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author46halbe <46halbe@berlin.ccc.de>2016-10-07 07:54:36 +0000
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1title: Gutachten für NSA-BND-Untersuchungsausschuss: BND-Operationsgebiet Inland
2date: 2016-10-06 23:37:00
3updated: 2016-10-07 07:54:36
4author: 46halbe
5tags: update, pressemitteilung
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7Der Bundesnachrichtendienst (BND) kann bei seiner Massenüberwachung nicht sicher zwischen in- und ausländischen Datenverkehren unterscheiden, ohne detailliert Inhalte der Kommunikation zu analysieren. Das belegt ein vom Chaos Computer Club (CCC) im Auftrag des NSA-BND-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages angefertigtes Sachverständigengutachten.
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9<!-- TEASER_END -->
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11Das Gutachten erläutert die heute typischen technischen Abläufe bei
12paketvermittelter Datenübertragung, um das Vorgehen der Geheimdienste
13bei der Internet-Überwachung zu verdeutlichen. Bei der sogenannten
14strategischen Fernmeldeaufklärung muß der BND die Herkunft überwachter
15Daten geographisch zuordnen können, um zwischen inländischen und
16Ausland-Ausland-Telekommunikationsverkehren zu unterscheiden. Dem BND
17ist das massenhafte inhaltliche Durchforsten deutscher
18Kommunikationsvorgänge verboten, daher hat er das Anzapfen solcher
19Verkehre zu vermeiden.
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21Das Gutachten offenbart eine Zwickmühle, die der Auslandsgeheimdienst
22BND totzuschweigen bemüht ist: Einerseits darf er inländische
23Kommunikationsinhalte nicht analysieren, andererseits kann er sie ohne
24eine tiefgehende Analyse nicht von ausländischen Datenpaketen
25unterscheiden.
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27Das Gutachten belegt, daß aufgrund der Struktur heutiger Netze eine
28sichere Zuordnung der geographischen Herkunft von abgehörten Daten ohne
29eine detaillierte Inhaltsauswertung nicht möglich ist: Der Weg von
30Datenpaketen wird ad hoc und dynamisch bestimmt und kann sich auch in
31kurzen zeitlichen Abständen ändern. Dadurch kann der Lauscher an der
32Leitung nicht zuverlässig vorhersagen, woher und wohin die an einer
33Glasfaser abgefangenen Datenpakete tatsächlich transportiert werden.
34Erst recht läßt sich nicht erkennen, ob die übermittelten Inhalte von
35deutschen Grundrechtsträgern oder von zum Belauschen freigegebenen
36Ausländern stammen.
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38„Wenn man den Geheimdiensten besser auf die Finger schauen und nicht nur
39Beteuerungen glauben will, hilft das Verständnis der tatsächlichen
40technischen Vorgänge im Netz“, sagte CCC-Sprecher Frank Rieger. „Niemand
41sollte sich weiterhin vorgaukeln lassen, der BND oder seine
42Partnerdienste würden beim Abhören sicher zwischen in- und ausländischen
43Datenverkehren unterscheiden können, ohne dabei tief in die Inhalte
44hineinzuschauen.“
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46Schon Mitte Oktober soll im Rahmen einer „BND-Reform“ die angebliche
47„Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ des Geheimdienstes per Gesetz
48legitimiert werden. Daß zur gleichen Zeit im
49NSA-BND-Untersuchungsausschuß (NSAUA) desselben Parlaments weiterhin
50Fakten zusammengetragen werden, die für eine wirkliche „BND-Reform“
51hilfreich wären, darf nicht weiter ignoriert werden. Das Parlament
52sollte die Erkenntnisse des NSAUA endlich zur Kenntnis nehmen und
53zumindest dessen Empfehlungen abwarten, bevor eine Gesetzesnovelle die
54bisherigen, nachweislich illegalen Machenschaften des BND zu geltendem
55Recht macht.
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57 
58
59**Links**:
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61Gutachten zu Beweisbeschluß SV-13 des NSAUA:
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63[https://www.ccc.de/system/uploads/220/original/beweisbeschluss-nsaua-ccc.pdf](/system/uploads/220/original/beweisbeschluss-nsaua-ccc.pdf)