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1title: Massenüberwachung auf dem Prüfstand in Karlsruhe: CCC veröffentlicht Stellungnahme zum BND-Gesetz
2date: 2020-01-13 08:32:38
3updated: 2020-01-13 08:32:38
4author: evelyn
5tags: update, pressemitteilung
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7Am Dienstag und Mittwoch findet beim Bundesverfassungsgericht eine mündliche Anhörung zum BND-Gesetz statt. Der CCC veröffentlicht seine schriftliche Stellungnahme und wird in Karlsruhe an der Anhörung teilnehmen.
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9<!-- TEASER_END -->
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11Nachdem durch den NSA-BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags ans
12Tageslicht kam, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst BND weit mehr
13Daten sammelte, verarbeitete und an ausländische Geheimdienste
14weiterreichte, als das damalige Gesetz erlaubte, trat Anfang 2017 ein
15novelliertes BND-Gesetz in Kraft. Die Befugnisse des Geheimdienstes
16wurden dadurch erheblich ausgeweitet, die schwachen Kontrollmechanismen
17jedoch nur marginal verbessert. Nun liegt das neue Gesetz dem
18Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Der CCC und weitere
19Sachverständige wurden um Stellungnahme gebeten.
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21Das BND-Gesetz erlaubt dem Auslandsgeheimdienst eine anlasslose
22Ausleitung, Speicherung und Analyse von Kommunikationsdaten in
23massenhaftem Umfang, auch die von Journalisten und deren Informanten.
24Dagegen wehren sich die Beschwerdeführer, darunter „Reporter ohne
25Grenzen“. Neben den Daten von Journalisten und anderen
26Berufsgeheimnisträgern sind aber auch millionenfach andere
27Kommunikationsteilnehmer betroffen.
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29Neben der Massenüberwachung ist der internationale Datentransfer
30zwischen Geheimdiensten in Karlsruhe Thema, denn Datenweitergabe und
31Technologiekooperation sind auch durch das neue BND-Gesetz kaum
32beschränkt. Die mangelnde Kontrolle der geheimdienstlichen Daten- und
33Außenpolitik und von international gemeinschaftlich genutzten
34Softwaresystemen und Datenbanken sind weitere Aspekte, mit denen sich
35die Karlsruher Richter befassen.
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37Die Stellungnahme des CCC widmet sich den technischen Fragen der
38Filterung und Analyse von Inhalts- und Metadaten beim Versuch der
39Unterscheidung von inländischen, ausländischen und internationalen
40Datenverkehren und behandelt die technischen Gegebenheiten bei der
41paketvermittelten Kommunikation und verschiedene technische
42Möglichkeiten der Überwachung von Ausland-Ausland-Kommunikation.
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44Der CCC setzt sich seit vielen Jahren gegen jede Form anlassloser
45Massenüberwachung ein, insbesondere wenn sie von den chronisch schlecht
46kontrollierten Geheimdiensten durchgeführt wird. In der Stellungnahme
47wird deutlich, warum der BND schon aus technischen Gründen unmöglich
48seine Verpflichtung einhalten kann, keine Inländer zu überwachen. Dass
49er in der Kommunikation unter Ausländern, darunter Journalisten und ihre
50international vernetzten Redaktionen, auch in Zukunft mit einem
51gigantischen Schleppnetz fischen darf, sollte unterbunden werden.
52
53**Links**:
54
55\[0\] Mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Sachen
56„Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des
57Bundesnachrichtendienstes“ am Dienstag, 14. Januar 2020, und Mittwoch,
5815. Januar 2020,
59<https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-087.html>
60
61\[1\] [Stellungnahme des CCC an das Bundesverfassungsgericht zum
62BND-Gesetz und zur
63Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung](/system/uploads/290/original/BNDgesetz_CCC-Stellungnahme.pdf)
64(pdf)