vollständig dokumentiert. Der
194Platzverweiser läßt von ihm ab. Es gibt keinen weiteren Beamten, der ihm
195einen Platzverweis ausspricht. "Reißer" und "Schläger" laufen sogar um
196ihn herum und räumen zunächst das "Schlagfeld". Nachdem der
197Platzverweiser von dem Gewaltopfer abläßt, geht das Gewaltopfer seinen
198Weg Richtung Bürgersteig, er wendet sich nicht um, er läuft stetig
199Richtung Bürgersteig, weg von der Straße, weg von den Beamten, der
200"Reißer" folgt ihm, zerrt an ihm. Das Gewaltopfer wird nicht
201angesprochen von dem "Reißer". Der "Reißer" greift ihn ohne jede
202Ansprache, zieht erst am Fahrrad, dann am T-Shirt, dreht ihn, stößt ihn,
203ohne irgendeine Gelegenheit geben, sein Fahrrad zu sichern, nach vorne,
204direkt in den Schlag des "Schlägers" in das Gesicht von dem Gewaltopfer.
205Keine Widerstandshandlung findet statt, sie wäre angesichts der
206Überwältigung des "Reißers" im Verein mit dem "Schläger" gar nicht
207möglich.
208
209Sodann schlägt der "Schläger" das Gewaltopfer massiv ins Gesicht. Das
210Gewaltopfer ist benommen, er wird weiter massiv vom "Reißer" mißhandelt:
211Er reißt ihm die Lippe kaputt und schlägt ihn brutal an den Hinterkopf.
212Kein Dritter zerrt am Gewaltopfer oder versucht ihn zu befreien, niemand
213läuft ihm entgegen, keine Zivilperson umfaßt oder entwindet ihn gar dem
214Zugriff der Polizeibeamten. Das Gewaltopfer wehrt sich nicht, er ist gar
215nicht in der Lage, irgendetwas gegen den ihm körperlich massiv
216überlegenen "Reißer" zu unternehmen. Er ist wehrlos- und mißhandeltes
217Objekt des Gewaltausbruchs der "Reißer" und "Schläger".
218
219aa. Vorgeschichte:
220
221Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr in einer
222"Zeugenaussage": *"Dabei fiel mir eine männliche Person mit einem
223mitgeführten Fahrrad auf. Diese Person setzte immer wieder sein Fahrrad
224ein, um dieses blockierend den eingesetzten Polizeikräften vor die Beine
225zu schieben. Des weiteren trat er immer wieder zwei Schritte zurück, um
226sich dann wieder im "richtigen Moment" den Einsatzkräften in den Weg zu
227stellen. Die Personen wurden daraufhin mehrmals von verschiedenen
228Beamten aufgefordert, in den von der Polizei zugewiesenen Bereich zu
229gehen. Dieser Aufforderung kamen diese Personen zu keinem Zeitpunkt
230nach. Nunmehr bedrängte er die eingesetzten Kräfte und forderte
231energisch die Herausgabe der Dienstkarten. Aus einsatztaktischen Gründen
232war dieses jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Weiterhin warf der
233den Kräften Körperverletzungsdelikte und Strafvereiteilung im Amt vor.
234Die Person bewegte sich nun in Richtung des Lautpsrecherwagens."*
235
236Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.2009 um 23.06 Uhr: "*...wurde eine
237weibliche Person ... wiedererkannt... Freiheit entzogen .... führte
238dazu, daß sich die am Ort befindlichen Personen der linken Szene
239aggressiv und lautstark den Kollegen in den Weg stellten, die zuvor die
240Freiheitsentziehung getätigt hatten. Die Polizeikräfte wurden daran
241gehindert, die Örtlichkeit mit der festgenommenen Person zu verlassen.
242... ...erhielt durch .. Z. den Auftrag, gegen diese Störergruppe
243Platzverweise auszusprechen ...Hierbei fiel immer wieder eine männliche
244Person mit einem Fahrrad auf, welche sich den Kollegen gewollt in den
245Weg stellte.. ..Er wurde mehrmals aufgefordert, den Platz in Richtung
246Streesemannstraße zu verlassen ... "*
247
248Dies geschah tatsächlich nur einmal, vom Platzverweiser, und zwar mit
249der Aufforderung, sich auf den "Bürgersteig" zu begeben, dem ist das
250Gewaltopfer gefolgt.
