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1 | title: Text von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg zu den Videoschnitten der Polizeilichen Gewaltmaßnahmen im Rahmen der Demo "Freiheit statt Angst" vom 12.09.2009 | ||
2 | date: 2009-11-08 20:10:00 | ||
3 | updated: 2009-11-08 20:13:02 | ||
4 | author: admin | ||
5 | tags: fsa09 | ||
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7 | Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten. | ||
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9 | <!-- TEASER_END --> | ||
10 | |||
11 | **Warum wir dieses Material der Öffentlichkeit zugänglich machen** | ||
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13 | Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der | ||
14 | Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im | ||
15 | Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei | ||
16 | schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren | ||
17 | sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, | ||
18 | verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten. | ||
19 | |||
20 | Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von | ||
21 | Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht | ||
22 | auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann | ||
23 | zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom | ||
24 | Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden | ||
25 | Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten | ||
26 | beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert | ||
27 | hatte, seine Dienstnummer anzugeben. | ||
28 | |||
29 | Die Polizei behauptet hernach, über diesen Angriff kein Videomaterial zu | ||
30 | besitzen. Die von der Polizei vorgelegten Bänder belegen, daß die | ||
31 | Videobeamten regelrecht die Kameras von der Gewalthandlung weggehalten | ||
32 | haben. Sie sind am Ort, aber fokusieren die Kameras weg vom Geschehen. | ||
33 | Auf diese Weise bleibt die Straftat selbst polizeilicherseits ungefilmt. | ||
34 | Gefilmt wurde aber das Vorgeschehen, das mittäterschaftliche | ||
35 | Zusammenwirken mindestens der beiden Polizeibeamten als "Schläger" und | ||
36 | "Reißer" wird dadurch belegt. | ||
37 | |||
38 | Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren | ||
39 | Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv. | ||
40 | Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache | ||
41 | Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die | ||
42 | Unverhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen | ||
43 | des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie | ||
44 | erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem | ||
45 | kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer | ||
46 | Rechtsradikaler. | ||
47 | |||
48 | Wir haben uns entschlossen, die Bilder so zu zeigen, wie sie sind. Wir | ||
49 | sehen keinen Anlaß, die Gesichter der Beteiligten unkenntlich zu machen. | ||
50 | Täter und Opfer, Polizeibeamte wie Demonstranten sind öffentlich | ||
51 | aufgetreten. | ||
52 | |||
53 | Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer | ||
54 | wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten | ||
55 | zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf | ||
56 | strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten | ||
57 | geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer | ||
58 | polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft | ||
59 | davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger. | ||
60 | Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß | ||
