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1 | title: FAQ Kulturwertmark | ||
2 | date: 2011-04-25 23:25:00 | ||
3 | updated: 2011-04-25 23:49:44 | ||
4 | author: presse | ||
5 | tags: kulturwertmark | ||
6 | |||
7 | **Was ist denn daran besser als eine Kulturflatrate?**\ | ||
8 | \ | ||
9 | Bei einer Kulturflatrate entscheidet eine zentrale Organisation – wie | ||
10 | etwa die GEMA – über die Verteilung der Gelder. Diese Entscheidungen | ||
11 | stimmen erfahrungsgemäß weder mit den Vorlieben der Zahlungspflichtigen | ||
12 | überein noch unterstützen sie eine gesellschaftlich sinnvolle | ||
13 | Kulturentwicklung. Die Alternative – eine Komplettüberwachung des Netzes | ||
14 | zur Downloadzahlenermittlung – ist noch weniger wünschenswert.\ | ||
15 | \ | ||
16 | **Von wem wird das Geld eingesammelt?**\ | ||
17 | \ | ||
18 | Die langfristige Idee ist, daß alle steuerpflichtigen Bürger zum System | ||
19 | beitragen und daran teilnehmen können. Da anfangs die technische | ||
20 | Ausgestaltung des Systems eher online-lastig sein wird und Netznutzer | ||
21 | einerseits auch am meisten Filesharing betreiben und andererseits am | ||
22 | stärksten von einer digitalen Allmende profitieren werden, ist eine | ||
23 | Erhebung auf der Basis eines Zuschlags zu Internetzugängen denkbar. Dies | ||
24 | wird allerdings mehr Bürokratie auf der Erhebungsseite erzeugen, da etwa | ||
25 | Personen mit mehreren Internetzugängen nicht mehrmals zur Kasse gebeten | ||
26 | werden sollen.\ | ||
27 | \ | ||
28 | **In welcher Organisationsform sollte das Kulturwertmark-System | ||
29 | realisiert werden?**\ | ||
30 | \ | ||
31 | Wir schlagen vor, das System als eine vom Staat initial finanzierte, | ||
32 | aber vollständig unabhängige Stiftung zu realisieren, die von den | ||
33 | Ländern Hilfe beim Erheben der Beiträge erhält (oder alternativ mit den | ||
34 | ISPs Verträge über Einzug und Weiterleitung abschließt). Die Besetzung | ||
35 | des Exekutivgremiums der Stiftung sollte hälftig per allgemeiner Wahl | ||
36 | unter den Teilnehmern und Künstlern erfolgen, so daß die Interessen | ||
37 | beider Seiten adäquat repräsentiert sind. Stimmberechtigt ist, wer | ||
38 | mindestens für eine festzulegende Zeit (etwa drei Monate) in das System | ||
39 | eingezahlt hat. Wenn die Anzahl der Benutzer um eine signifikante Zahl | ||
40 | gestiegen ist, sind Neuwahlen durchzuführen. Eine Besetzung analog der | ||
41 | Quotenregelung wie bei den Rundfunkräten hat sich nicht bewährt und ist | ||
42 | undemokratisch.\ | ||
43 | \ | ||
44 | Stiftungsposten sollten zeitlich beschränkt werden. Das Budget der | ||
45 | Stiftung soll schmal gehalten und auf die technische Durchführung | ||
46 | ausgerichtet sein. Der Verwaltungs-Overhead sollte aus den Zinsgewinnen | ||
47 | des Stiftungsvermögens gedeckt werden, so daß eine hundertprozentige | ||
48 | Auszahlungsquote der erhobenen Beiträge an die Künster erreicht wird und | ||
49 | keine Transaktionsgebühren erhoben werden müssen. Eine | ||
50 | privatwirtschaftliche Lösung ist nicht erstrebenswert, | ||
51 | Interessenskonflikte wären hier vorprogramiert, die Auszahlungsquote | ||
52 | sänke.\ | ||
53 | \ | ||
54 | Die Entwicklung der nötigen Software muß als Open Source auf der Basis | ||
55 | offener Standards erfolgen und von der Stiftung finanziert werden. Etwa | ||
56 | notwendige Patente sind aus dem Stiftungsvermögen anzukaufen. Die | ||
