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1title: Chaos Computer Club unterstützt Deklaration für die Meinungsfreiheit
2date: 2017-04-10 21:21:00
3updated: 2017-04-11 08:00:00
4author: kerstin
5tags: update, pressemitteilung
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7Der Chaos Computer Club (CCC) schließt sich der gemeinsamen „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ gegen das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz an. Denn selbst wenn man die vordergründig betroffenen kommerziellen Plattformen wie Facebook oder Twitter nicht nutzt: Das Gesetz erzwingt ein privatisiertes Zensur-Regime, das legitime Meinungen, Bilder oder Filme unterdrücken und unsichtbar machen wird. Dem stellen wir uns vehement entgegen.
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9<!-- TEASER_END -->
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11Meinungsfreiheit findet oft in einem Graubereich statt: Auch was nicht
12gesellschaftlicher Konsens, provokativ oder einfach nur frech ist, darf
13gesagt werden. Dies sichert den freien Diskurs, der teils schwer zu
14ertragen ist, unsere Gesellschaft aber voranbringt.
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16Genau in diesem Graubereich werden die Plattformen, auf denen viele
17Diskussionen stattfinden, nun durch das geplante
18Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) unter Druck gesetzt. Durch die
19Bußgeld-Struktur und die kurzen Fristen werden die Unternehmen
20motiviert, im Zweifel lieber zu löschen, als eine Strafe zu riskieren.
21Schon heute sind auf den großen Plattformen Zensurtendenzen zu
22beobachten, die zur Unterdrückung von Minderheiten-Ansichten,
23progressiven Ideen und unpopulären Meinungen führen.
24
25Frank Rieger, Sprecher des CCC, sagte: „Warum soll die oft schwierige
26Entscheidung, was rechtens ist und was nicht, an ein privates
27Unternehmen delegiert werden, das vorwiegend ein Profitinteresse hat? Im
28Sinne des Unternehmens kann es nur sein, das Problem möglichst effizient
29aus dem Weg zu räumen. Dadurch macht Justizminister Heiko Maas hier den
30ersten Schritt zu einer automatisierten, privatisierten Zensur.“
31
32Die kommunikative Flurpflege im Netz sollte weder Konzernen noch
33aufgebrachten Mobs überlassen werden, die unliebsame Ansichten
34großflächig als anstößig melden. Stattdessen wäre eine Modernisierung
35der rechtsstaatlichen Prozesse nötig, so dass sie mit der
36Kommunikationsgeschwindigkeit des 21. Jahrhunderts mithalten können.
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38#### Die Deklaration
39
40In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
41(NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 bringt eine breite
42Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen,
43Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten ihre Sorgen um die
44Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck.
45In einer gemeinsamen „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ warnen sie
46vor den katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, sollte das
47NetzDG vom Bundestag verabschiedet werden.
48
49Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass eine politische
50Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und
51absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Sie erkennen an, dass
52Handlungsbedarf besteht, aber der Gesetzentwurf genügt nicht dem
53Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er
54stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage.
55
56### Deklaration für die Meinungsfreiheit
57
58in Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
59(NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017:
60
61Meinungsfreiheit hat einen essentiellen und unabdingbaren Stellenwert in
62einer von demokratischen Werten geprägten Gesellschaft. Das Grundrecht
63der Meinungsfreiheit ist als Teil der Kommunikationsfreiheiten wie auch
64die Presse- und die Rundfunkfreiheit in besonderem Maße geschützt. Das
65Recht auf Meinungsfreiheit findet seine Grenzen erst dort, wo die Rechte
66und die Würde anderer verletzt werden. Das Recht auf Meinungsfreiheit,
67aber auch seine Einschränkung, gelten dabei online wie offline.
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69Zuletzt ist der zulässige Umfang der Meinungsfreiheit in die Diskussion
70geraten durch den aufgrund zahlreicher Vorkommnisse hervorgerufenen
71Eindruck, absichtliche Falschmeldungen und Hassrede bestimmten oftmals
72den öffentlichen Diskurs. Um diesem Phänomen Herr zu werden, hat das
73Bundeskabinett das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen, das
74vom Deutschen Bundestag noch vor dem Sommer verabschiedet werden soll.