61 | belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren | ||
62 | Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde | ||
63 | selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das | ||
64 | Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert. Die | ||
65 | Öffentlichkeit hat daher einen Anspruch darauf, die Bilder offen und | ||
66 | unverändert sehen zu dürfen. | ||
67 | |||
68 | Die Polizisten müssen in Zukunft gekennzeichnet werden, das | ||
69 | Entdeckungsrisiko für Beamte, die Gewalthandlungen begehen, muß erhöht | ||
70 | werden. Das Risiko für Bürger, die solche Gewalthandlungen sehen und zur | ||
71 | Anzeige bringen wollen, muß verringert werden. Allein die Frage nach | ||
72 | einer Dienstnummer kann, wie der Fall zeigt, dazu führen, daß der | ||
73 | Fragende zusammengeschlagen wird. | ||
74 | |||
75 | Die Polizisten müssen in einer Weise ausgebildet werden, daß sie | ||
76 | gewaltvermeidend in Konflikte am Rande von Demonstrationen | ||
77 | gehen. Schließlich muß den Polizisten das "Feindbild Demonstrant" | ||
78 | genommen werden. Es handelte sich bei der Demonstration um eine | ||
79 | Bürgerrechtsdemonstration. | ||
80 | |||
81 | Das Gewaltopfer des Angriffs hat dem Berliner Polizeipräsidenten nunmehr | ||
82 | erfolgreich folgende Äußerungen untersagt: | ||
83 | |||
84 | [Presseerklärung vom 13.10.2009 (Sonntag, 14 Uhr)]{.underline} | ||
85 | |||
86 | "*Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es | ||
87 | seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen | ||
88 | Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, | ||
89 | störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm | ||
90 | schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt | ||
91 | ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem | ||
92 | nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein | ||
93 | Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu | ||
94 | befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt | ||
95 | verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der | ||
96 | 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam | ||
97 | zur Behandlung in ein Krankenhaus."* | ||
98 | |||
99 | [Erklärung des Polizeipräsidenten im Innenausschuß des | ||
100 | Abgeordnetenhauses von Berlin am 21.9.2009:]{.underline} | ||
101 | |||
102 | "*Bei der Demonstration habe es einen aus circa 7.000 Teilnehmern | ||
103 | bestehenden antikapitalistischen Block mit eigenem Lautsprecherwagen | ||
104 | gegeben. Aus diesem sei gegen 18 Uhr das Lied "Bullenschweine" | ||
105 | abgespielt worden. Es habe ein Sprechchor eingesetzt: "Steine, Steine | ||
106 | auf die Bulllenschweine". Aus taktischen Gründen habe die Polizei auf | ||
107 | eine Sofortmaßnahme zur Überprüfung des Lautsprecherwagens verzichtet. | ||
108 | Man habe entschieden, diesen erst nach Ende der Versammlung zu | ||
109 | überprüfen. Das sei dann später geschehen. Als die Beamte den | ||
110 | Lautsprecherwagen anhielten, um ihn zu überprüfen, habe ein Zustrom von | ||
111 | circa 50 Personen eingesetzt. Diese hätten "versucht die Maßnahme zu | ||
112 | stören". Eine vermummte Person sei festgenommen worden. Als diese Person | ||
113 | zum Einsatzwagen gebracht werden sollte, hätten andere Personen | ||
114 | versucht, den Beamten den Weg zu versperren. In dieser Situation sei | ||
115 | auch ein 37-jähriger Mann "durch permanentes Stören" aufgefallen. Er | ||
116 | habe sein Fahrrad "blockierend" zwischen die Beamten geschoben. Der Mann | ||
117 | habe mehrfach einen Platzverweis erhalten. "Er blieb am Ort und störte | ||
118 | weiter die Maßnahmen". Der Mann sei festgenommen worden. "Bei der | ||
