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1title: Gegen Massenüberwachung: Anhörung beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
2date: 2017-11-06 00:43:00
3updated: 2017-11-06 07:07:16
4author: remission
5tags: update, pressemitteilung
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7Am Dienstag, den 7. November, wird die Große Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs drei Beschwerdeverfahren über die anlasslose Massenüberwachung durch die Regierung Großbritanniens und ihre Geheimdienste verhandeln. Die Beschwerden wurden von Bürgerrechtsorganisationen und Netzaktivisten ins Rollen gebracht.
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9<!-- TEASER_END -->
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11Die drei Fälle „*Big Brother Watch and Others v UK*“, „*10 Human Rights
12Organisations and Others v UK*“ und „*Bureau of Investigative Journalism
13and Alice Ross v UK*“ werden nun vier Jahre nach Einreichung der
14Beschwerden beim EGMR mündlich verhandelt. \[1\]
15
16Nachdem im Jahre 2013 Edwards Snowdens Enthüllungen Einblicke in die
17staatlichen Massenüberwachungs- und Bespitzelungsprogramme gaben, die
18unter dem Namen TEMPORA und den US-Pendants PRISM und UPSTREAM tief in
19die Privatsphäre-Rechte von Bürgern eingreifen, entschlossen sich Big
20Brother Watch, English PEN, die Open Rights Group sowie Constanze Kurz,
21die Unrechtmäßigkeit höchstrichterlich feststellen zu lassen. \[2\]
22
23In Frage steht die Rechtmäßigkeit der anlasslosen Überwachung und
24Sammlung persönlicher Daten durch die britischen Geheimdienste nach dem
25Gesetz Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA). Die britischen
26RIPA-Überwachungsregularien waren ungerichtet in dem Sinne, dass wahllos
27und ohne jeden Verdacht oder Anhaltspunkt für irgendein Fehlverhalten
28persönliche Daten von EU-Bürgern angesammelt wurden, zudem faktisch
29unbefristet.
30
31Dieses Überwachungssystem wird mit der Begründung angegriffen, dass es
32ohne ausreichende rechtliche Grundlage war, niemand dafür zur
33Rechenschaft gezogen wurde und keine adäquate Kontrolle über die
34Programme bestand, daher die Rechte der Bürger nach Artikel 8 der
35Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und
36Familienlebens) verletzt wurden.
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38Das Bureau of Investigative Journalism reichte im Jahr 2014 eine
39Beschwerde beim EGMR ein, gefolgt von zehn Menschenrechtsorganisationen
40und weiteren Beschwerdeführern im Jahr 2015, nachdem durch das britische
41Investigatory Powers Tribunal ein Urteil ergangen war. Diese drei Fälle
42sind nun verbunden worden. Der Gerichtshof entschied sich ausnahmsweise
43für eine mündliche Anhörung.
44
45Das Urteil über diese drei Beschwerden hat das Potential, Einfluss auf
46das derzeitige britische Überwachungssystem Investigatory Powers Act zu
47nehmen. Die rechtlichen Regelungen sind bereits vom Europäischen
48Gerichtshof (EuGH) in der Watson-Entscheidung scharf kritisiert worden.
49Ein positives Urteil über die EGMR-Beschwerden wird die britische
50Regierung zur Beschränkung der übermäßigen Überwachungsbefugnisse
51zwingen und dazu, eine bessere rechtliche Kontrolle und einen höheren
52Schutz für die Bürger zu verwirklichen, etwa nachträgliche
53Benachrichtigungen über Überwachungsmaßnahmen.
54
55**Links:**
56
57**\[1\] Die mündliche Anhörung beim EGMR am [7. November
582017](http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=hearings/calendar&c=#n1353927184398_pointer)**
59
60**\[2\] [privacynotprism.org.uk/](https://www.privacynotprism.org.uk/)**
61
62\[3\] [Schnellverfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
63wegen
64Geheimdienst-Spionage](http://www.ccc.de/de/updates/2014/gchq-egmr)