57 | Stiftung muß finanziell so ausgestattet werden, daß sie den | ||
58 | fortlaufenden Betrieb inklusive aller notwendigen Organe (wie | ||
59 | Schiedsgerichte, Softwareentwicklung, technischer Betrieb etc.) aus den | ||
60 | Stiftungserträgen bestreiten kann.\ | ||
61 | \ | ||
62 | **Wer legt die Höhe des Betrages fest?**\ | ||
63 | \ | ||
64 | Die Höhe des monatlichen Betrages hängt von der Bedeutung ab, die wir | ||
65 | als Gesellschaft Kunst und Kultur zugestehen. Mit den derzeit über 25 | ||
66 | Millionen Internetanschlüssen in Deutschland wären mit fünf Euro pro | ||
67 | Monat potentiell über 1.500 Millionen Euro pro Jahr an verteilbarem Geld | ||
68 | verfügbar. Die Höhe des monatlichen Beitrags sollte durch das | ||
69 | demokratisch gewählte Stiftungskomitee festgelegt oder per Abstimmung | ||
70 | ermittelt werden.\ | ||
71 | \ | ||
72 | **Ist das nicht sozial ungerecht? Was ist, wenn ich mehr Punkte erwerben | ||
73 | will?**\ | ||
74 | \ | ||
75 | Die Frage ist hier, welches Ziel mit dem | ||
76 | [Kulturwertmark-System](http://ccc.de/de/updates/2011/kulturwertmark) | ||
77 | erreicht werden soll. Bisher ist der Zugang zu Werken der Kunst nur | ||
78 | selten kostenfrei möglich und benachteiligt daher finanziell Schwächere. | ||
79 | Ausgeglichen wird das durch die Kulturförderung, subventionierte Tickets | ||
80 | und andere Maßnahmen. Eine Staffelung des Beitrags zum System der | ||
81 | Kulturwertmark nach Einkommen wäre sicher denkbar, würde aber die | ||
82 | Bürokratiekosten erhöhen. Wir schlagen daher vor, daß der Beitrag für | ||
83 | alle gleich ist, es jedoch jedem freisteht, mehr Kulturwertmark zu | ||
84 | erwerben, und die Kosten bis zu einer gewissen Höhe steuerlich | ||
85 | abzusetzen. Dadurch wird ein niedrigschwelliger Anreiz erzeugt, mehr | ||
86 | Geld für Kunst und Kultur auszugeben.\ | ||
87 | \ | ||
88 | **Wie funktioniert die Registrierung der Werke?**\ | ||
89 | \ | ||
90 | Der Künstler (oder der von ihm beauftragte Verwerter) reichen in einem | ||
91 | Online-Verfahren das Werk zur Registrierung ein. Dabei muß glaubhaft | ||
92 | versichert werden, daß das Werk eigenschöpferisch vom Künstler erstellt | ||
93 | wurde und er die Urheberrechte besitzt. Das Werk bekommt eine eindeutige | ||
94 | Bezeichnung und eine Kulturwertmark-ID, die für die weitere Abrechnung | ||
95 | benötigt wird. Von jedem Werk ist bei Einreichung eine digitale Kopie | ||
96 | bei der Stiftung in einem unverschlüsselten, DRM-freien Format | ||
97 | entsprechend den Vorgaben der Satzung zu hinterlegen, um bei Erreichen | ||
98 | des Auszahlungsziels einen Übergang in die digitale Allmende ohne Verzug | ||
99 | oder Streitigkeiten zu erreichen.\ | ||
100 | \ | ||
101 | **Wird es Einreichungsbetrug geben? Wie wird damit umgegangen?**\ | ||
102 | \ | ||
103 | Betrug, etwa durch Einreichung von fremden Werken unter eigenem Namen, | ||
104 | wird natürlich vorkommen, allerdings auch verfolgt und bestraft. Die | ||
105 | Stiftung hat für effektive Stichproben ein gewisses Budget sowie ein | ||
106 | niedrigschwelliges Meldesystem bereitzustellen. Der Künstler bzw. der | ||
107 | von ihm beauftragte Verwerter begeben sich mit der Einreichung in eine | ||
108 | zivil- und strafrechtliche Verantwortung, ähnlich wie es bereits heute | ||
109 | bei Verlagen der Fall ist. Plagiatoren und Einreicher fremder Werke | ||
110 | werden öffentlich benannt, strafrechtlich verfolgt und von der weiteren | ||