251
252Der "Schläger" behauptet weiter: "*... Allen Aufforderungen kam er zu
253keiner Zeit nach. Immer wieder trat er zwei Meter zurück, um sich danach
254wieder den Kräften in den Weg zu stellen. Hierbei setzte er auch immer
255wieder sein mitgeführtes Fahrrad ein, um dieses blockierend den
256Polizeibeamten vor die Beine zu schieben. Um einen Platzverweis
257durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit
258entzogen."*
259
260Ein dritter Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*... schrie mich
261eine männliche Person, die ein Fahrrad mitführte, lauthals an, ich
262sollte dafßr sorgen, dass "der Kollege eine Dienstkarte auszuhändigen
263hat". Dabei zeigte er auf eine Gruppe uniformierter Kollegen, die sich
264in Maßnahmen befand. Ich versuchte ihm zu erklären, dass es zurzeit noch
265nicht möglich sei, er sich jedoch kurz gedulden möchte. ... schrie mich
266diese Person ... an, dass ich eine "Strafvereitelung" begehen würde. Ich
267entgegnete, dass ... er sich bis zur Beendigung meiner Maßnahmen auf den
268Gehweg begeben soll. Er kam keiner dieser Aufforderung nach, sondern
269versuchte darüber hinaus andere umherstehende Personen aufzustacheln.
270....Er wiederholte mehrmals, dass die Beamten Körperverletzungen und
271Strafvereitelungen im  Amt begehen würden. Dabei blickte er sich
272permanent um, um Reaktionen bei den anderen Personen zu ernten.
273Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen
274aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung
275Stresemannstraße zu entfernen.... .. Diese Person kam dieser
276Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in
277Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen
278zu gelangen... ...Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die
279Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter gehen konnten."Der
280..  (Reißer)  entschloss sich daraufhin die Person, zum Zwecke der
281Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden
282Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht
283erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw.
284Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten."*
285
286bb. Behauptungen zu Widerstandshandlungen während der Festnahme
287
288Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr: "*Um zu verhindern,
289dass die Person zum wiederholten Mal die polizeilichen Maßnahmen stört
290und um die Identität der Person zum Zwecke der Strafverfolgung zu
291sichern, entschloss ich mich die Person festzuhalten und zu den Beamten,
292welche sich hinter mir befanden, zu ziehen. Dabei riss sich die Person
293von mir los und es kam zum Widerstand. ....Sofort wurde die
294Personengruppe auf das Geschehen aufmerksam und versuchte den
295Beschuldigten ... zu befreien.... Ich versuchte die Person nun mittels
296Nasen-Druck-Hebel zu ergreifen.... Doch auch hierbei schaffte sie es
297sich durch Drehen und Winden aus meinem Haltegriff zu entziehen und sich
298erneut komplett zu drehen. ...Dann stand er mir gegenüber und versuchte
299mich mit aller Kraft wegzuschubsen. Ich ergriff die Handgelenke, um das
300zu verhindern ... Um den hartnäckigen Widerstand brechen zu können und
301um ihn anschließend fixieren zu können, entschloss ich mich einmal mit
302meiner rechten Faust gegen den Kopf des Beschuldigten zu schlagen.
303Bereits beim ersten Schlag konnte sofort der gewünschte Erfolg erzielt
304werden."*
305
306Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.09 um 23.06 Uhr: "*Um einen
307Platzverweis durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die
308Freiheit entzogen. Hierbei leistete er Widerstand. Sofort versuchten die
309anwesenden Personen der linken Szene diese Freiheitsentziehung zu
310verhindern. Mindestens zwei männliche Personen ergriffen die
311festgenommene Person und zogen extrem stark an ihr, während andere
312Sympathisanten handgreißich gegen die eingesetzten Beamten wurden. Ich
313setzte Zwangsmittel in Form von körperlicher Gewalt (Faustschläge) ein,
314um eine Gefangenenbefreiung zu verhindern. Hierauf lösten die Personen
315ihre Griffe und entfernten sich."*
316
317Der dritte Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*Nacheinander
318wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die
319Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu
320entfernen. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach
321oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in
322Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen. Dabei schob er weiterhin
323sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter
324gehen konnten. Der .. (Reißer) entschloss sich daraufhin die Person, zum
325Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der
326weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen
327der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt
328bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten. ... Etwa in Höhe
329des Laukw erreichte der Kollege (Reißer) auch die Person und ergriff
330ihn, da er bereits bei der Annäherung versuchte sich wegzudrehen.
