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1 | title: Satzung des CCC e.V. | ||
2 | date: 2009-03-02 22:06:35 | ||
3 | updated: 2009-03-05 22:33:18 | ||
4 | author: kerstin | ||
5 | tags: club, satzung | ||
6 | |||
7 | Neufassung der Satzung des CCC e.V. vom 14.11.2006 (Unter Vorbehalt der Eintragung im Amtsregister) | ||
8 | |||
9 | <!-- TEASER_END --> | ||
10 | |||
11 | - [Präambel](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#pre) | ||
12 | - [§1 Name, Sitz, | ||
13 | Geschäftsjahr](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph1) | ||
14 | - [§2 Zweck und | ||
15 | Gemeinnützigkeit](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph2) | ||
16 | - [§3 | ||
17 | Mitgliedschaft](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph3) | ||
18 | - [§4 Rechte und Pflichten der | ||
19 | Mitglieder](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph4) | ||
20 | - [§5 Ausschluss eines | ||
21 | Mitglieds](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph5) | ||
22 | - [§6 Beitrag](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph6) | ||
23 | - [§7 Organe des | ||
24 | Clubs](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph7) | ||
25 | - [§8 | ||
26 | Mitgliederversammlung](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph8) | ||
27 | - [§9 | ||
28 | Vorstand](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph9) | ||
29 | - [§10 | ||
30 | Finanzprüfer](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph10) | ||
31 | - [§11 | ||
32 | Erfa-Organisation](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph11) | ||
33 | - [§12 | ||
34 | Erfa-Beirat](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph12) | ||
35 | - [§13 Auflösung des | ||
36 | Clubs](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph13) | ||
37 | |||
38 | ## Präambel []{#pre} | ||
39 | |||
40 | Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr | ||
41 | denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung | ||
42 | und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den | ||
43 | Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und | ||
44 | Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und | ||
45 | der Menschen untereinander. | ||
46 | |||
47 | Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues | ||
48 | Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation. Der Chaos | ||
49 | Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen, | ||
50 | unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher | ||
51 | Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt | ||
52 | und mit den Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das | ||
53 | einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung | ||
54 | fördert. | ||
55 | |||
56 | ## §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr []{#paragraph1} | ||
57 | |||
58 | 1\. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club". Der Verein wird in | ||
59 | das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz "e.V." ergänzt. | ||
60 | Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. | ||
61 | |||
62 | 2\. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | ||
63 | |||
64 | ## §2 Zweck und Gemeinnützigkeit []{#paragraph2} | ||
65 | |||
66 | 1\. Der Club fördert und unterstützt Vorhaben der Bildung und | ||
67 | Volksbildung in Hinsicht neuer technischer Entwicklungen, sowie Kunst | ||
68 | und Kultur im Sinne der Präambel oder führt diese durch. Der | ||
69 | Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden: | ||
70 | |||
71 | - 1\. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen. | ||
72 | - 2\. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, | ||
73 | Treffen sowie Konferenzen. | ||
74 | - 3\. Herausgabe der Zeitschrift "Die Datenschleuder". | ||
75 | - 4\. öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien. | ||
76 | - 5\. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise. | ||
77 | - 6\. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung | ||
78 | vorgesehenen Kontrollorganen. | ||
79 | - 7\. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie. | ||
80 | - 8\. Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen | ||
81 | Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder. | ||
82 | - 9\. Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen | ||
83 | Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Clubs vereinbar sind. | ||
84 | - 10\. Veranstaltungen und Projekte, die sich speziell an Jugendliche | ||
85 | richten. | ||
86 | |||