111 | Teilnahme am System ausgeschlossen. Die Einkünfte aus dem System sind | ||
112 | normal steuerpflichtig, so daß es keine Anreize für Betrug über | ||
113 | zugekaufte | ||
114 | [Kulturwertmark](http://ccc.de/de/updates/2011/kulturwertmark) gibt.\ | ||
115 | \ | ||
116 | **Ist das Micropayment sicher?**\ | ||
117 | \ | ||
118 | Als technische Basis kann das ehemals als DigiCash bekannte, auf | ||
119 | sogenannten Blind Signatures beruhende System dienen, dessen | ||
120 | Basispatente 2005 ausgelaufen sind. Die Kryptographie für anonymes, | ||
121 | kryptographisch gesichertes Micropayment ist hinreichend gut erforscht | ||
122 | und bei entsprechender öffentlicher, einsehbarer Umsetzung auch | ||
123 | hinreichend sicher zu implementieren. Da die Beträge pro Nutzer sehr | ||
124 | klein sind, kann ein entsprechend niederschwelliges, unkompliziertes | ||
125 | Verfahren gewählt werden, daß primär gegen massenweise automatische | ||
126 | Transaktionsauslösung etwa durch Trojaner gesichert werden muß. Ziel | ||
127 | sollte eine auch von anderen Ländern wiederverwendbare Lösung sein, die | ||
128 | als öffentlicher Referenzstandard mit freier Software realisiert wird.\ | ||
129 | **\ | ||
130 | Wie wird der Schwellwert für den Übergang in den Allgemeinbesitz | ||
131 | festgelegt?**\ | ||
132 | \ | ||
133 | Hier gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten. Die erste ist eine | ||
134 | generelle Festlegung etwa je nach Umfang des Werks, seiner | ||
135 | Schöpfungshöhe und dem zur Erstellung nötigen Aufwand. Die zweite ist, | ||
136 | den Künstler die Höhe selbst festlegen zu lassen. In der Praxis wird | ||
137 | vermutlich ein kombiniertes System von Orientierungswerten und | ||
138 | Maximalkappungsgrenzen zur Anwendung kommen, bei der die Stiftung | ||
139 | Empfehlungen ausspricht, denen der Künstler dann folgen kann oder nicht. | ||
140 | Wichtig ist hier, daß das Ziel der Schaffung einer digitalen Allmende | ||
141 | nicht durch unrealistisch hohe Schwellwerte unterminiert wird. Hier hat | ||
142 | die Stiftung steuernd einzuwirken.\ | ||
143 | \ | ||
144 | Wünschenswert ist zusätzlich ein automatischer, zeitlicher Schwellwert, | ||
145 | der noch unterhalb der dann reduzierten Urheberrechtsschutzfristen | ||
146 | liegt. Beispielsweise geht nach fünf Jahren automatisch jedes Werk in | ||
147 | die Allmende über, unabhängig von den bis dahin aufgelaufenen Zahlungen. | ||
148 | Die Möglichkeit, weiter Einnahmen zu generieren, besteht auch nach dem | ||
149 | Übergang des Werkes in die Allmende.\ | ||
150 | \ | ||
151 | **Wer verwaltet und erhält die Werke im Allgemeinbesitz?**\ | ||
152 | \ | ||
153 | Die Werke im Allgemeinbesitz müssen jederzeit für alle frei in digitaler | ||
154 | Form zugänglich sein. Wenn die Deutsche Zentralbibliothek sich in der | ||
155 | Lage sieht, diese Anforderung zu erfüllen, wäre sie sicher eine | ||
156 | geeignete Institution. Prinzipiell ist mit dem Übergang in den | ||
157 | Allgemeinbesitz eine Verantwortung der Allgemeinheit zum Erhalt und | ||
158 | Zugänglichhaltung der Werke verbunden, für die entsprechende | ||
159 | Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Physische Werke (Plastiken, | ||
160 | Bilder etc.) kommen in einen Kunstwerke-Pool, aus dem sich die deutschen | ||
161 | Museen für Ausstellungen bedienen können. Werke, die den monetären | ||
162 | Schwellwert für den Übergang in die Allmende nicht erreichen, können | ||