119 | Festnahme erlitt er Verletzungen im Gesicht". Zu den Einzelheiten der | ||
120 | Festnahme und zu den widersprüchlichen Angaben, so Glietsch "werde ich | ||
121 | hier nichts sagen". Er wolle erst den Abschluß der Beweisaufnahme durch | ||
122 | die Staatsanwaltschaft abwarten. Später, auf Nachfrage von Abgeordneten, | ||
123 | sagte Glietsch, daß von der Polizei zum fraglichen Zeitpunkt | ||
124 | aufgenommene Videomaterial sei als Beweismittel zum Verfahren genommen | ||
125 | worden. Es liefere in dem Fall aber keine zusätzlichen Erkenntnisse.* | ||
126 | |||
127 | [Handelnde Personen:]{.underline} | ||
128 | |||
129 | - "Gewaltopfer" ist Fahrradfahrer mit blauem Hemd. | ||
130 | - "U." ist Person, die mit blutender Nase durch das Bild läuft. | ||
131 | - "Reißer" ist Polizeibeamter, der das Gewaltopfer "festnimmt", indem | ||
132 | er ihn am Hemd zieht und in Richtung "Schläger" wirft. | ||
133 | - "Schläger" ist Polizeibeamter, der Gewaltopfer vor sich her treibt, | ||
134 | von Gewaltopfer nach Dienstnummer gefragt wird, von Gewaltopfer | ||
135 | abläßt, sich zurückzieht, und den ersten Schlag ins Gesicht des | ||
136 | Gewaltopfers setzt und drei weitere Schläge gegen Kopf des U. | ||
137 | - "Platzverweiser" ist der Polizeibeamte, der Gewaltopfer vor dem | ||
138 | Reißen des "Reißers" von der Straße weist. | ||
139 | |||
140 | Wir dokumentieren das Kartell der Verschleierungen, Verdunkelungen und | ||
141 | falschen Verdächtigungen, die in der Polizei anschließend, nach | ||
142 | Bekanntwerden des Hauptvideos am 12. September 2009 gesponnen wurden. | ||
143 | |||
144 | In einer Strafanzeige der Polizei gegen das Gewaltopfer und die | ||
145 | ebenfalls durch die Schläger verletzte Person U. vom 12. September 2009 | ||
146 | heißt es: "*\[...\] Hierbei versuchten mindestens zwei männliche | ||
147 | Personen aus der linken Szene den Gefangenen zu befreien. Eine | ||
148 | Gefangenenbefreiung konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten mittels | ||
149 | körperlicher Gewalt verhindert werden. Die Polizeikräfte wurden während | ||
150 | der Maßnahmen immer wieder von linksextremen Demonstrationsteilnehmern | ||
151 | bedrängt und behindert."* | ||
152 | |||
153 | Es gab, das beweisen bereits die Bilder, in Wahrheit gar keine | ||
154 | "Festnahme": Wann hat der "Reißer" dem Gewaltopfer die Festnahme | ||
155 | erklärt? Welchen Grund gab es für diese "Festnahme"? Sieht im | ||
156 | Deutschland des Jahres 2009 so eine "Festnahme" der Polizei aus? Zerren | ||
157 | am T-Shirt? Schmeißen des Festzunehmenden in die Schlagfaust eines | ||
158 | "Schlägers"? | ||
159 | |||
160 | [Aussagen zu angeblichen Straftaten des Gewaltopfers]{.underline} | ||
161 | |||
162 | Das Gewaltopfer ist 1,60 m groß und wiegt 60 kg. Er ist nicht als | ||
163 | Straßenkämpfer oder in irgendeiner Kampfsportart ausgebildet. | ||
164 | |||
165 | Die Anzeige gegen das Gewaltopfer wegen Widerstands gegen die | ||
166 | Staatsgewalt erfolgte auf der Grundlage der Angaben der wegen diverser | ||
167 | (gefährlicher) Körperverletzungen selbst unter Tatverdacht stehenden | ||
168 | Beamten, dem "Reißer" und dem "Schläger". | ||
169 | |||
170 | Das Video ist am 12.9.2009 (Sonnabend) gegen 22 Uhr im Netz aufgetaucht | ||
171 | und hat nahezu sofort für großes Aufsehen wegen der sichtbaren | ||
172 | Polizeigewalt gesorgt. | ||
173 | |||
174 | Der "Schläger" hat seine Zeugenaussage am 12.9.2009 angeblich um 23.06 | ||
175 | Uhr abgesetzt. Der "Reißer" hat seine Aussage am 13.9.2009 um 17.37 Uhr | ||
176 | zu Papier gebracht, ein weiterer Beamter am 13.9.2009 um 19.01 Uhr. Alle | ||