87 | 2\. Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige | ||
88 | Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der | ||
89 | Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er dient | ||
90 | ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der | ||
91 | Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig | ||
92 | und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die | ||
93 | Mittel des Clubs werden ausschließlich und unmittelbar zu den | ||
94 | satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine | ||
95 | Zuwendung aus den Mitteln des Clubs. Niemand darf durch Ausgaben, die | ||
96 | dem Zwecke des Clubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe | ||
97 | Vergütungen begünstigt werden. | ||
98 | |||
99 | ## §3 Mitgliedschaft []{#paragraph3} | ||
100 | |||
101 | 1\. Ordentliche Clubmitglieder können natürliche und juristische | ||
102 | Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähige Vereine sowie | ||
103 | Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. Bei | ||
104 | Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters | ||
105 | erforderlich. | ||
106 | |||
107 | 2\. Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand. | ||
108 | über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die | ||
109 | Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung und der | ||
110 | Zahlung der Aufnahmegebühr. | ||
111 | |||
112 | 3\. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von | ||
113 | natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von | ||
114 | juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen | ||
115 | Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder | ||
116 | durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr | ||
117 | bleibt hiervon unberührt. | ||
118 | |||
119 | 4\. Der Austritt wird durch Willenserklärung in Textform gegenüber dem | ||
120 | Vorstand vollzogen. | ||
121 | |||
122 | 5\. Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere | ||
123 | Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen | ||
124 | Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder | ||
125 | haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von | ||
126 | Beitragsleistungen befreit. | ||
127 | |||
128 | ## §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder []{#paragraph4} | ||
129 | |||
130 | 1\. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch | ||
131 | zu nehmen. | ||
132 | |||
133 | 2\. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des | ||
134 | Clubs zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die | ||
135 | festgesetzten Beiträge zu zahlen. | ||
136 | |||
137 | ## §5 Ausschluss eines Mitglieds []{#paragraph5} | ||
138 | |||
139 | 1\. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen | ||
140 | werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen | ||
141 | Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger | ||
142 | wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden | ||
143 | Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen | ||
144 | und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. | ||
145 | |||
146 | 2\. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der | ||
147 | Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der | ||
148 | Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. | ||
149 | |||
150 | ## §6 Beitrag []{#paragraph6} | ||
151 | |||
152 | 1\. Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der | ||
153 | Aufnahme bzw. im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine | ||
154 | Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Im | ||
155 | Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die | ||
156 | Mitgliedschaft. | ||
157 | |||
158 | 2\. Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch | ||
159 | Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag | ||
160 | festgesetzt werden. | ||
161 | |||
162 | ## §7 Organe des Clubs []{#paragraph7} | ||
163 | |||
164 | Die Organe des Clubs sind: | ||
165 | |||
166 | - 1\. die Mitgliederversammlung | ||
167 | - 2\. der Vorstand | ||
168 | - 3\. der Erfa-Beirat | ||
169 | |||
170 | ## §8 Mitgliederversammlung []{#paragraph8} | ||
171 | |||
172 | 1\. Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer | ||
173 | Beschlussfassung unterliegen: | ||
174 | |||
175 | - 1\. die Genehmigung des Finanzberichtes, | ||
176 | - 2\. die Entlastung des Vorstandes, | ||
177 | - 3\. die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder, | ||