75Vor diesem Hintergrund möchten die Unterzeichner dieser Deklaration ihre
76Unterstützung für die folgenden drei Grundsätze zum Ausdruck bringen:
77
78Gegen strafrechtlich relevante/rechtswidrige Inhalte muss effektiv
79vorgegangen werden können. Und zwar mit allen gebotenen und
80verhältnismäßigen, dem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln. Dabei ist
81es Aufgabe der Justiz, zu entscheiden, was rechtswidrig oder strafbar
82ist und was nicht. Auch die Durchsetzung solcher Entscheidungen darf
83nicht an einer mangelnden Ausstattung der Justiz scheitern.
84Internetdiensteanbietern kommt bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte
85eine wichtige Rolle zu, indem sie diese löschen bzw. sperren. Sie
86sollten jedoch nicht mit der staatlichen Aufgabe betraut werden,
87Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen.
88
89Die Meinungsfreiheit ist ein kostbares Gut. Sie geht so weit, dass eine
90Gesellschaft auch Inhalte aushalten muss, die nur schwer erträglich
91sind, sich aber im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bewegen. Die
92Demokratie nährt sich an einem pluralistischen Meinungsbild.
93
94Jede Gesetzgebung sollte sicherstellen, dass der Ausgleich
95verfassungsrechtlich geschützter Interessen hergestellt wird. Die
96Meinungsfreiheit jedes Einzelnen und die Informationsfreiheit aller darf
97nicht darunter leiden, dass gegen rechtswidrige oder strafbare Inhalte
98vorgegangen wird. Gerade bei solchen Inhalten, bei denen die
99Rechtswidrigkeit nicht, nicht schnell oder nicht sicher festgestellt
100werden kann, sollte kein Motto „Im Zweifel löschen/sperren“ bestehen,
101denn ein solches Vorgehen hätte katastrophale Folgen für die
102Meinungsfreiheit.
103
104Der vom Kabinett beschlossene Entwurf eines NetzDG stellt diese
105Grundsätze in Frage, weil er staatliche Aufgaben der Rechtsdurchsetzung
106an Privatunternehmen übertragen würde. Die Androhung hoher Bußgelder in
107Verbindung mit allzu kurzen Reaktionsfristen verstärkt die Gefahr, dass
108sich Plattformbetreiber im Zweifel zu Lasten der Meinungsfreiheit und
109für die Löschung oder Sperrung solcher Inhalte entscheiden, die sich im
110Graubereich befinden. Die Prüfung der Strafbarkeit oder Rechtswidrigkeit
111eines Inhalts bedarf zudem regelmäßig einer genauen Betrachtung des
112Kontexts und der Intention einer Äußerung. Diese Aufgabe muss auch
113weiterhin von Gerichten übernommen werden.
114
115Wir sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig
116ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im
117Netz einzudämmen. Wir erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, aber
118der Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit
119adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der
120Meinungsfreiheit in Frage. Absichtliche Falschmeldungen, Hassrede und
121menschenfeindliche Hetze sind Probleme der Gesellschaft und können daher
122auch nicht durch die Internetdiensteanbieter allein angegangen werden –
123dafür bedarf es der Kooperation von Staat, Zivilgesellschaft und der
124Anbieter. Wir setzen uns daher für eine gesamtgesellschaftliche Lösung
125ein, durch die strafwürdiges Verhalten konsequent verfolgt wird,
126Gegenrede und Medienkompetenz gestärkt werden und ein die
127Meinungsfreiheit respektierender Rechtsrahmen für die Löschung oder
128Sperrung rechtswidriger Inhalte erhalten bleibt.
129
130 
131
132Zu den unterzeichnenden Organisationen zählen:
133
134Amadeu-Antonio-Stiftung
135
136Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
137Medien e. V.)
138
139BITMi (Bundesverband IT-Mittelstand e. V.)
140
141BIU (Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e. V.)
142
143Bundesverband Deutsche Startups e. V.
144
145BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft e. V.)
146
147Chaos Computer Club e. V.
148
149cnetz – Verein für Netzpolitik e. V.
150
151D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V.
152
153Digitale Gesellschaft e. V.
154
155DJV (Deutscher Journalisten-Verband e. V.)
156
157eco (Verband der Internetwirtschaft e. V.)
158
159FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.)
160
161ISOC.DE (Internet Society, German Chapter e. V.)
162
163LOAD e. V.
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165Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.
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167Mehr Informationen und weitere Unterzeichner:
168<http://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de/>