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1title: Satzung des CCC e. V. 1title: Satzung des Chaos Computer Club e. V.
2date: 2009-03-02 22:09:00 2date: 2009-03-02 22:09:00
3updated: 2016-04-25 18:52:44 3updated: 2018-09-23 10:18:26
4author: admin 4author: admin
5tags: club, satzung, verein 5tags: club, satzung, verein
6 6
7Satzung des CCC e. V. nach Änderung durch die Mitgliederversammlung am 17. April 2016 (vorbehaltlich der Eintragung ins Vereinsregister) 7vom 16.02.1986. Zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.06.2018.
8 8
9<!-- TEASER_END --> 9<!-- TEASER_END -->
10 10
@@ -43,8 +43,8 @@ fördert.
43 43
44## §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 44## §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
45 45
461\. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club". Der Verein wird in 461\. Der Verein führt den Namen Chaos Computer Club. Der Verein wird in
47das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz "e. V." ergänzt. 47das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz e. V. ergänzt.
48Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 48Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
49 49
502\. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 502\. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
@@ -59,7 +59,7 @@ Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:
59- 1\. Regelmäßige Öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen. 59- 1\. Regelmäßige Öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen.
60- 2\. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, 60- 2\. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse,
61 Treffen sowie Konferenzen. 61 Treffen sowie Konferenzen.
62- 3\. Herausgabe der Zeitschrift "Die Datenschleuder". 62- 3\. Herausgabe der Zeitschrift Die Datenschleuder.
63- 4\. Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien. 63- 4\. Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien.
64- 5\. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise. 64- 5\. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise.
65- 6\. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung 65- 6\. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung
@@ -73,7 +73,7 @@ Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:
73 richten. 73 richten.
74 74
752\. Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige 752\. Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
76Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der 76Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der
77Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er dient 77Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er dient
78ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der 78ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der
79Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig 79Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig
@@ -98,7 +98,7 @@ Zahlung der Aufnahmegebühr.
98natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von 98natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von
99juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen 99juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen
100Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder 100Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder
101durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr 101durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Beitragsjahr
102bleibt hiervon unberührt. 102bleibt hiervon unberührt.
103 103
1044\. Der Austritt wird durch Willenserklärung in Textform gegenüber dem 1044\. Der Austritt wird durch Willenserklärung in Textform gegenüber dem
@@ -130,12 +130,17 @@ festgesetzten Beiträge zu zahlen.
130werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen 130werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen
131Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger 131Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger
132wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden 132wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden
133Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen 133Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen, an die
134und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. 134letzte bekannte Anschrift oder an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse,
135 135mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
1362\. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der 136
137Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der 1372\. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann das auszuschließende
138Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. 138Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Bis zum Beschluss der
139Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. Die Anrufung muss
140innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des
141Ausschließungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand eingelegt werden.
142Erfolgt keine Anrufung oder verstreicht die Anrufungsfrist, gilt die
143Mitgliedschaft ab dem Zeitpunkt des Auschlusses als beendet.
139 144
140## §6 Beitrag 145## §6 Beitrag
141 146
@@ -175,12 +180,12 @@ Beschlussfassung unterliegen:
1752\. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. 1802\. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt.
176Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des 181Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des
177Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern, 182Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern,
178oder wenn mindestens zehn Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks 183oder wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder dies unter Angabe
179schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung 184des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der
180erfolgt in Textform durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens 185Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den Vorstand mit einer
181zwei Wochen. Zur Wahrung der Frist reicht die Aufgabe der Einladung zur 186Frist von mindestens zwei Wochen. Zur Wahrung der Frist reicht die
182Post an die letzte bekannte Anschrift oder die Versendung an die zuletzt 187Aufgabe der Einladung zur Post an die letzte bekannte Anschrift oder die
183bekannte E-Mail-Adresse. 188Versendung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse.
184 189
185Hierbei sind die Tagesordnung bekannt zugeben und ihr die nötigen 190Hierbei sind die Tagesordnung bekannt zugeben und ihr die nötigen
186Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind 191Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind
@@ -189,29 +194,29 @@ Geschäftsstelle in Textform einzureichen. Über die Behandlung von
189Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. 194Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
190 195
1913\. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf 1963\. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf
192Prozent aller Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind jedoch gültig, 197Prozent aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse
193wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung nicht angezweifelt 198sind jedoch gültig, wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung
194worden ist. Ist die Mitgliederversammlung aufgrund mangelnder 199nicht angezweifelt worden ist. Ist die Mitgliederversammlung aufgrund
195Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig, ist die darauf folgende ordentlich 200mangelnder Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig, ist die darauf folgende
196einberufene Mitgliederversammlung ungeachtet der Teilnehmerzahl 201ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ungeachtet der
197beschlussfähig. 202Teilnehmerzahl beschlussfähig.
198 203
1994\. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs 2044\. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs
200bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der 205bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der
201anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt 206anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt
202die einfache Mehrheit. 207die einfache Mehrheit.
203 208
2045\. Jedes Mitglied, welches mit den Beiträgen nicht im Rückstand ist, 2095\. Jedes stimmberechtigte Mitglied, welches mit den Beiträgen nicht im
205hat eine Stimme. Stimmen können nicht übertragen werden. 210Rückstand ist, hat eine Stimme. Stimmen können nicht übertragen werden.
206 211
2076\. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die 2126\. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds ist geheim abzustimmen.
208Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das 213Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
209vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das 214anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu
210Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der 215unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu
211nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. 216machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
212 217
2137\. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Finanzprüfer. 2187\. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Finanzprüfer.
214Die Wahlen finden geheim in Form der "Wahl durch Zustimmung" statt. 219Die Wahlen finden geheim in Form der Wahl durch Zustimmung statt.
215Jeder Wähler kann beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Stimme geben. 220Jeder Wähler kann beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Stimme geben.
216Jeder zu besetzende Posten wird einzeln gewählt, wobei gleichrangige 221Jeder zu besetzende Posten wird einzeln gewählt, wobei gleichrangige
217Posten (die zwei stellvertretenden Vorsitzenden und die zwei 222Posten (die zwei stellvertretenden Vorsitzenden und die zwei
@@ -264,8 +269,8 @@ haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von
264der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die 269der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die
265Erstattung von Reisekosten und Auslagen. 270Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
266 271
2678\. Der Vorstand kann "Fachliche Beiräte" oder "Wissenschaftliche 2728\. Der Vorstand kann Fachliche Beiräte oder Wissenschaftliche
268Beiräte" einrichten, die für den Club beratend und unterstützend tätig 273Beiräte einrichten, die für den Club beratend und unterstützend tätig
269werden; in die Beiräte können auch Nicht-Mitglieder berufen werden. 274werden; in die Beiräte können auch Nicht-Mitglieder berufen werden.
270 275
271Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der 276Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der
@@ -320,7 +325,7 @@ Wirkung.
320## §12 Erfa-Beirat 325## §12 Erfa-Beirat
321 326
3221\. Der Erfa-Beirat besteht aus den Erfa-Kreis-Vertretern, die 3271\. Der Erfa-Beirat besteht aus den Erfa-Kreis-Vertretern, die
323Clubmitglieder sind, und dem Erfa-Repräsentanten. 328stimmberechtigte Clubmitglieder sind, und dem Erfa-Repräsentanten.
324 329
3252\. Der Erfa-Beirat bestimmt den oder die Kandidaten zur Wahl für das 3302\. Der Erfa-Beirat bestimmt den oder die Kandidaten zur Wahl für das
326Amt des Erfa-Repräsentanten. 331Amt des Erfa-Repräsentanten.