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+++ b/pages/club/mv2018-2.md
@@ -1,6 +1,6 @@
1title: Mitgliederversammlung 2018 - 2 1title: Mitgliederversammlung 2018 - 2
2date: 2018-06-01 17:49:00 2date: 2018-06-01 17:49:00
3updated: 2018-06-15 15:11:31 3updated: 2018-06-15 15:14:19
4author: julric 4author: julric
5tags: mitgliederversammlung 5tags: mitgliederversammlung
6 6
@@ -231,43 +231,44 @@ Einreichung von Jan Girlich:
231 231
2321\. Änderung von §5 Abs. 2. der Satzung. 2321\. Änderung von §5 Abs. 2. der Satzung.
233 233
234 aktuelle Satzung: 234> aktuelle Satzung: *\
235 235> \
236 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der 236> 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
237 Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der 237> Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
238 Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. 238> Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.\
239 239> \
240 beantragte Änderung: 240> *beantragte Änderung:*\
241 241> \
242 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist *innerhalb einer Frist von 242> 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist \*innerhalb einer Frist von
243 zwei Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses* die Anrufung der 243> zwei Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses\* die Anrufung
244 Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der 244> der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
245 Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. 245> Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.*\
246 246> \
247 Begründung: 247> Begründung:\
248 248> \
249 Durch das Fehlen einer Frist kann die Mitgliederversammlung in einer 249> Durch das Fehlen einer Frist kann die Mitgliederversammlung in einer
250 beliebig entfernten Zukunft noch angerufen werden. "Anrufung" heißt 250> beliebig entfernten Zukunft noch angerufen werden. "Anrufung" heißt
251 nicht, dass eine MV in den zwei Monaten stattfinden muss, sondern nur, 251> nicht, dass eine MV in den zwei Monaten stattfinden muss, sondern nur,
252 dass man seinen Willen dies auf der nächsten MV zu diskutieren kundtun muss. 252> dass man seinen Willen dies auf der nächsten MV zu diskutieren kundtun
253> muss.
253 254
2542\. Ergänzung von §5 der Satzung. 2552\. Ergänzung von §5 der Satzung.
255 256
256 Neuer Absatz: 257> Neuer Absatz: *\
257 258> \
258 3. Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen, die 259> 3. Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen, die
259 trotz Zahlungserinnerung oder Mahnung mit der Leistung ihres 260> trotz Zahlungserinnerung oder Mahnung mit der Leistung ihres
260 Mitgliedsbeitrags mehr als ein Jahr im Verzug sind oder die vom Vorstand 261> Mitgliedsbeitrags mehr als ein Jahr im Verzug sind oder die vom
261 nicht erreicht werden können. 262> Vorstand nicht erreicht werden können.*\
262 263> \
263 Begründung: 264> Begründung:\
264 265> \
265 Damit regeln wir den Ausschluss von Karteileichen sauber über die 266> Damit regeln wir den Ausschluss von Karteileichen sauber über die
266 Satzung. "von der Mitgliederliste streichen" entspricht keinem 267> Satzung. "von der Mitgliederliste streichen" entspricht keinem
267 Ausschluss und somit ist auch kein Anrufen der Mitgliederversammlung in 268> Ausschluss und somit ist auch kein Anrufen der Mitgliederversammlung
268 diesem Falle möglich. Ein Mitglied im Zahlungsrückstand zu streichen 269> in diesem Falle möglich. Ein Mitglied im Zahlungsrückstand zu
269 heißt nicht, dass es die Rückstände nicht nachzahlen muss. 270> streichen heißt nicht, dass es die Rückstände nicht nachzahlen muss.\
270 271> \
271 Alternative: 272> Alternative:*\
272 273> \
273 3. Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen. 274> 3. Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen.*