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1 | title: 10 Prüfsteine für die Beurteilung von "Contact Tracing"-Apps | ||
2 | date: 2020-04-06 15:19:28 | ||
3 | updated: 2020-04-06 15:19:28 | ||
4 | author: linus | ||
5 | tags: pressemitteilung, updates | ||
6 | |||
7 | Als Möglichkeit zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Epidemie sind "Corona-Apps" in aller Munde. Der CCC veröffentlicht 10 Prüfsteine zu deren Beurteilung aus technischer und gesellschaftlicher Perspektive. | ||
8 | |||
9 | <!-- TEASER_END --> | ||
10 | |||
11 | Politik und Epidemiologie ziehen aktuell gestütztes "Contact Tracing" | ||
12 | als Maßnahme in Erwägung, systematisch einer Ausbreitung von | ||
13 | SARS-Cov-2-Infektionen entgegen zu wirken. Dies soll der Gesellschaft | ||
14 | eine größere Freizügigkeit zurückgeben, indem Infektionsketten schneller | ||
15 | zurückverfolgt und unterbrochen werden können. Durch eine solche Lösung | ||
16 | sollen Kontakte von Infizierten schneller alarmiert werden und sich | ||
17 | dadurch schneller in Quarantäne begeben können. Dadurch wiederum sollen | ||
18 | weitere Infektionen ihrerseits verhindert werden. Eine "Corona-App" soll | ||
19 | also weder uns selbst, noch unsere Kontakte schützen: Sie soll | ||
20 | Infektionsketten unterbrechen, indem die Kontakte unserer Kontakte | ||
21 | geschützt werden. | ||
22 | |||
23 | ## "Contact Tracing" als Risikotechnologie | ||
24 | |||
25 | Für die technische Implementierung dieses Konzepts gibt es eine Reihe an | ||
26 | Vorschlägen. Diese Empfehlungen reichen von dystopischen Vorschlägen für | ||
27 | Vollüberwachung bis hin zu zielgenauen, vollständig anonymisierten | ||
28 | Methoden der Alarmierung von potentiell Infizierten ohne Kenntnis der | ||
29 | konkreten Person. | ||
30 | |||
31 | Grundsätzlich wohnt dem Konzept einer "Corona App" aufgrund der | ||
32 | möglicherweise erfassten Kontakt- und Gesundheitsdaten ein enormes | ||
33 | Risiko inne. Gleichzeitig gibt es breite Anwendungsmöglichkeiten für | ||
34 | "Privacy-by-Design"-Konzepte und -Technologien, die in den letzten | ||
35 | Jahrzehnten von der Crypto- und Privacy-Community entwickelt wurden. Mit | ||
36 | Hilfe dieser Technologien ist es möglich, die Potenziale des "Contact | ||
37 | Tracing" zu entfalten, ohne eine Privatsphäre-Katastrophe zu schaffen. | ||
38 | Allein deshalb sind sämtliche Konzepte strikt abzulehnen, die die | ||
39 | Privatsphäre verletzen oder auch nur gefährden. Die auch bei | ||
40 | konzeptionell und technisch sinnvollen Konzepten verbleibenden | ||
41 | Restrisiken müssen fortlaufend beobachtet, offen debattiert und so weit | ||
42 | wie möglich minimiert werden. | ||
43 | |||
44 | Im Folgenden skizzieren wir gesellschaftliche und technische | ||
45 | Minimalanforderungen für die Wahrung der Privatsphäre bei der | ||
46 | Implementierung derartiger Technologien. Der CCC sieht sich in dieser | ||
47 | Debatte in beratender und kontrollierender Rolle. Wir werden aus | ||
48 | grundsätzlichen Erwägungen keine konkreten Apps, Konzepte oder Verfahren | ||
49 | *empfehlen*. Wir raten jedoch von Apps *ab*, die diese Anforderungen | ||