178 | - 4\. die Bestellung von Finanzprüfern, | ||
179 | - 5\. die Satzungsänderungen, | ||
180 | - 6\. die Genehmigung der Beitragsordnung, | ||
181 | - 7\. die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen, | ||
182 | - 8\. die Anträge des Vorstandes und der Mitglieder, | ||
183 | - 9\. die Ernennung von Ehrenmitgliedern, | ||
184 | - 10\. Die Auflösung des Clubs. | ||
185 | |||
186 | 2\. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. | ||
187 | Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des | ||
188 | Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern, | ||
189 | oder wenn mindestens zehn Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks | ||
190 | schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung | ||
191 | erfolgt in Textform durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens | ||
192 | zwei Wochen. Zur Wahrung der Frist reicht die Aufgabe der Einladung zur | ||
193 | Post an die letzte bekannte Anschrift oder die Versendung an die zuletzt | ||
194 | bekannte E-Mail-Adresse. | ||
195 | |||
196 | Hierbei sind die Tagesordnung bekannt zugeben und ihr die nötigen | ||
197 | Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind | ||
198 | mindestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung bei der | ||
199 | Geschäftsstelle in Textform einzureichen. über die Behandlung von | ||
200 | Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. | ||
201 | |||
202 | 3\. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf | ||
203 | Prozent aller Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind jedoch gültig, | ||
204 | wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung nicht angezweifelt | ||
205 | worden ist. Ist die Mitgliederversammlung aufgrund mangelnder | ||
206 | Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig, ist die darauf folgende ordentlich | ||
207 | einberufene Mitgliederversammlung ungeachtet der Teilnehmerzahl | ||
208 | beschlussfähig. | ||
209 | |||
210 | 4\. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs | ||
211 | bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der | ||
212 | anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt | ||
213 | die einfache Mehrheit. | ||
214 | |||
215 | 5\. Jedes Mitglied, welches mit den Beiträgen nicht im Rückstand ist, | ||
216 | hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten | ||
217 | schriftlich zu bestellen. Stimmen können nicht übertragen werden. | ||
218 | |||
219 | 6\. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. über die | ||
220 | Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das | ||
221 | vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das | ||
222 | Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der | ||
223 | nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. | ||
224 | |||
225 | 7\. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Finanzprüfer. | ||
226 | Die Wahlen finden geheim in Form der "Wahl durch Zustimmung" statt. | ||
227 | Jeder Wähler kann beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Stimme geben. | ||
228 | Jeder zu besetzende Posten wird einzeln gewählt, wobei gleichrangige | ||
229 | Posten (die zwei stellvertretenden Vorsitzenden und die zwei | ||
230 | Finanzprüfer) jeweils gemeinsam gewählt werden. Bei der Wahl des | ||
231 | Vorsitzenden, des Schatzmeisters und des Erfa-Repräsentanten ist | ||
232 | gewählt, wer die meisten abgegebenen Stimmen erhält. Bei | ||
233 | Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter | ||
234 | Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei der Wahl der | ||
235 | stellvertretenden Vorsitzenden und der Finanzprüfer sind diejenigen | ||
236 | beiden Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen erhalten. Bei | ||
237 | Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter | ||
238 | Stimmengleichheit entscheidet das Los. | ||
239 | |||
240 | ## §9 Vorstand []{#paragraph9} | ||
241 | |||
242 | 1\. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern: | ||
243 | |||
244 | - 1\. dem Vorsitzenden, | ||
245 | - 2\. zwei stellvertretenden Vorsitzenden, | ||
246 | - 3\. dem Schatzmeister und | ||
247 | - 4\. dem Erfa-Repräsentanten. | ||
248 | |||
249 | 2\. Vorstand im Sinne des §26, Abs. 2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. | ||
250 | Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über 2000 EURO, Einstellung und | ||
251 | Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, | ||
252 | Aufnahme von Krediten, Gründung, Erwerb und Veräußerung von | ||
