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1title: Leitfaden für Smart-Home-Lösungen
2date: 2016-02-12 09:01:00
3updated: 2016-02-12 09:08:03
4author: julric
5tags: update, pressemitteilung
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7Die Frage, wie der Endkunde für die Automatisierung seines Zuhauses sichere und datenschutzfreundliche Lösungen wählen kann, wird angesichts des explodierenden Marktes immer wichtiger. Das Land Rheinland-Pfalz hat nun einen Leitfaden für die Auswahl von verbraucher- und datenschutzfreundlichen Gerätschaften und Installationen auf dem Gebiet des „Smart Home“ vorgelegt, der unter Mitwirkung von Vertretern des Chaos Computer Clubs (CCC) entstanden ist.
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9<!-- TEASER_END -->
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11Die heute veröffentlichten Empfehlungen für Anbieter und Verbraucher
12zeigen aus Sicht des CCC den richtigen Weg auf, der insbesondere durch
13die Anbieter von Smart-Home-Lösungen eingeschlagen werden sollte. Leider
14handelt es sich hierbei nur um Empfehlungen, deren Verbindlichkeit auch
15noch durch Verwendung schwacher Modalverben eingeschränkt wird.
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17Demgegenüber fordert der CCC weiterhin verpflichtend die Nutzung von
18Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wenn Daten – in welcher Form auch immer –
19online ausgetauscht werden. Der Datenaustauch ist grundsätzlich so
20gering wie möglich zu halten. Insbesondere muß die Datenverarbeitung
21lokal erfolgen, so daß keine personenbezogenen Daten den Hoheitsbereich
22des Verbrauchers verlassen. Die Behauptung, die kontinuierliche
23Optimierung und Anpassung der Algorithmen erfordere die
24Datenverarbeitung beim Dienstleister und nicht lokal in der Hoheit des
25Nutzers, ist nicht stichhaltig. Eine Aktualisierung der Algorithmen kann
26auch durch regelmäßige Updates der lokalen Software des
27Smart-Home-Systems erfolgen. Die Daten des Verbrauchers müssen das Gerät
28hierfür nicht verlassen.
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30Auch die Möglichkeit, personenbezogene Daten zu löschen, muß die
31Smart-Home-Lösung in leicht zugänglicher Weise bieten, beispielsweise
32wenn in einer Immobilie mit Smart-Home-Funktionalität der Mieter
33wechselt. Eine dauerhafte Speicherung der personenbezogenen Daten unter
34dem Vorwand der Notwendigkeit der Datenbereitstellung für einen
35„lernenden Algorithmus“ ist vorgeschoben.
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37Der CCC hat die Hoffnung, daß die Empfehlungen des erarbeiteten
38Leitfadens nicht nur vollständig umgesetzt, sondern auch erweitert und
39verbindlicher gemacht werden, damit der Verbraucher uneingeschränkt die
40Hoheit über seine durch die Smart-Home-Lösung gesammelten Daten behält.
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42Der Smart-Home-Leitfaden wurde zwischen Juni 2015 und Januar 2016 im
43Rahmen eines sogenannten
44[Verbraucherdialogs](http://mjv.rlp.de/de/themen/verbraucherschutz/verbraucherdialog/4-verbraucherdialog/ "zur Seite des Verbraucherdialogs RLP")
45durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
46Rheinland-Pfalz, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V., den
47rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die
48Informationsfreiheit, gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen und
49Organisationen erarbeitet. Für den Chaos Computer Club waren Vertreter
50der rheinland-pfälzischen CCC-Gruppen Kaiserslautern und Mainz bei den
51Beratungen anwesend.
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53[zum Ergebnispapier \[PDF,
54350KB\]](http://mjv.rlp.de/fileadmin/mjv/Themen/Verbraucherschutz/Ergebnispapier_mit_Empfehlungen_zum_Verbraucher__und_Datenschutz_bei_Smart_Home_Angeboten_fuer_Anbieter_sowie_Verbraucherinnen_und_Verbraucher_.pdf "Ergebnispapier")
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