50 | nicht erfüllen. | ||
51 | |||
52 | ## I. Gesellschaftliche Anforderungen | ||
53 | |||
54 | ### 1. Epidemiologischer Sinn & Zweckgebundenheit | ||
55 | |||
56 | Grundvoraussetzung ist, dass "Contact Tracing" tatsächlich realistisch | ||
57 | dabei helfen kann, die Infektionszahlen signifikant und nachweisbar zu | ||
58 | senken. Diese Beurteilung obliegt der Epidemiologie. Sollte sich | ||
59 | herausstellen, dass "Contact Tracing" per App nicht sinnvoll und | ||
60 | zielführend ist, muss das Experiment beendet werden. | ||
61 | |||
62 | Die App selbst und jegliche gesammelten Daten dürfen ausschließlich zur | ||
63 | Bekämpfung von SARS-Cov-2-Infektionsketten genutzt werden. Jede andere | ||
64 | Nutzung muss technisch so weit wie möglich verhindert und rechtlich | ||
65 | unterbunden werden. | ||
66 | |||
67 | ### 2. Freiwilligkeit & Diskriminierungsfreiheit | ||
68 | |||
69 | Für eine epidemiologisch signifikante Wirksamkeit setzt eine "Contact | ||
70 | Tracing"-App einen hohen Verbreitungsgrad in der Gesellschaft voraus – | ||
71 | also Installationen auf den Smartphones möglichst vieler Menschen. Diese | ||
72 | weite Verbreitung darf nicht durch Zwang erreicht werden, sondern kann | ||
73 | nur durch ein vertrauenswürdiges, privatsphären-achtendes System erzielt | ||
74 | werden. Vor diesem Hintergrund verbietet sich das Erheben von Gebühren | ||
75 | für die Nutzung ebenso wie die Inzentivierung durch finanzielle Anreize. | ||
76 | |||
77 | Menschen, die sich der Nutzung verweigern, dürfen keine negativen | ||
78 | Konsequenzen erfahren. Dies sicherzustellen, ist auch eine Aufgabe von | ||
79 | Politik und Gesetzgebung. | ||
80 | |||
81 | Die App muss von sich aus regelmäßig auf ihren Betrieb hinweisen, | ||
82 | einfach temporär zu deaktivieren und dauerhaft zu de-installieren sein. | ||
83 | Die Implementierung restriktiver Maßnahmen, bspw. die Funktion | ||
84 | "elektronischer Fußfesseln" zur Kontrolle von Ausgangs- und | ||
85 | Kontaktbeschränkungen, halten wir für inakzeptabel. | ||
86 | |||
87 | ### 3. Grundlegende Privatsphäre | ||
88 | |||
89 | Nur mit einem überzeugenden Konzept, das auf dem Grundsatz der Wahrung | ||
90 | der Privatsphäre beruht, kann überhaupt eine gesellschaftliche Akzeptanz | ||
91 | erreicht werden. | ||
92 | |||
93 | Dabei sollen belegbare technische Maßnahmen wie Kryptografie und | ||
94 | Anonymisierung die Privatsphäre der Nutzer zwingend sicherstellen. Es | ||
95 | reicht nicht, sich auf organisatorische Maßnahmen, Versprechen und | ||
96 | "Vertrauen" zu verlassen. Organisatorische oder rechtliche Hürden gegen | ||
97 | einen Datenabfluss sind im derzeitigen gesellschaftlichen Klima von | ||
98 | Notstands-Denken und möglichen weitgehenden Grundrechtsausnahmen durch | ||
99 | das Infektionsschutzgesetz nicht hinreichend. | ||
100 | |||
101 | Die Beteiligung von Unternehmen, die Überwachungstechnologien | ||
102 | entwickeln, lehnen wir als "Covid-Washing" grundsätzlich ab. | ||
103 | Grundsätzlich gilt: Die Nutzerinnen sollten keiner Person oder | ||
104 | Institution mit Ihren Daten "vertrauen" müssen, sondern dokumentierte | ||
105 | und geprüfte technische Sicherheit genießen. | ||