177 | kannten das Hauptvideo und haben dazu passend eine "Vorgeschichte" | ||
178 | gesponnen. | ||
179 | |||
180 | **Sie wußten nicht, daß es weiteres beweiskräftiges Videomaterial gab** | ||
181 | |||
182 | a\. In keiner der Vor-Situationen behindert das Gewaltopfer mit einem | ||
183 | Fahrrad Polizeihandlungen oder handelt Weisungen zuwider oder widersetzt | ||
184 | sich Platzverweisen oder begeht gar Widerstandshandlungen. In keiner | ||
185 | dieser Situationen schiebt er sein Fahrrad Polizeibeamten vor die Beine | ||
186 | oder kehrt er zwei Meter zurück usw. | ||
187 | |||
188 | b\. Widerstandshandlung vor, während und nach der "Festnahme" des | ||
189 | Gewaltopfers: | ||
190 | |||
191 | Die "Festnahme" des Gewaltopfer ist vollständig dokumentiert. Der | ||
192 | Platzverweiser läßt von ihm ab. Es gibt keinen weiteren Beamten, der ihm | ||
193 | einen Platzverweis ausspricht. "Reißer" und "Schläger" laufen sogar um | ||
194 | ihn herum und räumen zunächst das "Schlagfeld". Nachdem der | ||
195 | Platzverweiser von dem Gewaltopfer abläßt, geht das Gewaltopfer seinen | ||
196 | Weg Richtung Bürgersteig, er wendet sich nicht um, er läuft stetig | ||
197 | Richtung Bürgersteig, weg von der Straße, weg von den Beamten, der | ||
198 | "Reißer" folgt ihm, zerrt an ihm. Das Gewaltopfer wird nicht | ||
199 | angesprochen von dem "Reißer". Der "Reißer" greift ihn ohne jede | ||
200 | Ansprache an, zieht erst am Fahrrad, dann am T-Shirt, dreht ihn, stößt | ||
201 | ihn, ohne irgendeine Gelegenheit zu geben, sein Fahrrad zu sichern, nach | ||
202 | vorne, direkt in den Schlag des "Schlägers" in das Gesicht des | ||
203 | Gewaltopfers. Keine Widerstandshandlung findet statt, sie wäre | ||
204 | angesichts der Überwältigung des "Reißers" im Verein mit dem "Schläger" | ||
205 | gar nicht möglich. | ||
206 | |||
207 | Sodann schlägt der "Schläger" das Gewaltopfer massiv ins Gesicht. Das | ||
208 | Gewaltopfer ist benommen, er wird weiter massiv vom "Reißer" mißhandelt: | ||
209 | Er reißt ihm die Lippe kaputt und schlägt ihn brutal an den Hinterkopf. | ||
210 | Kein Dritter zerrt am Gewaltopfer oder versucht ihn zu befreien, niemand | ||
211 | läuft ihm entgegen, keine Zivilperson umfaßt oder entwindet ihn gar dem | ||
212 | Zugriff der Polizeibeamten. Das Gewaltopfer wehrt sich nicht, er ist gar | ||
213 | nicht in der Lage, irgendetwas gegen den ihm körperlich massiv | ||
214 | überlegenen "Reißer" zu unternehmen. Er ist wehrlos und mißhandeltes | ||
215 | Objekt des Gewaltausbruchs der "Reißer" und "Schläger". | ||
216 | |||
217 | [aa. Vorgeschichte:]{.underline} | ||
218 | |||
219 | Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr in einer | ||
220 | "Zeugenaussage": *"Dabei fiel mir eine männliche Person mit einem | ||
221 | mitgeführten Fahrrad auf. Diese Person setzte immer wieder sein Fahrrad | ||
222 | ein, um dieses blockierend den eingesetzten Polizeikräften vor die Beine | ||
223 | zu schieben. Des weiteren trat er immer wieder zwei Schritte zurück, um | ||
224 | sich dann wieder im "richtigen Moment" den Einsatzkräften in den Weg zu | ||
225 | stellen. Die Personen wurden daraufhin mehrmals von verschiedenen | ||
226 | Beamten aufgefordert, in den von der Polizei zugewiesenen Bereich zu | ||
227 | gehen. Dieser Aufforderung kamen diese Personen zu keinem Zeitpunkt | ||
228 | nach. Nunmehr bedrängte er die eingesetzten Kräfte und forderte | ||
229 | energisch die Herausgabe der Dienstkarten. Aus einsatztaktischen Gründen | ||
230 | war dieses jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Weiterhin warf der | ||
