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title: Mitgliederversammlung 2018 - 2
date: 2018-06-01 17:49:00 
updated: 2020-04-16 22:15:00 
author: julric
tags: mitgliederversammlung

Informationen und Hinweise zur Mitgliederversammlung am 23. Juni 2018

<!-- TEASER_END -->

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 23. Juni
2018, um 11 Uhr (einlass:10:00 Uhr) im Atrium maximum der Alten Mensa
der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Johann-Joachim-Becher–Weg 5,
55128 Mainz statt.

**[Lageplan](https://www.openstreetmap.org/#map=19/49.99427/8.24530 "Lageplan Alte Mensa")**

alle Bus- und Tram-Linien mit Halt an "Universität"\
Parken auf dem Universitätscampus möglich

Für die Anreise mit der Bahn kann ein
[CCC-Eventticket](https://bahn.events.ccc.de/) gebucht werden.

 

Anträge zur Tagesordnung können noch bis zum 16. Juni 2018 (vorzugsweise
per Mail an <vorstand@ccc.de>) eingereicht werden.

Da es bereits im Vorfeld der ersten, nicht beschlussfähigen
Mitgliederversammlung im Ende April 2018 eine Vordiskussion gab, findet
vor der erneuten Mitgliederversammlung am 23.06.2018 kein weiterer
Vordiskussionstag statt.

 

### Vorläufige Tagesordnung:

 

### Bisher fristgerecht eingegangene Anträge, weitere Anträge siehe [vorläufige Tagesordnung](/system/uploads/260/original/mv2018_vorlaeufige_top.pdf "Vorläufige TOP mit Anträgen")

#### Eingegangen 2018-03-21

Jan Girlich stellt folgenden Antrag:

In der Satzung §3 Absatz 3 letzter Satz das Wort "Geschäftsjahr" durch
"Beitragsjahr" zu ersetzen.

Alt:

"die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon
unberührt."

Neu:

"die Beitragspflicht für das laufende Beitragsjahr bleibt hiervon
unberührt."

Begründung: Das Geschäftsjahr des CCCs ist das Kalenderjahr. Laut
Beitragsordnung heißt es aber "Das Beitragsjahr beginnt mit dem Eintritt
des Mitglieds." Dieser Antrag passt die Satzung an die Intention und
gelebte Praxis der Mitgliederverwaltung an.

#### Eingegangen 2018-03-31

Jonas Große Sundrup beantragt die Neufassung der Reisekostenrichtlinie
wie folgt:\
\
Aktueller Stand laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2006 in Köln:

"Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen.
Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge.
Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrten
mit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum pro Kilometer
erstattet. Für Übernachtungen werden bis zu 50 EUR rückerstattet. Die
Reisekostenabrechnung ist in nachvollziehbarer Form schriftlich
inklusive aller Originalbelege beim Schatzmeister einzureichen."

\
Beantragte Neufassung:

"Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen.
Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge.
Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrten
mit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum pro Kilometer
erstattet. Übernachtungen werden nach Ermessen des Vorstandes erstattet,
die Reisenden sind auch hier angehalten, die günstigste
Übernachtungsoption zu wählen. Die Reisekostenabrechnung ist in
nachvollziehbarer Form schriftlich inklusive aller Originalbelege beim
Schatzmeister einzureichen."

#### Eingegangen 2018-04-21

Einreichung von Tobias Anton:

1\. Stellungnahme zum Ausschluss von Tobias Anton aus dem CCCB e.V.\
\
Am 20.08.2017 schloss der Vorstand des CCCB e.V. Tobias Anton aus. Die
Mitgliederversammlung des CCCB e.V. bestätigte den Ausschluss am
08.10.2017 mit 18 Stimmen. Hiergegen beantragte Tobias Anton
gerichtliche Entscheidung, da er den Ausschluss für unbegründet hält. Er
ist der Auffassung, dass der Ausschluss auch nicht den Kriterien
entspricht, die der CCC e.V. an einen Ausschluss stellen würde. Der
Vorstand des CCC e.V. hat Tobias bestätigt, dass sein Ausschluss aus dem
Berliner Erfa keine Auswirkungen auf seine Mitgliedschaft im CCC e.V.
hat.\
\
Laut den Statuten des CCC e.V. sind die Erfas jedoch die "lokalen
Niederlassungen“ des CCC e.V. Der CCC Berlin e.V. vertritt daher als
Erfa-Kreis die regionalen Interessen des CCC e.V.. Nach Auffassung des
Antragstellers muss sich ein Erfa auch zu den Werten und Grundsätzen des
CCC e.V. bekennen. Dies betrifft insbesondere auch die Regelungen zum
Ausschluss eines Mitglieds. Der Antragsteller ist der Meinung, dass ein
Erfa, der ein Mitglied aus Gründen ausschließt, die im CCC e.V. keinen
Vereinsausschluss begründen würden, das Ansehen des CCC e.V. schädigt.\
\
Im Vorfeld der Mitgliederversammlung wurde dem Vorstand des CCC e.V.
daher Einblick in die Korrespondenz zwischen Antragsteller und CCCB e.V.
gewährt und der Vorstand um eine Stellungnahme gebeten. Er folgte dem
Beschluss des CCCB e.V. nicht, wollte jedoch auch keine Stellungnahme in
diesem Sinne abgeben. Die Mitgliederversammlung möge das nachholen.\
\
Sie möge:\
1.1. feststellen, dass Tobias Anton nicht aus dem CCC e.V.
ausgeschlossen ist und\
1.2. dem CCCB e.V. empfehlen, den Ausschluss von Tobias Anton rückgängig
zu machen.\
\
Einreichung von Tobias Anton:

2\. Beschränkung der Vertretungsmacht von Prokuristen der CCCV im
Innenverhältnis\
\
An Silvester kam es in den Räumlichkeiten der Messe Leipzig zum
Ausschluss von Tobias Anton als Helfer. Zuvor war ein öffentlicher
Aufruf über events.ccc.de und über den Twitter-Account \@c3logistic zur
Hilfe beim Abbau des Congress erfolgt. Tobias Anton und ein weiteres
Mitglied aus Chaosdorf folgten dieser Einladung. Sie halfen tagsüber
beim Abbau mit, es kam dabei zu keinen Auseinandersetzungen. Als
Christian Carstensen gegen Abend des 31.12.2017 eintraf, verwies er
Tobias Anton des Hauses. Als Begründung führte C. eine laufende
juristische Auseinandersetzung zwischen dem CCCB und Tobias Anton an.
Andere Gründe wurden von C. hierfür nicht genannt. Vor Ort hatte es
sonst keine Konflikte gegeben. Der Vorstand des CCC e.V. hatte Tobias
Anton auch zuvor per Mail bestätigt, dass die Auseinandersetzung in
Berlin auf seine Mitgliedschaft im CCC e.V. keine Auswirkungen haben
würde.\
\
Dieses Ereignis lässt vermuten, dass sich C. in Ausübung seiner
Vertretungsfunktionen für den CCC e.V. von persönlichen Motiven leiten
ließ. In Wahrnehmung seiner Funktion als Prokurist für die CCCV sollten
seine persönlichen Motive keine Rolle spielen. Es ist davon auszugehen,
dass seine Entscheidung von einer privaten Meinung beeinflusst war.\
\
Die Mitgliederversammlung möge daher diesen Fall diskutieren und eine
Regelung finden, die ehrenamtliche Helfer und Mitglieder zukünftig
wirksam vor willkürlicher Ausgrenzung durch Funktionsträger des CCC e.V.
schützt.\
\
Einreichung von Tobias Anton:

3\. Abschaffung der Bürgenregelung für intern\@lists.ccc.de\
\
Die Mailingliste intern\@lists.ccc.de wird u.a. verwendet um\
- Vereinsversammlungen anzukündigen,\
- die Ergebnisse von Versammlungen vereinsintern bekannt zu machen\
- Meinungsbilder über Stellungnahmen des CCC in der Öffentlichkeit
einzuholen\
- Änderungen der Zugangsdaten zu den Wikis doku.ccc.de und orga.cccv.de
mitzuteilen.\
\
Der Willensbildungsprozesses im Verein findet also wesentlich auch über
diese Mailingliste statt.\
\
Zugangsvoraussetzung für die Mailingliste ist lt. Aussage von Michael
Hirdes entweder die bestehende Mitgliedschaft in einem Erfa, oder die
Bestätigung durch zwei sog. „Bürgen“, die bereits auf der Mailingliste
sind. Auch Nichtmitglieder können auf diese Weise Zugang zur
Mailingliste erhalten.\
\
Es wird beantragt:\
\
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass das Erfordernis für
zwei Bürgen für Vereinsmitglieder abgeschafft wird. Die
Mitgliederversammlung möge feststellen, dass jedes Vereinsmitglied
grundsätzlich Anspruch auf Teilnahme an internen Veranstaltungen und
Versammlungen, sowie auf die Teilnahme an den für deren Organisation
verwendeten Mailinglisten hat.\
\
Begründung:\
Die bestehende Regelung kann nicht gewährleisten, dass alle Mitglieder
des CCC e.V. am Willensbildungsprozess im Verein teilnehmen können.
Angesichts der Bedeutung der Mailingliste für den Willensbildungsprozess
erscheint es ungerechtfertigt, dass ein Mitglied, über seine bloße
Mitgliedschaft hinaus, weitere Voraussetzungen erfüllen muss dort
mitlesen zu dürfen. Für Mitglieder, die die Informationen der Liste
nicht erhalten, ist die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen nicht
sichergestellt, , da sie beispielsweise über das Stattfinden bestimmter
Veranstatlungen nicht informiert werden.\
\
Auch wenn eine Abgrenzung zwischen aktiven Vereinsmitgliedern und der
Öffentlichkeit durchaus erwünscht ist, und die Bürgenregelung diesem
Ziel auch Rechnung trägt, benachteiligt sie u.U. Mitglieder des CCC
e.V., die keinem Erfa angehören. Nichtmitglieder, die einem Erfa
angehören oder das Vertrauen der dortigen Verantwortlichen genießen,
werden demgegenüber bevorzugt. Nach fachkundiger Einschätzung verstößt
ein teilweiser Ausschluss von Mitgliedern gegen die Treuepflicht gem.
§242 BGB.

 

#### **Eingegangen 2018-06-07**

Einreichung von Martin Vietz:

bei Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung, sollte noch eine Frist für die
Anrufung der MV gesetzt werden, sonnst ist dies noch Jahre später
möglich:

> Die Anrufung muss innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des
> Ausschließungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand eingelegt werden.
> Erfolgt keine Anrufung oder verstreicht die Anrufungsfrist, gilt die
> Mitgliedschaft als beendet.

 

#### **Eingegangen 2018-06-11**

Einreichung von Jan Girlich:

1\. Änderung von §5 Abs. 2. der Satzung.

> aktuelle Satzung: *\
> \
> 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
> Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
> Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.\
> \
> *beantragte Änderung:*\
> \
> 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist \*innerhalb einer Frist von
> zwei Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses\* die Anrufung
> der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
> Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.*\
> \
> Begründung:\
> \
> Durch das Fehlen einer Frist kann die Mitgliederversammlung in einer
> beliebig entfernten Zukunft noch angerufen werden. "Anrufung" heißt
> nicht, dass eine MV in den zwei Monaten stattfinden muss, sondern nur,
> dass man seinen Willen dies auf der nächsten MV zu diskutieren kundtun
> muss.

\
2. Ergänzung von §5 der Satzung.

> Neuer Absatz: *\
> \
> 3. Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen, die
> trotz Zahlungserinnerung oder Mahnung mit der Leistung ihres
> Mitgliedsbeitrags mehr als ein Jahr im Verzug sind oder die vom
> Vorstand nicht erreicht werden können.*\
> \
> Begründung:\
> \
> Damit regeln wir den Ausschluss von Karteileichen sauber über die
> Satzung. "von der Mitgliederliste streichen" entspricht keinem
> Ausschluss und somit ist auch kein Anrufen der Mitgliederversammlung
> in diesem Falle möglich. Ein Mitglied im Zahlungsrückstand zu
> streichen heißt nicht, dass es die Rückstände nicht nachzahlen muss.\
> \
> Alternative:*\
> \
> 3. Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen.*