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title: Vorratsdatenspeicherung
date: 2011-04-16 22:29:00 
updated: 2012-09-14 21:47:19 
author: kerstin
tags: vorratsdatenspeicherung

Unter Vorratsdatenspeicherung (Englisch: data retention, im deutschen
Sprachgebrauch des Bundesministerium des Innern mitunter auch als
Mindestspeicherung bezeichnet) wird die gesetzliche Verpflichtung
gegenüber Telekommunikationsanbietern (Zugangsanbietern) verstanden,

\- im Kontext von Telefonie Verkehrsdaten (also: welcher Teilnehmer wann
mit wem wie lange eine Verbindung unterhielt) und

\- im Kontext von Internet Service Providern die Speicherung der jeweils
an einen Teilnehmer zeitlich begrenzt vergebene (dynamische) IP-Nummer
zu speichern.

*Bislang* enthielt die Vorratsdatenspeicherung keine
Speicherungsverpflichtung im Bezug auf die aufgebauten
Internet-Verbindungen, ausschließlich bei der Rückverfolgung von einem
Internet-Dienst auf einen Teilnehmer sollte die Auflösung der
dynamischen IP-Nummer über die Vorratsdatenspeicherung beim
Zugangsanbieter zum Teilnehmer führen.

Zu trennen ist die Vorratsdatenspeicherung von der
Speicherungsverpflichtung der sogenannten Bestandsdaten, d. h. der
Daten, die Aufschluß über den Inhaber eines
Telekommunikationsanschlusses zulassen. Die diesbezügliche Verpflichtung
ergibt sich aus den [§ 111 TKG ("Daten für Auskunftsersuchen der
Sicherheitsbehörden")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__111.html "§111 TKG")
und [§ 112 TKG ("Automatisiertes
Auskunftsverfahren")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__112.html "§112 TKG"),
die an anderer Stelle im Bezug auf die datenschutzrechtlichen Fragen
kritisiert wurden.

Der Chaos Computer Club ist klarer Gegner der Vorratsdatenspeicherung,
gegen eine Verpflichtung zum Speichern von Daten, aus denen sich
sensible Lebensumstände bzw. Geschäftsverbindungen ableiten lassen, die
sich wiederum klar gegen die Interessen des Inhabers im Sinne der
informationellen Selbstbestimmung verwenden lassen.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde bis zur Feststellung ihrer
Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht vor allem durch
den [Paragraphen 113a des
TKG](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113a.html "TKG §113a")
(Telekommunikationsgesetzes) gestaltet.

Der Chaos Computer Club hatte die Aufklärung des Sachverhaltes durch das
Bundesverfassungsgericht mit einem
[Gutachten](/de/vds/VDSfinal18.pdf "Gutachten des CCC zur Vorratsdatenspeicherung")
unterstützt.