231 | den Kräften Körperverletzungsdelikte und Strafvereiteilung im Amt vor. | ||
232 | Die Person bewegte sich nun in Richtung des Lautsprecherwagens."* | ||
233 | |||
234 | Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.2009 um 23.06 Uhr: "*...wurde eine | ||
235 | weibliche Person ... wiedererkannt... Freiheit entzogen .... führte | ||
236 | dazu, daß sich die am Ort befindlichen Personen der linken Szene | ||
237 | aggressiv und lautstark den Kollegen in den Weg stellten, die zuvor die | ||
238 | Freiheitsentziehung getätigt hatten. Die Polizeikräfte wurden daran | ||
239 | gehindert, die Örtlichkeit mit der festgenommenen Person zu verlassen. | ||
240 | ... ...erhielt durch .. Z. den Auftrag, gegen diese Störergruppe | ||
241 | Platzverweise auszusprechen ...Hierbei fiel immer wieder eine männliche | ||
242 | Person mit einem Fahrrad auf, welche sich den Kollegen gewollt in den | ||
243 | Weg stellte.. ..Er wurde mehrmals aufgefordert, den Platz in Richtung | ||
244 | Streesemannstraße zu verlassen ... "* | ||
245 | |||
246 | Dies geschah tatsächlich nur einmal, vom Platzverweiser, und zwar mit | ||
247 | der Aufforderung, sich auf den "Bürgersteig" zu begeben, dem ist das | ||
248 | Gewaltopfer gefolgt. | ||
249 | |||
250 | Der "Schläger" behauptet weiter: "*Allen Aufforderungen kam er zu keiner | ||
251 | Zeit nach. Immer wieder trat er zwei Meter zurück, um sich danach wieder | ||
252 | den Kräften in den Weg zu stellen. Hierbei setzte er auch immer wieder | ||
253 | sein mitgeführtes Fahrrad ein, um dieses blockierend den Polizeibeamten | ||
254 | vor die Beine zu schieben. Um einen Platzverweis durchzusetzen, wurde | ||
255 | ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit entzogen."* | ||
256 | |||
257 | Ein dritter Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*... schrie mich | ||
258 | eine männliche Person, die ein Fahrrad mitführte, lauthals an, ich | ||
259 | sollte dafür sorgen, daß 'der Kollege eine Dienstkarte auszuhändigen | ||
260 | hat'. Dabei zeigte er auf eine Gruppe uniformierter Kollegen, die sich | ||
261 | in Maßnahmen befand. Ich versuchte ihm zu erklären, daß es zur Zeit noch | ||
262 | nicht möglich sei, er sich jedoch kurz gedulden möchte. ... schrie mich | ||
263 | diese Person ... an, daß ich eine 'Strafvereitelung' begehen würde. Ich | ||
264 | entgegnete, daß ... er sich bis zur Beendigung meiner Maßnahmen auf den | ||
265 | Gehweg begeben soll. Er kam keiner dieser Aufforderung nach, sondern | ||
266 | versuchte darüber hinaus andere umherstehende Personen aufzustacheln. | ||
267 | ....Er wiederholte mehrmals, daß die Beamten Körperverletzungen und | ||
268 | Strafvereitelungen im Amt begehen würden. Dabei blickte er sich | ||
269 | permanent um, um Reaktionen bei den anderen Personen zu ernten. | ||
270 | Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen | ||
271 | aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung | ||
272 | Stresemannstraße zu entfernen.... .. Diese Person kam dieser | ||
273 | Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in | ||
274 | Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen | ||
275 | zu gelangen... ...Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die | ||
276 | Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter gehen konnten."Der | ||
277 | .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die Person, zum Zwecke der | ||
278 | Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden | ||
279 | Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht | ||
280 | erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw. | ||
281 | Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten."* | ||