163 | auch in rein digitaler Form archiviert und ansonsten im physischen | ||
164 | Besitz des Künstlers belassen werden.\ | ||
165 | \ | ||
166 | **Muß für die Verteilung der nicht vergebenen Punkte nicht ein irrer | ||
167 | Aufwand getrieben werden?**\ | ||
168 | \ | ||
169 | Nein. Es werden einfach zum Ende jedes Quartals die abgelaufenen Punkte | ||
170 | aufsummiert und ins Verhältnis zu allen im Quartal vergebenen Punkten | ||
171 | gesetzt. Konkret würde beispielsweise ein Künstler, der in einem Quartal | ||
172 | 18% der verteilten Punkte bekommen hat, darüber hinaus 18% der ansonsten | ||
173 | verfallenden Punkte dieses Quartals dazubekommen. Das Verfallsprinzip | ||
174 | ist notwendig, um einen hohen Anreiz zur aktiven Nutzung des Systems zu | ||
175 | schaffen und den "garantierter Mindestumsatz"-Effekt zu erzielen. Nur in | ||
176 | dem seltenen Fall, daß kein einziger Punkt an einen Künstler verteilt | ||
177 | wurde, wird auch kein Mindestumsatz erreicht.\ | ||
178 | \ | ||
179 | **Welche Änderungen am Urheberrecht soll es konkret als Gegenleistung | ||
180 | geben?**\ | ||
181 | \ | ||
182 | Die konkrete Formulierung der notwendigen Änderungen am Urheberrecht | ||
183 | bedarf aufgrund der Komplexität der existierenden Gesetze einiger | ||
184 | Arbeit. Klar ist aber, daß für die durch das Kulturwertmark-System | ||
185 | entstehende de-facto-Umsatzgarantie für schöpferische Tätigkeit im | ||
186 | Gegenzug deutliche Abstriche an den derzeit bestehenden restriktiven | ||
187 | Regelungen erfolgen müssen. Erforderlich sind mindestens:\ | ||
188 | \ | ||
189 | 1. Deutliche Verkürzung der Schutzfristen,\ | ||
190 | 2. Beschränkung der straf- und zivilrechtlichen Verfolgung von | ||
191 | Filesharing und privaten Kopien auf kommerzielle Verstöße, also solche, | ||
192 | die zum Zwecke der profitorientierten Gewinnerzielung erfolgen,\ | ||
193 | 3. Änderung der verwerterorientierten Prämissen des derzeitigen | ||
194 | Urheberrechts hin zu einem angemessenen Ausgleich zwischen Autoren- und | ||
195 | Rezipientenrechten,\ | ||
196 | 4. Sicherstellung, daß kein Durchgriff auf deutsche User durch | ||
197 | internationale Abkommen etc. passiert,\ | ||
198 | 5. Aufnahme von Klauseln, die es Autoren erlauben, auch bestehende | ||
199 | Werke, die unter restriktiven Regeln lizensiert wurden, ins System | ||
200 | einzustellen.\ | ||
201 | \ | ||
202 | **Für welche Arten Kunst ist das System geeignet, für welche nicht?**\ | ||
203 | \ | ||
204 | Für jede Art von Kunst, Kultur, schöpferischer Tätigkeit, die einen | ||
205 | Werkcharakter hat, ist das System geeignet. Auch Ölgemälde können | ||
206 | beispielsweise so in den Besitz der Allgemeinheit übergehen. Das | ||
207 | Original geht dann auf Wanderschaft durch die staatlichen Museen, die | ||
208 | digitalen Bildrechte stehen allen zur Verfügung.\ | ||
209 | **\ | ||
210 | Wie läßt sich eine Ballung von Zahlungen an die üblichen | ||
211 | Mainstream-Big-Names verhindern, so daß statt weniger Millionäre viel | ||
212 | mehr "kleine" Künstler ein Auskommen finden?**\ | ||
213 | \ | ||
214 | Eine Möglichkeit wäre die Aufteilung der Punkte in verschiedene | ||
215 | Kategorien, so daß etwa nur zwanzig Prozent der Punkte in der Sparte | ||
216 | Popmusik vergeben werden können. Die Nebenwirkungen einer solchen | ||
217 | Regelung, inklusive der Entscheidung, wer die Anteile und die Kategorien | ||
