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1title: Speicherung von Verbindungsdaten bei T-Online-Flatrates 1title: Speicherung von Verbindungsdaten bei T-Online-Flatrates
2date: 2003-01-16 00:00:00 2date: 2003-01-16 00:00:00
3updated: 2009-04-18 19:12:35 3updated: 2019-08-28 01:12:21
4author: sz 4author: sz
5tags: update 5tags: update, vorratsdatenspeicherung
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7 7Nach strikter Auslegung des Datenschutzrechts dürften bei einer Flatrate, also bei pauschaler Abgeltung aller Verbindungen, keine Verbindungsdaten erhoben und gespeichert werden. Bei T-Online sieht dies aber ganz anders aus.
8 Nach strikter Auslegung des Datenschutzrechts dürften bei einer Flatrate,
9 also bei pauschaler Abgeltung aller Verbindungen, keine Verbindungsdaten
10 erhoben und gespeichert werden. Bei T-Online sieht dies aber ganz anders aus.
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13<!-- TEASER_END --> 10<!-- TEASER_END -->
@@ -20,7 +17,7 @@ Darmstadt eine Entscheidung dazu treffen mußte. Am 14.01.2003 wurde die
20Entscheidung bekanntgegeben, nach der T-Online auch bei Flatrates 17Entscheidung bekanntgegeben, nach der T-Online auch bei Flatrates
21Verbindungsdaten und IP-Adressen speichern darf, wie [Heise 18Verbindungsdaten und IP-Adressen speichern darf, wie [Heise
22berichtete](http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.01.03-001/). 19berichtete](http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.01.03-001/).
23Begründet wurde diese Entscheidung u.a. damit, daß T-Online im 20Begründet wurde diese Entscheidung u. a. damit, daß T-Online im
24Zweifelsfall in der Lage sein müßte, die kostenpflichtige Erbringung von 21Zweifelsfall in der Lage sein müßte, die kostenpflichtige Erbringung von
25Leistungen nachzuweisen. Flatratekunden könnten auch Verbindungen über 22Leistungen nachzuweisen. Flatratekunden könnten auch Verbindungen über
26ISDN, Modem oder GSM aufbauen, die nach Zeit abgerechnet würden. Die 23ISDN, Modem oder GSM aufbauen, die nach Zeit abgerechnet würden. Die
@@ -30,8 +27,8 @@ Angreifern auf Dateisysteme.
30Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 27Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
31kommentierte diese Entscheidung heute in einer 28kommentierte diese Entscheidung heute in einer
32[Presseerklärung](http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/ipspeich.htm) 29[Presseerklärung](http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/ipspeich.htm)
33durch Bekanntgabe seiner Rechtsauffassung "als für Schleswig-Holstein 30durch Bekanntgabe seiner Rechtsauffassung als für Schleswig-Holstein
34zuständige Aufsichtsbehörde". 31zuständige Aufsichtsbehörde.
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36Nach dieser Rechtsauffassung ist die Ermöglichung eines Internetzugangs 33Nach dieser Rechtsauffassung ist die Ermöglichung eines Internetzugangs
37als Teledienst zu qualifizieren (vgl. auch die gegensätzliche 34als Teledienst zu qualifizieren (vgl. auch die gegensätzliche
@@ -71,9 +68,9 @@ konkret dokumentierten Missbrauchssituationen zulässig.”
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72Somit dürfen die in Schleswig-Holstein ansässigen Anbieter 69Somit dürfen die in Schleswig-Holstein ansässigen Anbieter
73(Access-Provider) nach Auffassung der dort zuständigen Behörde die 70(Access-Provider) nach Auffassung der dort zuständigen Behörde die
74Verbindungsdaten nicht speichern, während in T-Online in Hessen dies 71Verbindungsdaten nicht speichern, während T-Online in Hessen dies nach
75nach Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt darf. Leuten, die 72Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt darf. Leuten, die Wert
76Wert auf Datenschutz und ihre Persönlichkeitsrechte legen, kann daher 73auf Datenschutz und ihre Persönlichkeitsrechte legen, kann daher wohl
77wohl nur empfohlen werden, sich einen Anbieter zu suchen, der in einem 74nur empfohlen werden, sich einen Anbieter zu suchen, der in einem
78Bundesland ansässig ist, in dem eine entsprechende Rechtsauffassung 75Bundesland ansässig ist, in dem eine entsprechende Rechtsauffassung
79herrscht. 76herrscht.