282 | |||
283 | [bb. Behauptungen zu Widerstandshandlungen während der | ||
284 | Festnahme]{.underline} | ||
285 | |||
286 | Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr: "*Um zu verhindern, | ||
287 | daß die Person zum wiederholten Mal die polizeilichen Maßnahmen stört | ||
288 | und um die Identität der Person zum Zwecke der Strafverfolgung zu | ||
289 | sichern, entschloß ich mich, die Person festzuhalten und zu den Beamten, | ||
290 | welche sich hinter mir befanden, zu ziehen. Dabei riß sich die Person | ||
291 | von mir los, und es kam zum Widerstand. ....Sofort wurde die | ||
292 | Personengruppe auf das Geschehen aufmerksam und versuchte den | ||
293 | Beschuldigten ... zu befreien.... Ich versuchte, die Person nun mittels | ||
294 | Nasen-Druck-Hebel zu ergreifen.... Doch auch hierbei schaffte sie es, | ||
295 | sich durch Drehen und Winden aus meinem Haltegriff zu entziehen und sich | ||
296 | erneut komplett zu drehen. ...Dann stand er mir gegenüber und versuchte | ||
297 | mich mit aller Kraft wegzuschubsen. Ich ergriff die Handgelenke, um das | ||
298 | zu verhindern ... Um den hartnäckigen Widerstand brechen zu können und | ||
299 | um ihn anschließend fixieren zu können, entschloß ich mich, einmal mit | ||
300 | meiner rechten Faust gegen den Kopf des Beschuldigten zu schlagen. | ||
301 | Bereits beim ersten Schlag konnte sofort der gewünschte Erfolg erzielt | ||
302 | werden."* | ||
303 | |||
304 | Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.09 um 23.06 Uhr: "*Um einen | ||
305 | Platzverweis durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die | ||
306 | Freiheit entzogen. Hierbei leistete er Widerstand. Sofort versuchten die | ||
307 | anwesenden Personen der linken Szene diese Freiheitsentziehung zu | ||
308 | verhindern. Mindestens zwei männliche Personen ergriffen die | ||
309 | festgenommene Person und zogen extrem stark an ihr, während andere | ||
310 | Sympathisanten handgreiflich gegen die eingesetzten Beamten wurden. Ich | ||
311 | setzte Zwangsmittel in Form von körperlicher Gewalt (Faustschläge) ein, | ||
312 | um eine Gefangenenbefreiung zu verhindern. Hierauf lösten die Personen | ||
313 | ihre Griffe und entfernten sich."* | ||
314 | |||
315 | Der dritte Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*Nacheinander | ||
316 | wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die | ||
317 | Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu | ||
318 | entfernen. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach | ||
319 | oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in | ||
320 | Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen. Dabei schob er weiterhin | ||
321 | sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht | ||
322 | weitergehen konnten. Der .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die | ||
323 | Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen | ||
324 | der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und | ||
325 | wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im | ||
326 | Amt bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten. ... Etwa in | ||
327 | Höhe des Laukw erreichte der Kollege (Reißer) auch die Person und | ||
328 | ergriff ihn, da er bereits bei der Annäherung versuchte sich | ||
329 | wegzudrehen. Sogleich begannen die umstehenden Personen aufzuschreien | ||
330 | und näherten sich teils in aggressiver und bedrohlicher Haltung. Während | ||
331 | (Reißer) versuchte, den nunmehr Beschuldigten ... mittels | ||
332 | Festhaltetechnik zu kontrollieren, versuchten die anderen Kollegen des | ||
