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author46halbe <46halbe@berlin.ccc.de>2020-05-19 13:19:45 +0000
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1title: Bundesverfassungsgericht verlangt Ausbau der Geheimdienstkontrolle
2date: 2020-05-19 13:19:45
3updated: 2020-05-19 13:19:45
4author: erdgeist
5tags: update, pressemitteilung
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7Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND muss sich künftig besser kontrollieren lassen, darf aber die Massenüberwachung der Telekommunikation fortführen. Dem Gesetzgeber hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem heutigen Urteil erneut ins Stammbuch geschrieben, wie eklatant er beim BND-Gesetz die Grundrechte missachtet hat.
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9<!-- TEASER_END -->
10
11Mit seinem Urteil \[1\] zum BND-Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht
12heute die unbeschränkte massenhafte Kommunikationsüberwachung durch den
13Bundesnachrichtendienst als grundgesetzwidrig erkannt. Das Urteil
14beendet den bisherigen Ansatz der Massenüberwachung, bei der der
15Geheimdienst im Wesentlichen nach eigenem Gutdünken und ohne effektive
16Kontrolle agieren konnte und Nicht-Deutsche als Überwachungsfreiwild
17galten. Die Vorschriften des Urteils für eine zukünftige Regelung sehen
18eine unabhängige und umfangreiche Kontrolle der geheimdienstlichen
19Überwachungsmaßnahmen vor. Dafür muss eine entsprechende Instanz
20aufgebaut werden.
21
22Zwar hat das Gericht durch die Anerkennung der Grundrechte auch für
23Ausländer einen Pflock für die Menschenrechte eingeschlagen, erlaubt
24aber eine Weiterführung der bisherigen Massenüberwachung. Verlangt wird
25jedoch eine stärkere Zielgerichtetheit mit gesetzlicher Neuregelung und
26einer neuen Kontrollinstanz. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, den
27Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung für die Betroffenen
28der BND-Überwachungsmaßnahmen zu verbessern.
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30„Entscheidend wird sein, mit welchen Mitteln und Rechten diese neue
31Kontrollinstanz ausgestattet wird. Daran wird sich bemessen, ob sie den
32Geheimdienst wirksam kontrollieren kann“, sagte Frank Rieger, einer der
33Sprecher des Chaos Computer Clubs. „Das Gericht hat die Praxis der
34Massenüberwachung an sich nicht beendet, es hat aber eine bessere
35Kontrolle vorgeschrieben.“
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37Das Verfassungsgericht hat durch das Urteil dem seit den
38Snowden-Enthüllungen offensichtlichen Graubereich des internationalen
39Ringtausches von Geheimdienst-Abhördaten Beschränkungen auferlegt.
40Insbesondere die bisherige Praxis des unkontrollierten Datentauschs zur
41Umgehung von Abhör-Beschränkungen ist dann nicht mehr möglich. Das
42Schattenreich der bilateralen Geheimdienst-Abkommen soll nun – soweit es
43den BND betrifft – einer Kontrolle und Nachvollziehbarkeit unterworfen
44werden.
45
46„Leider hat sich das Gericht nicht dazu durchringen können, die globale
47Überwachungspraxis des BND grundsätzlich zu beenden. Es versucht nur,
48sie in einen konkreteren rechtlichen Rahmen zu pressen“, fasste Frank
49Rieger zusammen. „Dass Grundrechte prinzipiell für alle Menschen
50weltweit gelten, ist eine wichtige Entscheidung. Leider wird sie im
51Urteil durch diverse mögliche Gründe für Grundrechtseinschränkungen
52deutlich relativiert.“
53
54Noch vor dem Ende des BND-NSA-Untersuchungsauschusses wurde das
55BND-Gesetz 2017 reformiert. Im Wesentlichen wurde dabei die
56rechtswidrige Praxis des Auslandsgeheimdiensts ins Gesetz gegossen. Eine
57längst überfällige wirksame Geheimdienstkontrolle wurde nicht
58vorgesehen.
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60Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil zum wiederholten Male
61ein Überwachungsgesetz als verfassungswidrig eingestuft. Dass die
62Politik weit entfernt davon ist, schon im Gesetzgebungsverfahren
63grundgesetzkonforme Regelungen zu finden, ist und bleibt ein Skandal.
64Der Gesetzgeber muss nach diesem Urteil endlich reflektieren, wie er
65sich zu den Grundrechten stellt und ob er sich weiterhin so grobe
66Schnitzer wie den Verstoß gegen das Zitiergebot leisten will. Abstruse
67Konstrukte wie die „Funktionsträgertheorie“ oder die „Weltraumtheorie“
68wurden vom Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil komplett
69abgeräumt.
70
71Der Chaos Computer Club war im Rahmen des Verfahrens als
72Sachverständiger für das Bundesverfassungsgericht tätig und hat dazu
73eine Stellungnahme verfasst. \[3\] \[4\]
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75## Links:
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77- \[1\] [Bundesverfassungsgericht: Meldung vom 19. Mai
78 2020](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-037.html)
79- \[2\] [Hintergrund zur Beschwerde bei „Reporter ohne
80 Grenzen“](https://www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/verfassungsbeschwerde-gegen-das-bnd-gesetz/)
81- \[3\] [Meldung zur Stellungnahme des
82 CCC](/de/updates/2020/bnd-gesetz-bverfg)
83- \[4\] [Stellungnahme des Chaos Computer Clubs zur Beschwerde beim
84 BVerfG zur
85 Auslands-Auslands-Überwachung](/system/uploads/290/original/BNDgesetz_CCC-Stellungnahme.pdf)