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--- a/updates/2006/datenspeicherung-inakzeptabel.md
+++ b/updates/2006/datenspeicherung-inakzeptabel.md
@@ -1,14 +1,10 @@
1title: Gemeinsame Erklärung "Datenspeicherung ist inakzeptabel" 1title: Gemeinsame Erklärung: Datenspeicherung ist inakzeptabel
2date: 2006-02-06 00:00:00 2date: 2006-02-06 00:00:00
3updated: 2009-04-18 19:12:39 3updated: 2010-03-08 00:03:47
4author: frankro 4author: frankro
5tags: update 5tags: update, vorratsdatenspeicherung
6 6
7 7In einer gemeinsamen Erklärung sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befürwortete "Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten" aus.
8 In einer gemeinsamen Erklärung
9 sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten
10 gegen die von der Bundesregierung befürwortete "Vorratsspeicherung von
11 Telekommunikationsdaten" aus.
12 8
13 9
14<!-- TEASER_END --> 10<!-- TEASER_END -->
@@ -27,65 +23,68 @@ europäischen Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin
27 23
28Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern wir auf, an ihrer 24Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern wir auf, an ihrer
29Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung festzuhalten und 25Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung festzuhalten und
30stattdessen weniger eingreifende Alternativen zu prüfen (z.B. das 26stattdessen weniger eingreifende Alternativen zu prüfen (z. B. das
31"Quick-freeze"-Verfahren). 27"Quick-freeze"-Verfahren).
32 28
33Für den Fall, dass der Deutsche Bundestag eine EG-Richtlinie zur 29Für den Fall, daß der Deutsche Bundestag eine EG-Richtlinie zur
34Vorratsdatenspeicherung trotz allem umsetzen sollte, fordern wir: 30Vorratsdatenspeicherung trotz allem umsetzen sollte, fordern wir:
35 31
36- 1\. Die maximale Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 - für Internetdaten 32 
37 bis Anfang 2009 - ist auszuschöpfen. 33
38- 2\. Bürger dürfen nicht verpflichtet werden, sich vor der Nutzung 34- Die maximale Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 – für Internetdaten bis
39 von Telefon, Handy oder Internet zu identifizieren. Bestehende 35 Anfang 2009 – ist auszuschöpfen.
36- Bürger dürfen nicht verpflichtet werden, sich vor der Nutzung von
37 Telefon, Mobiltelefon oder Internet zu identifizieren. Bestehende
40 Identifizierungspflichten sind aufzuheben. 38 Identifizierungspflichten sind aufzuheben.
41- 3\. Eine Vorratsspeicherung wird nur für die in der Richtlinie 39- Eine Vorratsspeicherung wird nur für die in der Richtlinie genannten
42 genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten 40 Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten eingeführt;
43 eingeführt; danach sind die Daten unverzüglich zu löschen. Zu 41 danach sind die Daten unverzüglich zu löschen. Zu speichern sind nur
44 speichern sind nur Daten, die bei dem jeweiligen Anbieter zur 42 Daten, die bei dem jeweiligen Anbieter zur Bereitstellung von
45 Bereitstellung von Kommunikationsdiensten ohnehin erzeugt oder 43 Kommunikationsdiensten ohnehin erzeugt oder verarbeitet werden.
46 verarbeitet werden. 44- Der Staat hat die zur Datenspeicherung und -vorhaltung
47- 4\. Der Staat hat die zur Datenspeicherung und -vorhaltung
48 verpflichteten Anbieter für die daraus resultierenden Zusatzkosten 45 verpflichteten Anbieter für die daraus resultierenden Zusatzkosten
49 (Investitionskosten, Vorhaltekosten, Personalkosten) voll zu 46 (Investitionskosten, Vorhaltekosten, Personalkosten) voll zu
50 entschädigen. 47 entschädigen.
51- 5\. Der staatliche Zugriff auf Informationen über die Kommunikation 48- Der staatliche Zugriff auf Informationen über die Kommunikation und
52 und die Kommunizierenden ("Verkehrsdaten", "Bestandsdaten") hat den 49 die Kommunizierenden ("Verkehrsdaten", "Bestandsdaten") hat den
53 gleichen Voraussetzungen zu unterliegen wie der Zugriff auf die 50 gleichen Voraussetzungen zu unterliegen wie der Zugriff auf die
54 Inhalte der Kommunikation. 51 Inhalte der Kommunikation.
55- 6\. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nur zur Verhinderung 52- Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nur zur Verhinderung oder
56 oder Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen, wenn im Einzelfall 53 Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen, wenn im Einzelfall der
57 der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht. Der Zugriff zwecks 54 konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht. Der Zugriff zwecks
58 Strafverfolgung sollte beschränkt sein auf Fälle organisierter 55 Strafverfolgung sollte beschränkt sein auf Fälle organisierter
59 Kriminalität, in denen eine höhere Strafe als vier Jahre 56 Kriminalität, in denen eine höhere Strafe als vier Jahre
60 Freiheitsstrafe zu erwarten ist. 57 Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
61- 7\. Eine Nutzung von Kommunikationsdaten zu anderen Zwecken, 58- Eine Nutzung von Kommunikationsdaten zu anderen Zwecken,
62 beispielsweise durch Nachrichtendienste, durch sonstige Behörden 59 beispielsweise durch Nachrichtendienste, durch sonstige Behörden
63 oder durch private Dritte, ist auszuschließen. Den speichernden 60 oder durch private Dritte, ist auszuschließen. Den speichernden
64 Diensteanbietern selbst ist die Nutzung der Daten nur insoweit zu 61 Diensteanbietern selbst ist die Nutzung der Daten nur insoweit zu
65 gestatten, wie es zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung 62 gestatten, wie es zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung
66 erforderlich ist. 63 erforderlich ist.
67- 8\. Der Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die 64- Der Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die
68 Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen 65 Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen
69 Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten sind nur in besonderen 66 Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten sind nur in besonderen
70 Ausnahmefällen zuzulassen. 67 Ausnahmefällen zuzulassen.
71- 9\. Zur Datenspeicherung und -vorhaltung sind nur Anbieter 68- Zur Datenspeicherung und -vorhaltung sind nur Anbieter öffentlich
72 öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und Betreiber 69 zugänglicher Kommunikationsdienste und Betreiber öffentlicher
73 öffentlicher Kommunikationsnetze zu verpflichten. Kleine Anbieter, 70 Kommunikationsnetze zu verpflichten. Kleine Anbieter, insbesondere
74 insbesondere im Internetbereich, sind auszunehmen. 71 im Internetbereich, sind auszunehmen.
75- 10\. Die positiven und negativen Auswirkungen der 72- Die positiven und negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung
76 Vorratsdatenspeicherung auf die Gesellschaft sind von einer 73 auf die Gesellschaft sind von einer unabhängigen Stelle zu
77 unabhängigen Stelle zu untersuchen. Die Ergebnisse sind zu 74 untersuchen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Der
78 veröffentlichen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Deutschen 75 Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag alle zwei
79 Bundestag alle zwei Jahre Bericht über die Erfahrungen mit der 76 Jahre Bericht über die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der
80 praktischen Anwendung der Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Die 77 Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Die Berichte sind zu
81 Berichte sind zu veröffentlichen. 78 veröffentlichen.
79
80 
82 81
83### Unterzeichner 82### Unterzeichner
84 83
85Chaos Computer Club - Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - 84Chaos Computer Club Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD)
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