331Sogleich begannen die umstehenden Personen aufzuschreien und näherten
332sich teils in aggressiver und bedrohlicher Haltung. Während (Reißer)
333versuchte den nunmehr Beschuldigten  ... mittels Festhaltetechnik zu
334kontrollieren, versuchten die anderen Kollegen des Zuges diese Maßnahme
335abzusichern ... Mehrere Personen versuchten durch körperliche Gewalt
336diese Freiheitsentziehung zu vereiteln, indem sie die Einsatzkräfte
337behinderten oder an dem Beschuldigten zogen ... Da sich der Beschuldigte
338stark gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Wehr setzte, mussten
339weitere Kollegen zur Unterstützung eingreifen...."*
340
341Und was macht die Polizeibehörde in ihrer Strafanzeige vom 13.9.2009,
342Uhrzeit unbekannt, aus alledem in freier Verdachtsschöpfung und ohne daß
343das in Einklang mit den Schilderungen des ihm zu diesem Zeitpunkt
344bekannten Hauptvideos zu bringen wäre oder auch nur mit den
345Schilderungen der Auskunftspersonen?
346
347Sie nimmt auf: "*In Höhe des Fontaneplatz wurde dann nach angelegter
348Vermummung einer Person die Freiheit entzogen. ... zahlreiche Personen
349um den Gruppenwagen drängten ..., wurden durch die eingesetzten Personen
350Platzverweise ausgesprochen, um die Straße, auf der sich die Personen
351befanden, wieder frei zu bekommen, denn der Fahrzeugverkehr lief hier
352weiterhin. Der Beschuldigte, welcher mit seinem Fahrrad unterwegs war,
353wurde ebenfalls ein Platzverweis erteilt ... Der Besch. trat nach dem
354Aussprechen des Platzverweises auch kurz zurück, bahnte sich dann aber
355seinen Weg erneut auf der Straße zu den Polizeikräften. Diese wurden
356durch ihn behindert und konnten der eigentlichen Tätigkeit, dem
357Aussprechen von Platzverweisen, nicht nachkommen. Dies wiederholte der
358Beschuldigte noch einige Male, wobei er als Grund angab eine Dienstkarte
359bekommen zu wollen, um eine Anzeige gegen die eingesetzten
360Polizeibeamten fertigen zu lassen. Dabei schrie er mehrmals laut, dass
361alle Beamten eine Strafvereitelung begehen würden. Ihm wurde durch diese
362jedoch erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war eine
363Dienstkarte auszuhändigen, doch der Besch. wiederholte seine unwahren
364Äußerungen lautstark und stelle sich erneut den Polizeibeamten in den
365Weg. Dabei begann der Beschuldigte lautstark seinen Unmut über die
366Polizei zu äußern und stellte sich erneut den Polizeibeamten in den Weg.
367Hier wurde er durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt in Form
368von Wegschieben und Wegdrängen der Person in Richtung der Grünanlage
369abgewiesen, damit er sich in Richtung Stresemannstraße entfernt. Diesem
370widersetzte er sich jedoch, indem er sich abermals in den Weg stellte.
371Als der (Reißer) auf den Besch. zuging, lief dieser in Richtung der
372Lautsprecherwagenüberprüfung. (Reißer) entschloß sich nun, aufgrund der
373wiederholten Störungshandlungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen
374den Besch. zu ergreifen, wobei der sich aus dem Haltegriff lösen konnte.
375Beim erneuten Ergreifen durch (Reißer) stieß dieser mit seinem Arm auf
376den Haltegriff um sich erneut der Freiheitsentziehung zu entziehen. Der
377nun unterstützende Polizeibeamter X ergriff nun den Besch. Der
378Beschuldigte kam mit diesem zu Fall..."*
379
380Kein Wort von den Schlägen des "Reißers" und des "Schlägers", kein Wort
381davon, daß der "Reißer" dem Gewaltopfer die Lippen zerrissen hat, findet
382sich in dieser "Strafanzeige".
383
38428.10.2009
385
386Rechtsanwalt Eisenberg
387
388[Videozusammenschnitt 12.09.2009 mit Polizeikamera
3891](http://ftp.ccc.de/events/freiheit_statt_angst_demo_Sep2009/20090912-Cut1-h264.mov)
390
391[Videozusammenschnitt 12.09.2009 mit Polizeikamera
3922](http://ftp.ccc.de/events/freiheit_statt_angst_demo_Sep2009/20090912-Cut2-h264.mov)
393
394