106 | |||
107 | ### 4. Transparenz und Prüfbarkeit | ||
108 | |||
109 | Der vollständige Quelltext für App und Infrastruktur muss frei und ohne | ||
110 | Zugangsbeschränkungen verfügbar sein, um Audits durch alle | ||
111 | Interessierten zu ermöglichen. Durch Reproducible-Build-Techniken ist | ||
112 | sicherzustellen, dass Nutzer überprüfen können, dass die App, die sie | ||
113 | herunterladen aus dem auditierten Quelltext gebaut wurde. | ||
114 | |||
115 | ## II. Technische Anforderungen | ||
116 | |||
117 | ### 5. Keine zentrale Entität, der vertraut werden muss | ||
118 | |||
119 | Ein vollständig anonymes "Contact Tracing" ohne allwissende zentrale | ||
120 | Server ist technisch möglich. Es ist technisch nicht notwendig, alleine | ||
121 | auf Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz des Betreibers von zentraler | ||
122 | Infrastruktur zu vertrauen, die Privatsphäre der Nutzer schon | ||
123 | ausreichend zu schützen. Darauf beruhende Konzepte lehnen wir daher von | ||
124 | vornherein als fragwürdig ab. | ||
125 | |||
126 | Hinzu kommt, dass die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit | ||
127 | zentralisierter Systeme – etwa gegen die Verknüpfung von IP-Adressen mit | ||
128 | anonymen Nutzer-IDs – für die Anwender nicht effektiv überprüfbar ist. | ||
129 | Die Sicherheit und Vertraulichkeit des Verfahrens muss daher | ||
130 | ausschließlich durch das Verschlüsselungs- und Anonymisierungskonzept | ||
131 | und die Verifizierbarkeit des Quellcode gewährleistet werden können. | ||
132 | |||
133 | ### 6. Datensparsamkeit | ||
134 | |||
135 | Es dürfen nur minimale und für den Anwendungszweck notwendige Daten und | ||
136 | Metadaten gespeichert werden. Diese Anforderung verbietet die Erfassung | ||
137 | sämtlicher Daten, die über einen Kontakt zwischen Menschen und dessen | ||
138 | Dauer hinausgehen, wie zum Beispiel Lokationsdaten. | ||
139 | |||
140 | Sofern lokal auf den Telefonen Daten wie Aufenthaltsorte erfasst werden, | ||
141 | dürfen Nutzerinnen nicht gezwungen oder verleitet werden, diese Daten an | ||
142 | Dritte weiterzugeben oder gar zu veröffentlichen. Daten, die nicht mehr | ||
143 | benötigt werden, sind zu löschen. Auch lokal auf dem Telefon müssen | ||
144 | sensible Daten sicher verschlüsselt werden. | ||
145 | |||
146 | Für freiwillige, über den eigentlichen Zweck des Contact Tracing | ||
147 | hinausgehende Datenerhebungen zum Zweck der epidemiologischen Forschung | ||
148 | muss in der Oberfläche der App eine klare, separate Einwilligung | ||
149 | explizitit eingeholt und jederzeit widerrufen werden können. Diese | ||
150 | Einwilligung darf nicht Voraussetzung für die Nutzung sein. | ||
151 | |||
152 | ### 7. Anonymität | ||
153 | |||
154 | Die Daten, die jedes Gerät über andere Geräte sammelt, dürfen zur | ||
155 | Deanonymisierung ihrer Nutzer nicht geeignet sein. Die Daten, die jede | ||
156 | Person ggf. über sich weitergibt, dürfen nicht zur Deanonymisierung der | ||
157 | Person selbst geeignet sein. Daher muss die Nutzung des Systems möglich | ||
158 | sein, ohne dass persönliche Daten jedweder Art erfasst werden oder | ||
