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title: Elektronische Gesundheitskarte
date: 2009-11-01 17:19:00 
updated: 2009-11-01 18:58:11 
author: frankro
tags: egk, gesundheitskarte, elektronische signatur, telematikinfrastruktur

Die Elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK) ist der Nachfolger der bisherigen Krankenversicherungskarte mit Chip. Laut § 291a SGB V ist ihre Einführung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Einführung der Karte einher geht die Einrichtung einer komplexen Telematikinfrastruktur, mit dessen Aufbau die Firma gematik beauftragt wurde. Der Chaos Computer Club hat erhebliche Bedenken, dass der Teilbereich "elektronische Patientenakte" die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, die von Patienten und Ärzten erwartet werden. Darüber hinaus scheint der Aufbau der komplexen Infrastruktur wirtschaftlich nicht sinnvoll.

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## Schutz der Patientendaten

Die neue eGK verfügt über mehrere Funktionen, die im Chip in
unterschiedlichen Bereichen abgelegt sind. Verpflichtend ist die Nutzung
der Funktionen

-   Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsstatus)
-   elektronisches Rezept (Anstelle des Papierezeptes, das Rezept wird
    vom Arzt auf die Karte geschrieben und von der Apotheke ausgelesen)

Derzeit noch als freiwillige Funktion geplant ist die elektronische
Patientenakte. Patienten und Ärzten soll die Möglichkeit gegeben werden,
Befunde und andere medizinische Informationen zu speichern und "in die
Hände des Patienten" zu geben. Zu diesem Zweck werden die elektronischen
Akten vom Arzt verschlüsselt (mit dem kryptographischen Schlüssel aus
der Patientenkarte) und auf den Servers der gematik gespeichert. Wenn
der Patient die Daten abrufen möchte, werden die verschlüsselten Daten
wieder vom Server geholt und erst in der Arztpraxis oder einem
speziellen Terminal mit der Versichertenkarte wieder entschlüsselt.

Dieses Verfahren wäre aus unserer Sicht auch sehr datenschutzfreundlich,
wenn der Patient die alleinige Hoheit über den kryptographischen
Schlüssel hätte. Denn für den Fall, dass die eGK mit dem geheimen
Schlüssel abhanden kommt, gibt es für die gematik die Möglichkeit, den
geheimen Schlüssel für die Patientendaten wiederherzustellen. Zwar
verfügt die gematik nicht selbst über die "Nachschlüssel", sondern die
damit beauftragte "Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen
Krankenversicherung GmbH", die wir jedoch für nicht ausreichend
organisatorisch getrennt halten, um einen Zugriff durch Behörden oder
Krankenversicherungen auf die Patientenakten mit absoluter Sicherheit
auschließen zu können.

Außerdem freiwillig ist die Nutzung der Funktion Notfallakte, wo
wichtige Informationen zu Blutgruppe, Allergien etc. auf der Karte
gespeicherten werden können. Im Gespräch ist außerdem, die eGK als
Trägerkarte für eine qualifizierte elektronische Signatur nach SigG
nutzen zu können.

## Kosten

Dem Chaos Computer Club ist im Juli 2006 eine Kosten-Nutzen-Analyse der
Beratungsfirma *Booz*/Allen/Hamilton zugespielt worden. Daraus ergibt
sich, dass zum damaligen Stand keine Einsparungen zu erwarten sind - im
Gegenteil, in den ersten Jahren wird die eGK ein ordentliches
Minusgeschäft für die Krankenkassen und damit auch für die Versicherten.

Die aktuellen, tatsächlichen Kosten sind uns nicht bekannt. Ärzte
kritisieren vor allem die hohen Kosten, die ihnen durch die notwendige
Modernisierung ihrer Praxis-IT entstehen.

## Ich will keine eGK, was kann ich tun? {#ich-will-keine-egk-was-kann-ich-tun .r}

Nach § 291 Absatz 2 müssen die neuen elektronischen Gesundheitskarten
über ein Lichtbild des Versicherten verfügen. Stellt der Versicherte
seiner Krankenkasse kein Lichtbild zur Verfügung, darf die Krankenkasse
laut Gesetz keine eGK ausstellen. Allerdings wird der Arzt die
Behandlung verweigern, bzw. eine Privatrechnung ausstellen, wenn man
keine gültige Versichertenkarte vorweisen kann. Solange man über eine
gültige Karte verfügt, gibt es unserer Ansicht nach keinen Grund, der
Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Wer dringend eine neue
Karte benötigt, kann probieren, beim Foto seiner Kreativität freien Lauf
zu lassen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto ausgestaltet
sein muss. Auch wenn die Krankenkassen das behaupten.