333 | Zuges diese Maßnahme abzusichern ... Mehrere Personen versuchten durch | ||
334 | körperliche Gewalt diese Freiheitsentziehung zu vereiteln, indem sie die | ||
335 | Einsatzkräfte behinderten oder an dem Beschuldigten zogen ... Da sich | ||
336 | der Beschuldigte stark gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen zur | ||
337 | Wehr setzte, mußten weitere Kollegen zur Unterstützung eingreifen...."* | ||
338 | |||
339 | Und was macht die Polizeibehörde in ihrer Strafanzeige vom 13.9.2009, | ||
340 | Uhrzeit unbekannt, aus alledem in freier Verdachtsschöpfung und ohne daß | ||
341 | das in Einklang mit den Schilderungen des ihm zu diesem Zeitpunkt | ||
342 | bekannten Hauptvideos zu bringen wäre oder auch nur mit den | ||
343 | Schilderungen der Auskunftspersonen? | ||
344 | |||
345 | Sie nimmt auf: "*In Höhe des Fontaneplatz wurde dann nach angelegter | ||
346 | Vermummung einer Person die Freiheit entzogen. ... zahlreiche Personen | ||
347 | um den Gruppenwagen drängten ..., wurden durch die eingesetzten Personen | ||
348 | Platzverweise ausgesprochen, um die Straße, auf der sich die Personen | ||
349 | befanden, wieder frei zu bekommen, denn der Fahrzeugverkehr lief hier | ||
350 | weiterhin. Der Beschuldigte, welcher mit seinem Fahrrad unterwegs war, | ||
351 | wurde ebenfalls ein Platzverweis erteilt ... Der Besch. trat nach dem | ||
352 | Aussprechen des Platzverweises auch kurz zurück, bahnte sich dann aber | ||
353 | seinen Weg erneut auf der Straße zu den Polizeikräften. Diese wurden | ||
354 | durch ihn behindert und konnten der eigentlichen Tätigkeit, dem | ||
355 | Aussprechen von Platzverweisen, nicht nachkommen. Dies wiederholte der | ||
356 | Beschuldigte noch einige Male, wobei er als Grund angab eine Dienstkarte | ||
357 | bekommen zu wollen, um eine Anzeige gegen die eingesetzten | ||
358 | Polizeibeamten fertigen zu lassen. Dabei schrie er mehrmals laut, daß | ||
359 | alle Beamten eine Strafvereitelung begehen würden. Ihm wurde durch diese | ||
360 | jedoch erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war eine | ||
361 | Dienstkarte auszuhändigen, doch der Besch. wiederholte seine unwahren | ||
362 | Äußerungen lautstark und stelle sich erneut den Polizeibeamten in den | ||
363 | Weg. Dabei begann der Beschuldigte lautstark seinen Unmut über die | ||
364 | Polizei zu äußern und stellte sich erneut den Polizeibeamten in den Weg. | ||
365 | Hier wurde er durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt in Form | ||
366 | von Wegschieben und Wegdrängen der Person in Richtung der Grünanlage | ||
367 | abgewiesen, damit er sich in Richtung Stresemannstraße entfernt. Diesem | ||
368 | widersetzte er sich jedoch, indem er sich abermals in den Weg stellte. | ||
369 | Als der (Reißer) auf den Besch. zuging, lief dieser in Richtung der | ||
370 | Lautsprecherwagenüberprüfung. (Reißer) entschloß sich nun, aufgrund der | ||
371 | wiederholten Störungshandlungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen | ||
372 | den Besch. zu ergreifen, wobei der sich aus dem Haltegriff lösen konnte. | ||
373 | Beim erneuten Ergreifen durch (Reißer) stieß dieser mit seinem Arm auf | ||
374 | den Haltegriff um sich erneut der Freiheitsentziehung zu entziehen. Der | ||
375 | nun unterstützende Polizeibeamter X ergriff nun den Besch. Der | ||
376 | Beschuldigte kam mit diesem zu Fall..."* | ||
377 | |||
378 | Kein Wort von den Schlägen des "Reißers" und des "Schlägers", kein Wort | ||
379 | davon, daß der "Reißer" dem Gewaltopfer die Lippen zerrissen hat, findet | ||
380 | sich in dieser "Strafanzeige". | ||
381 | |||
382 | 28.10.2009 | ||
383 | |||
384 | Rechtsanwalt Eisenberg | ||