159 | abgeleitet werden können. Diese Anforderung verbietet eindeutige | ||
160 | Nutzerkennungen. | ||
161 | |||
162 | IDs für "Contact Tracing" über Drahtlostechnik (z. B. Bluetooth oder | ||
163 | Ultraschall) dürfen nicht auf Personen zurückführbar sein und müssen | ||
164 | häufig wechseln. Aus diesem Grund verbietet sich auch eine Verbindung | ||
165 | mit oder Ableitung von IDs aus Kommunikationsbegleitdaten wie | ||
166 | Push-Tokens, Telefonnummern, verwendeten IP-Adressen, Gerätekennungen | ||
167 | etc. | ||
168 | |||
169 | ### 8. Kein Aufbau von zentralen Bewegungs- und Kontaktprofilen | ||
170 | |||
171 | Das System muss so beschaffen sein, dass weder absichtlich noch | ||
172 | unabsichtlich Bewegungsprofile (Standortverfolgung) oder Kontakt-Profile | ||
173 | (auf konkrete Menschen zurückführbare Muster von häufigen Kontakten) | ||
174 | aufgebaut werden können. Methoden wie zentrales GPS/Location-Logging | ||
175 | oder eine Verknüpfung der Daten mit Telefonnummern, | ||
176 | Social-Media-Accounts u. ä. sind daher grundsätzlich abzulehnen. | ||
177 | |||
178 | ### 9. Unverkettbarkeit | ||
179 | |||
180 | Das Design der ID-Generierung muss so gestaltet sein, dass diese ohne | ||
181 | den Besitz des privaten Schlüssels nicht verkettbar sind. Sie dürfen | ||
182 | also nicht aus anderweitigen Daten abgeleitet werden. Egal auf welchem | ||
183 | Weg IDs im Infektionsfall kommuniziert werden, muss ausgeschlossen sein, | ||
184 | dass die gesammelten "Contact Tracing"-Daten über längere Zeiträume | ||
185 | verketten werden können. | ||
186 | |||
187 | ### 10. Unbeobachtbarkeit der Kommunikation | ||
188 | |||
189 | Auch wenn die Übermittlung einer Nachricht im System beobachtet wird (z. | ||
190 | B. über die Metadaten der Kommunikation), darf daraus nicht geschlossen | ||
191 | werden können, dass eine Person selbst infiziert ist oder Kontakt zu | ||
192 | Infizierten hatte. Dies ist sowohl gegenüber anderen Nutzern als auch | ||
193 | gegenüber Infrastruktur- und Netzbetreibern oder Angreifern, die | ||
194 | Einblick in diese Systeme erlangen, sicherzustellen. | ||
195 | |||
196 | ## Rolle und Selbstverständnis des CCC | ||
197 | |||
198 | Seit weit über 30 Jahren engagiert sich der CCC ehrenamtlich im | ||
199 | Spannungsfeld zwischen Technologie und Gesellschaft. [Unsere ethischen | ||
200 | Prinzipien](/de/hackerethik) stehen für Privatsphäre, Dezentralisierung | ||
201 | und Datensparsamkeit – und gegen jede Form von Überwachung und Zwang. | ||
202 | |||
203 | Ohne Anspruch auf Vollständigkeit benennen wir in diesem Beitrag | ||
204 | Mindestanforderungen, denen eine "Corona App" entsprechen muss, um | ||
205 | gesellschaftlich und technisch überhaupt tolerabel zu sein. Der CCC wird | ||
206 | aus grundsätzlichen Erwägungen unter keinen Umständen jemals eine | ||
207 | konkrete Implementierung mit Zustimmung, Empfehlung oder gar einem | ||
208 | Zertifikat oder Prüfsiegel versehen. | ||
209 | |||
210 | Es obliegt den Entwicklern von "Contact Tracing"-Systemen, die Erfüllung | ||
211 | dieser Anforderungen zu belegen, oder von unabhängigen Dritten belegen | ||
212 | zu lassen. | ||