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title: EU-Parlament sagt ja zur Vorratsdatenspeicherung
date: 2002-05-30 00:00:00 
updated: 2013-07-09 12:09:53 
author: sz
tags: update, vds

Trotz zahlreicher Proteste hat das EU-Parlament heute der Lockerung des Datenschutzes in der EU zugestimmt.
  

<!-- TEASER_END -->

Die verabschiedete Richtlinie "über die Verarbeitung personenbezogener
Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen
Kommunikation" erlaubt es den Mitgliedsstaaten, die Schutzbestimmungen
für die Verbindungsdaten zu lockern, um so "Strafverfolgungen
durchzuführen oder die nationale und öffentliche Sicherheit zu
schützen". Damit ist der Weg frei für die sogenannte
Vorratsdatenspeicherung ("data retention").

Vorratsdatenspeicherung bedeutet, daß die Verbindungsdaten der
Telekommunikationsteilnehmer nicht erst nach einer behördlichen
Anordnung individuell gesichert und aufbewahrt werden, sondern pauschal
für alle Teilnehmer im voraus und ohne einen Anfangsverdacht. Dadurch
können die Sicherheitsbehörden bei Bedarf auf weit in der Vergangenheit
liegende Verbindungsdaten zurückgreifen. Bisher mußten die
Verbindungsdaten achtzig Tage nach Rechnungserstellung wieder gelöscht
werden.

Datenschützer und Menschenrechtler warnen vor einer solchen pauschalen
Datenspeicherung, da sie dadurch die fundamentalen Rechte auf
Privatsphäre und Meinungsfreiheit gefährdet sehen. Außerdem stelle ein
solches Vorgehen eine Abkehr von der Unschuldsannahme dar, da die
Vorratsdatenspeicherung ja insbesondere Unschuldige betreffe. Selbst der
Bürgerrechts-Ausschuß der EU hatte sich gegen die Lockerung des
Datenschutzes ausgesprochen. Darauf verwiesen auch die **16.206
Unterzeichner** eines Aufrufes an die Parlamentarier.