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-rw-r--r-- | updates/2006/contentflatrateok.md | 43 |
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1 | title: Studie zeigt: Legalisierung von Tauschbörsen ist europarechtlich zulässig | 1 | title: Studie zeigt: Legalisierung von Tauschbörsen ist europarechtlich zulässig |
2 | date: 2006-04-26 00:00:00 | 2 | date: 2006-04-26 00:00:00 |
3 | updated: 2009-04-18 19:12:39 | 3 | updated: 2012-04-05 19:50:15 |
4 | author: admin | 4 | author: admin |
5 | tags: update | 5 | tags: update, filesharing |
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7 | 7 | Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Daraus geht hervor, daß eine Content Flatrate mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar ist. | |
8 | Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Daraus geht hervor, dass eine Content Flatrate mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar ist. | ||
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13 | Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative | 12 | |
14 | privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden | ||
15 | und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an | ||
16 | Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen | ||
17 | Bundestages. Daraus geht hervor, dass eine Content Flatrate mit dem | ||
18 | internationalen Urheberrecht vereinbar ist. | ||
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20 | Im Rahmen der aktuellen Urheberrechtsreform hatte privatkopie.net | 14 | Im Rahmen der aktuellen Urheberrechtsreform hatte privatkopie.net |
21 | vorgeschlagen, das Tauschen von geschützten Werken zu erlauben und | 15 | vorgeschlagen, das Tauschen von geschützten Werken zu erlauben und |
22 | pauschal zu vergüten. Die Nutzung von Tauschbörsen lässt sich genauso | 16 | pauschal zu vergüten. Die Nutzung von Tauschbörsen läßt sich genauso |
23 | wenig verbieten wie privates Kopieren. Das Justizministerium behauptet, | 17 | wenig verbieten wie privates Kopieren. Das Justizministerium behauptet, |
24 | mit dem von ihm vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das | 18 | mit dem von ihm vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das |
25 | Kopieren aus File-Sharing-Systemen erfolgreich vorgehen. Alle | 19 | Kopieren aus Filesharing-Systemen erfolgreich vorgehen. Alle empirischen |
26 | empirischen Belege zeigen dagegen, dass ihre Nutzung weiter zunimmt. Die | 20 | Belege zeigen dagegen, daß ihre Nutzung weiter zunimmt. Die Urheber |
27 | Urheber gehen leer aus. In ihrem offenen Brief an die Ministerin fordern | 21 | gehen leer aus. In ihrem offenen Brief an die Ministerin fordern die |
28 | die zivilgesellschaftlichen Gruppen daher die gleiche Lösung wie beim | 22 | zivilgesellschaftlichen Gruppen daher die gleiche Lösung wie beim |
29 | privaten Kopieren: Erlauben und vergüten, was man nicht verhindern kann. | 23 | privaten Kopieren: erlauben und vergüten, was man nicht verhindern kann. |
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31 | Dagegen brachte das Justizministerium in seiner Begründung zum | 25 | Dagegen brachte das Justizministerium in seiner Begründung zum |
32 | Gesetzentwurf vor, dass eine solche Content Flatrate mit dem | 26 | Gesetzentwurf vor, daß eine solche Content Flatrate mit dem europäischen |
33 | europäischen Urheberrecht nicht vereinbar sei. Das jetzt in einer | 27 | Urheberrecht nicht vereinbar sei. Das jetzt in einer englischen |
34 | englischen Übersetzung vorgelegte französische Rechtsgutachten zeigt das | 28 | Übersetzung vorgelegte französische Rechtsgutachten zeigt das Gegenteil. |
35 | Gegenteil. | ||
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37 | In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern, | 30 | In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern, |
38 | Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um die | 31 | Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um die |
39 | Globallizenz zu fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell | 32 | Globallizenz zu fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell |
40 | sieht vor, dass das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich | 33 | sieht vor, daß das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich |
41 | gewahrt wird, aber nur kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft | 34 | gewahrt wird, aber nur kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft |
42 | wahrgenommen werden kann. Internet Service Provider bieten ihren Kunden | 35 | wahrgenommen werden kann. Internet Service Provider bieten ihren Kunden |
43 | die Wahl: wer urheberrechtliche Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz | 36 | die Wahl: Wer urheberrechtliche Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz |
44 | dafür erwerben. Eine Pauschale von fünf bis zehn Euro im Monat wird als | 37 | dafür erwerben. Eine Pauschale von fünf bis zehn Euro im Monat wird als |
45 | angemessene Vergütung angesehen. Wer nicht tauschen möchte, muss auch | 38 | angemessene Vergütung angesehen. Wer nicht tauschen möchte, muß auch |
46 | nicht zahlen. Die Verwertungsgesellschaft schüttet diese Einnahmen an | 39 | nicht zahlen. Die Verwertungsgesellschaft schüttet diese Einnahmen an |
47 | die Rechteinhaber aus. Wer häufiger getauscht wird, erhält eine | 40 | die Rechteinhaber aus. Wer häufiger getauscht wird, erhält eine |
48 | proportional höhere Auszahlung. | 41 | proportional höhere Auszahlung. |
@@ -50,7 +43,7 @@ proportional höhere Auszahlung. | |||
50 | Die Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den | 43 | Die Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den |
51 | renommiertesten französischen Urheberrechtsgelehrten Prof. André Lucas | 44 | renommiertesten französischen Urheberrechtsgelehrten Prof. André Lucas |
52 | von der Universität Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz | 45 | von der Universität Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz |
53 | juristisch machbar ist. Ergebnis: nichts im nationalen oder | 46 | juristisch machbar ist. Ergebnis: Nichts im nationalen oder |
54 | internationalen Recht steht ihr entgegen. Vielmehr hat sich für | 47 | internationalen Recht steht ihr entgegen. Vielmehr hat sich für |
55 | vergleichbare Sachverhalte eine Verwertungsgesellschaftspflicht bereits | 48 | vergleichbare Sachverhalte eine Verwertungsgesellschaftspflicht bereits |
56 | als die für alle Beteiligten beste Lösung erwiesen. | 49 | als die für alle Beteiligten beste Lösung erwiesen. |
@@ -82,7 +75,7 @@ Public-Artistes](http://alliance.bugiweb.com/)\ | |||
82 | [BEUC, die Europäische Verbraucherorganisation](http://www.beuc.org/)\ | 75 | [BEUC, die Europäische Verbraucherorganisation](http://www.beuc.org/)\ |
83 | \ | 76 | \ |
84 | [Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung | 77 | [Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung |
85 | e.V. (FIfF)](http://www.fiff.de/)\ | 78 | e. V. (FIfF)](http://www.fiff.de/)\ |
86 | \ | 79 | \ |
87 | [Initiative privatkopie.net](http://privatkopie.net/)\ | 80 | [Initiative privatkopie.net](http://privatkopie.net/)\ |
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