summaryrefslogtreecommitdiff
path: root/updates/2002/t-online-nutzungsdaten.md
blob: b19e772f6aad6fcd140b5b8afe8d9e1bf1831507 (plain)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
title: Bewahrt T-Online Nutzungsdaten zu lange auf?
date: 2002-09-08 00:00:00 
updated: 2014-12-22 20:36:02 
author: kerstin
tags: update, metadaten

 Nach Angaben von einigen Datenschützern verstößt T-Online mit der Speicherung von Nutzungsdaten gegen das Teledienstedatenschutzgesetz.


<!-- TEASER_END -->

Im [Artikel "Ach wie gut, dass niemand
weiß..."](http://www.heise.de/ct/02/19/124/) der aktuellen Zeitschrift
c't (19/02, S. 124ff) wird über das Verhalten von diversen
Teledienstleistern in Bezug auf Datenschutz berichtet. In diesem
Zusammmenhang wird die Nutzungsdatenspeicherung der
T-Online-DSL-Flatrate angesprochen.

T-Online speichert nach deren Aussage die Nutzungsdaten, also wann man
verbunden war und welche IP man hatte, aber auch welche Webseiten
angefragt wurden, für einen Zeitraum von achtzig Tagen. Das
[Teledienstedatenschutzgesetz](http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm)
(TDDSG) besagt in § 6 Abs. 1, daß der Diensteanbieter diese Daten zwar
erheben darf, jedoch hat der Diensteanbieter laut Abs. 2 Nr. 1 die
“Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der
jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt” zu
löschen. Da zu einer Flatrate jedoch keine Nutzungsdaten zur Abrechnung
gespeichert werden brauchen, muß T-Online die Daten unverzüglich nach
Beendigung der Verbindung löschen.

In der [Ausgabe 9/Februar 02 des Magazin
"e-f\@cts"](http://www.bmwi.de/Homepage/download/infogesellschaft/efacts09.pdf)
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird auf Seite 6
auf diesen Punkt hingewiesen. Ein anderer dort genannter Punkt ist der
Nachweis des Anbieters über die Bereitstellung der Dienste:
“Andererseits sollen dem Diensteanbieter auch keine Nachteile entstehen:
etwa in dem Fall, dass ein Nutzer bestreitet, Dienste in Anspruch
genommen zu haben. Dies soll ein Anbieter durchaus durch Unterlagen
beweisen können. Das bedeutet: Er kann Daten speichern, solange sie (z.
B. bis zur Bezahlung) wirklich benötigt werden.” Das rechtfertigt jedoch
immer noch nicht eine Speicherung der Nutzungsdaten über achtzig Tage.
Die Daten müssen somit allerspätestens beim Begleichen der Rechnung
gelöscht werden.

*Nutzer der T-Online-DSL-Flatrate, die mit der Speicherung ihrer
Nutzungsdaten nicht einverstanden sind, sollten sich an T-Online wenden
und auf die Einhaltung des Teledienstedatenschutzgesetzes pochen.* Die
Adresse des Datenschutzbeauftragen von T-Online befindet sich unter
[hier](http://service.t-online.de/t-on/kont/ar/CP/ar-datenschutzbeauftragter.html)
(Cookies müssen akzeptiert werden).

Der Artikel der c't zeigt, daß es auch anders im Bereich Flatrate geht.
QSC speichert die Nutzungsdaten einen Tag, Arcor überhaupt nicht.