253 | Gesellschaften und Geschäftsanteilen von Gesellschaften zur | ||
254 | Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele; bei denen der Verein durch | ||
255 | mindestens drei Vorstandsmitglieder vertreten wird. | ||
256 | |||
257 | 3\. Sind zwei oder mehr Vorstandsmitglieder dauernd an der Ausübung | ||
258 | ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen. | ||
259 | |||
260 | 4\. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Wiederwahl | ||
261 | ist zulässig. Damit auch nach Ablauf der Amtsdauer eine ordnungsgemäße | ||
262 | gesetzliche Vertretung gesichert ist, bleibt der Vorstand bis zur | ||
263 | Neuwahl im Amt. | ||
264 | |||
265 | 5\. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Club angestellten | ||
266 | Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. | ||
267 | |||
268 | 6\. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das | ||
269 | Vermögen des Clubs. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche | ||
270 | Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt | ||
271 | er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige | ||
272 | Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Clubs zur | ||
273 | Prüfung zur Verfügung. | ||
274 | |||
275 | 7\. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie | ||
276 | haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von | ||
277 | der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die | ||
278 | Erstattung von Reisekosten und Auslagen. | ||
279 | |||
280 | 8\. Der Vorstand kann "Fachliche Beiräte" oder "Wissenschaftliche | ||
281 | Beiräte" einrichten, die für den Club beratend und unterstützend tätig | ||
282 | werden; in die Beiräte können auch Nicht-Mitglieder berufen werden. | ||
283 | |||
284 | Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der | ||
285 | Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. | ||
286 | |||
287 | ## §10 Finanzprüfer []{#paragraph10} | ||
288 | |||
289 | 1\. Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die | ||
290 | Mitgliederversammlung zwei Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung | ||
291 | informieren sie den Vorstand von ihrem Prüfungsergebnis und erstatten | ||
292 | der Mitgliederversammlung Bericht. | ||
293 | |||
294 | 2\. Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. | ||
295 | |||
296 | ## §11 Erfa-Organisation []{#paragraph11} | ||
297 | |||
298 | 1\. Der Club bildet zur Durchführung seiner Aufgaben regionale | ||
299 | Erfahrungsaustauschkreise (Erfa-Kreise). Sie bestimmen ihre | ||
300 | Organisationsstruktur selbst. | ||
301 | |||
302 | 2\. Aufgabe der Erfa-Kreise ist ferner, | ||
303 | |||
304 | - 1\. die Entscheidungsfindung im Club zu fördern und vorzubereiten, | ||
305 | - 2\. Mitglieder für den Club zu werben, | ||
306 | - 3\. die Ziele des Clubs lokal umzusetzen. | ||
307 | |||
308 | 3\. Beabsichtigt ein Erfa-Kreis, bestimmte Themen oder Aktivitäten mit | ||
309 | überregionalem Bezug an die öffentlichkeit zu tragen, ist dies vorher | ||
310 | mit dem Vorstand des Clubs abzustimmen. | ||
311 | |||
312 | 4\. Jeder Erfa-Kreis bestimmt einen Erfa-Kreis-Vertreter. Die | ||
313 | Erfa-Kreise sollten sich eine Organisationsstruktur geben, die mit dem | ||
314 | Erfa-Beirat abzustimmen ist. | ||
315 | |||
316 | ## §12 Erfa-Beirat []{#paragraph12} | ||
317 | |||
318 | 1\. Der Erfa-Beirat besteht aus den Erfa-Vertretern, die Clubmitglieder | ||
319 | sind. | ||
320 | |||
321 | 2\. Der Erfa-Beirat schlägt der Mitgliederversammlung aus seiner Mitte | ||
322 | den Erfa-Repräsentanten zur Wahl in den Vorstand vor. | ||
323 | |||
324 | 3\. Der Erfa-Beirat wirkt bei der Führung der Club-Geschäfte beratend | ||
325 | und unterstützend mit. Er hat dabei insbesondere die Aufgabe, die | ||
326 | Belange der Erfa-Kreise zu vertreten. | ||
327 | |||
328 | 4\. Der Erfa-Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der | ||
329 | Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. | ||
330 | |||
331 | 5\. Der Erfa-Beirat kann Erfa-Kreise aufnehmen oder ausschließen, soweit | ||
332 | der Vorstand keinen Widerspruch erhebt. Bei Unstimmigkeiten entscheidet | ||
333 | die Mitgliederversammlung. | ||
334 | |||
335 | ## §13 Auflösung des Clubs []{#paragraph13} | ||
336 | |||
337 | Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das | ||
338 | Clubvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende | ||
339 | Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte | ||
340 | Körperschaft zwecks Verwendung für die Volksbildung. | ||