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-rw-r--r-- | updates/2009/vds-gutachten.md | 65 |
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1 | title: Chaos Computer Club veröffentlicht Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung | ||
2 | date: 2009-07-06 00:10:00 | ||
3 | updated: 2009-11-03 01:13:10 | ||
4 | author: presse | ||
5 | tags: update, pressemitteilung | ||
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7 | Der Chaos Computer Club (CCC) hat zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben. Auf vielfältige Nachfrage hin stellen wir sie hiermit gern der Öffentlichkeit zur Verfügung. | ||
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9 | <!-- TEASER_END --> | ||
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11 | [Das Gutachten](/de/vds/VDSfinal18.pdf) macht deutlich, wie einfach | ||
12 | allein schon durch die Analyse der Verbindungs- und Standortdaten von | ||
13 | Mobiltelefonen tiefe Einblicke in die Privatleben aller Telefonbenutzer | ||
14 | möglich sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist ein Ausblick in die Zukunft, | ||
15 | in der durch genauere Ortung und dichtere Nutzungsprofile die Auswertung | ||
16 | der Vorratsdaten ein praktisch vollständiges Persönlichkeitsbild ergeben | ||
17 | wird. Schon heute ist durch das Angebot nützlicher und bequemer Dienste | ||
18 | permanente mobile Kommunikation Normalzustand für viele. | ||
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20 | *"Durch die ungebremste Aufzeichnung der digitalen Spuren wird das | ||
21 | Mobiltelefon mehr und mehr zu einer Ortungswanze, sofern dem | ||
22 | speicherwütigen Staat nicht Einhalt geboten wird. Sollte die | ||
23 | Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand haben, bedeutet das | ||
24 | praktisch ein Ende der Freiheit, unbeobachtet und ungestört zu leben"*, | ||
25 | sagte CCC-Sprecher Frank Rieger. | ||
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27 | Viele deutsche Netzanbieter haben die Durchführung von | ||
28 | Überwachungsmaßnahmen in ihrem eigenen Netz bereits an Dienstleister | ||
29 | ausgelagert – auch die Vorratsdatenspeicherung. So bietet etwa Nokia | ||
30 | Siemens Networks, die jüngst durch die Lieferung von Abhörsystemen in | ||
31 | den Iran in die Schlagzeilen kam, solche zweifelhaften Dienstleistungen | ||
32 | an. Dadurch entstehen technisch hochzentralisierte und nicht | ||
33 | kontrollierbare Überwachungsknoten, in denen die Netzanbieter keine | ||
34 | aktive Rolle mehr spielen. Funktional unterscheidet sich dieses | ||
35 | Zentralsystem nur noch durch geringfügige Konfigurationsunterschiede von | ||
36 | den in Diktaturen weltweit zur Kontrolle von Abweichlern verwendeten | ||
37 | Installationen. Für die Abfrage der Verbindungsdaten gibt es auch in | ||
38 | Deutschland automatisierte Schnittstellen, deren technische Konzeption | ||
39 | auf eine uferlose, großvolumige Nutzung hinweist. Diese Infrastruktur | ||
40 | ist für vollautomatisches millionenfaches Eindringen in die Privatsphäre | ||
41 | ausgelegt. | ||
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43 | Verbindungsdaten sind zudem für Mitarbeiter- und | ||
44 | Konkurrentenbespitzelung sowie Wirtschaftsspionage ausgesprochen | ||
45 | lukrativ. Deutsche Geheimdienste erhalten die Daten auf "legalem" Wege. | ||
46 | Für Großunternehmen, ausländische Dienste und kriminelle Elemente ist | ||
47 | ein Zugang durch Ausnutzung von Hintertüren, undichten Stellen oder | ||
48 | Sicherheitslücken möglich – falls sie die Daten nicht ohnehin über ihren | ||
49 | deutschen Partnerdienst erhalten. | ||
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51 | *"Es besteht überhaupt kein Grund für die Annahme, dass | ||
52 | Telekommunikationsfirmen, Dienstleister oder Behörden in der Lage sind, | ||
53 | die im automatisierten Massenbetrieb erlangten Verbindungsdaten der | ||
54 | gesamten Bevölkerung sicher zu verwahren"*, betonte CCC-Sprecher Frank | ||
55 | Rieger. *"Sensible Daten werden in letzter Zeit unentwegt gestohlen, | ||
56 | versehentlich veröffentlicht oder absichtlich mißbraucht. Solche | ||
57 | Verluste und Missbräuche von Verbindungs- und Standortdaten sind nur | ||
58 | durch ein einziges Mittel zu verhindern: Die Erhebung und Speicherung | ||
59 | müssen gesetzlich verboten statt vorgeschrieben werden."* | ||
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61 | ### Links: | ||
62 | |||
63 | \[1\] [Stellungnahme des Chaos Computer Clubs zur | ||
64 | Vorratsdatenspeicherung](/de/vds/VDSfinal18.pdf) vom 9. Juni 2009 (1 BvR | ||
65 | 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) | ||