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authorwebmaster <webmaster@ccc.de>2009-04-18 19:12:39 +0000
committerwebmaster <webmaster@ccc.de>2020-05-23 13:38:24 +0000
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1title: Chaos Computer Club veröffentlicht Entwurf des BKA-Gesetzes
2date: 2007-08-31 00:00:00
3updated: 2009-04-18 19:12:39
4author: webmaster
5tags: update
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8Wie kürzlich bekannt wurde, ist die Online-Durchsuchung nur die Spitze des Eisbergs innerhalb der Planungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Ausweitung der Überwachung der Bevölkerung. Dem Chaos Computer Club liegt ein anonym zugespielter Entwurf des neuen BKA-Gesetzes vor. Darin ist u. a. vorgesehen, dass der Einsatz des Bundestrojaners auch ohne die Genehmigung eines Richters erfolgen soll, der normalerweise bei einem Grundrechtseingriff dieser Art obligatorisch ist. Durch die weitgehenden Befugnisse für die Ermittler entsteht der Eindruck, der Bundesinnenminister ignoriere die Vorgaben des Grundgesetzes vollständig.
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13Auch die Pflicht der Behörde, nach dem Ende von Überwachungsmaßnahmen
14die betroffenen Bürger zu benachrichtigen, wird durch den Gesetzentwurf
15weiter eingeschränkt. Wie es heute schon bei Telefon- und
16Internetüberwachung gängige Praxis ist, wird der Ausspionierte also in
17Zukunft von der Online-Durchsuchung nur in seltenen Ausnahmefällen
18Kenntnis erlangen. Dies widerspricht den rechtsstaatlichen Vorgaben des
19Bundesverfassungsgerichts. \[2\]
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21Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen
22von Unternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die
23erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen
24ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe
25technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und
26optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und
27verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke
28sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden (wie z. B. E-Mails anderer
29Behörden zur Übertragung von Trojanern) verändern und fälschen dürfen.
30Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und
31Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein
32Betroffener dort aufhält. Diese Maßnahmen werden auch den absolut
33geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Eine
34Unterbrechung von Aufnahmen, die intime Details eines Menschen
35offenbaren würden, kann in Einzelfällen sogar unterbleiben.
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37Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird,
38entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in
39der DDR existierte. Angesichts der sich häufenden Berichte über privaten
40und behördlichen Mißbrauch von Überwachungsbefugnissen warnt der Chaos
41Computer Club davor, dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen. Das
42Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf nicht weiter
43ausgehöhlt werden.
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45Passend hierzu vermeldet die Berliner Zeitung vom Freitag eines der
46zahlreichen Probleme behördlicher Überwachungsbefugnisse in der Praxis.
47Durch die Ausweitung der technischen Möglichkeiten und die weitgehende
48Automatisierung, die auf eine menschliche Überprüfung verzichtet, steigt
49das Missbrauchspotential drastisch an. \[3\]
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51Der CCC übergibt der Öffentlichkeit das Dokument gerne zur Ansicht.
52\[1\]
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54\[1\] [Der Entwurf des BKA-Gesetzes in der Version vom 11.07.2007 (6,5
55MB, PDF)](/de/lobbying/papers/terrorlaws/20070711-BKATERROR.pdf)
56
57\[2\] BVerfGE 109, 279 (363 ff.)
58
59\[3\] [Beamter unter
60Verdacht](http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0831/politik/0062/index.html)