218 | festlegt und nach welchen Kriterien, müssen jedoch sorgfältig durchdacht | ||
219 | werden. Eine womöglich technisch einfachere Lösung ist eine generelle | ||
220 | Kappungsgrenze pro Werk oder pro Künstler.\ | ||
221 | \ | ||
222 | **Was ist mit internationalen Werken?**\ | ||
223 | \ | ||
224 | Jeder Anbieter kann dem jeweiligen System eines Landes (also auch | ||
225 | mehreren gleichzeitig) beitreten. Die Konsequenzen des Beitritts sind | ||
226 | für jeden Anbieter in dem gewählten Land gleich. Später wäre auch eine | ||
227 | Zusammenfassung der nationalen Systeme zu einem größeren Ganzen | ||
228 | denkbar.\ | ||
229 | \ | ||
230 | **Was wird die Rolle der Verwerter und Verlage in diesem System?**\ | ||
231 | \ | ||
232 | Die Verwerter und Verlage können sich wie bisher in der Vermarktung der | ||
233 | Werke engagieren. Das umfaßt die öffentliche Aufführung, | ||
234 | Datenträger-Distribution, Cover Art und Preview. Auch das Management der | ||
235 | Künstler wird nach wie vor eine Aufgabe der Verwerter sein.\ | ||
236 | \ | ||
237 | **Enden die Zahlungen an den Künstler irgendwann?**\ | ||
238 | \ | ||
239 | Nein. Auch nach Erreichen des Auszahlungs- bzw. Zeitziels und des | ||
240 | Übergangs in die digitale Allmende bleibt es möglich, Zahlungen für ein | ||
241 | bestimmtes Werk zu leisten, die dann an den Künstler ausgeschüttet | ||
242 | werden. Die Verweildauer eines Werks im System ist prinzipiell | ||
243 | unbegrenzt, um etwa auch "Spätzünderwerke" zu unterstützen, bei denen | ||
244 | erst viele Jahre nach ihrer Schöpfung eine öffentliche Wertschätzung | ||
245 | einsetzt.\ | ||
246 | \ | ||
247 | **Ist das nicht das Gleiche wie Flattr?**\ | ||
248 | \ | ||
249 | Seitdem wir angefangen haben, das Kulturwertmark-Modell zu diskutieren, | ||
250 | sind einige der ehemaligen Betreiber des größten Bittorrent-Trackers The | ||
251 | Pirate Bay auf ähnliche Gedanken gekommen. Ihr Konzept Flattr beruht auf | ||
252 | einer freiwilligen monatlichen Spende und einer anteiligen Ausschüttung, | ||
253 | je nachdem wievielen verschiedenen Künstlern man Geld im | ||
254 | Abrechnungszeitraum zukommen lassen will. Ein weiterer wesentlicher | ||
255 | Unterschied ist, daß bei Flattr der gesamte Aspekt der Rechte am Werk | ||
256 | ausgeklammert wird. Man gibt nur Geld an den Künstler, ohne daß sich | ||
257 | dadurch die Verwertungsrechte verändern oder eine digitale Allmende | ||
258 | gebildet wird. Es gibt auch kein Konzept einer Gegenleistung der | ||
259 | Contentindustrie in Form eines entschärften Urheberrechts. Von Flattr | ||
260 | läßt sich aber viel über akzeptierte und genutzte Formen des Ausgebens | ||
261 | von [Kulturwertmark](http://ccc.de/de/updates/2011/kulturwertmark) | ||
262 | lernen. Und nicht zuletzt: In Deutschland hat sich Flattr als am | ||
263 | erfolgreichsten erwiesen, es gibt hier offenbar viel Akzeptanz für | ||
264 | derartige Modelle.\ | ||
265 | \ | ||
266 | **Funktioniert das auch für meine Podcasts? Oder meinen Online-Roman, | ||
267 | den niemand drucken wollte?**\ | ||
268 | \ | ||
269 | Ja. Prinzipiell kann jedes schöpferische Werk ins System eingestellt | ||
270 | werden. Auch ist vorstellbar, jeden Monat ein feste Zahl der | ||
271 | Kulturwertmark, ähnlich wie ein Abonnement, an einen Künstler oder | ||
272 | Journalisten zu vergeben, die dafür ihre regelmäßig produzierten Inhalte | ||
273 | ins System einstellen. | ||