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title: Landgericht Berlin hebt Rasterfahndungsbeschluß auf
date: 2002-01-23 00:00:00 
updated: 2012-04-07 23:25:39 
author: sz
tags: update, rasterfahndung

Das Landgericht Berlin hat einer Klage dreier ausländischer Studierender gegen die Rasterfahndung stattgegeben.
  

<!-- TEASER_END -->

Nach den Anschlägen vom 11. September letzten Jahres wurde in den
Bundesländern eine Rasterfahndung nach den sogenannten Schläfern
eingeleitet. Davon direkt betroffen sind sehr viele Studierende,
insbesondere ausländische.

In Berlin haben drei Studenten gegen die Herausgabe ihrer persönlichen
Daten geklagt: Eine solche Maßnahme sei nur zulässig, wenn eine
"gegenwärtige Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder
des Landes oder für Leben, Leib und Freiheit einer Person" bestehe. Die
Bundesregierung hatte aber mehrfach betont, daß eine solche Gefahr nicht
gegeben sei. Das Gericht stimmte dieser Auffassung zu.

Im Bundesland Hessen ist eine vergleichbare Klage gerade in die Revision
gegangen. Auch hier wurde im ersten Durchgang zu Gunsten des klagenden
Studenten entschieden.

Daß die Rasterfahndung nun gestoppt wird, bleibt zu bezweifeln. In
Berlin will Innensenator Körting gegen den Beschluß des Landgerichtes
vorgehen. Außerdem seien von dem Beschluß nur die drei klagenden
Studenten betroffen. In Hamburg werden unterdessen 140 meist
ausländische Studierende von der Polizei vorgeladen.