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title: Bez-Reg Düsseldorf weist den Widerspruch der Provider zurück
date: 2002-07-23 00:00:00 
updated: 2009-04-18 19:12:35 
author: admin
tags: update


  Im Hick-hack um den "Medienmissbrauch" (Webseiten Bez-Reg Düsseldorf) hat
  Regierungspräsident Büssow die Widersprüche von Providern gegen die Sperrung
  von zwei US-Webseiten zurückgewiesen.


<!-- TEASER_END -->

Am 6. Februar dieses Jahres gingen an über 80 in NRW ansäßige Provider
und Hochschulen die Sperrverfügung raus, die aufforderte “den Zugang zur
Nutzung der Internet-Seiten http://www.stormfront.org und
http://www.nazi-lauck-nsdapao.com im Rahmen des von Ihnen vermittelnten
Nutzungsangebotes zu sperren” (siehe auch [unseren Artikel zur
Netzzensur](/de/censorship)). Etwa die Hälfte der Provider legte bei der
Bezirksregierung schriftlichen Widerspruch ein, der nun von dieser
[zurückgewiesen
wurde](http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/cat/SilverStream/Pages/themenframe?BeitragsID=8229).

Dabei nutzt sie die Lücke im Mediendienstestaatsvertrag aus, dass wenn
sowohl an den Content-Provider (der Ersteller der Seiten) als auch
Service-Provider (der die Webseiten anbietet) nicht herangetreten werden
kann, der Access-Provider (der den Zugang zu den Seiten bereitstellt)
der Sperrung nachkommen muss. Der Einwand der Access-Provider, dass
vergleichsweise die Post oder Telefonieanbieter auch nicht wissen, ob
deren Briefe oder Telefonate für rechtswidrige Inhalte verwenden werden,
wies Büssow mit dem Hinweis ab, “dass Webseiten kein Brief- bzw.
Telekommunikationsgeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG für sich beanspruchen
können und keine Individualkommunikation dar-stellen. Die
Informations-Inhalte von Web-Sites sind also, anders als beim Brief oder
Tele-fongespräch, für jedermann zugänglich.” Um ein Einsehen des Inhalts
während der Übertragung zu vermeiden, empfehlen wir, soweit es vom
Service-Provider angeboten wird, [Webseiten mittels https verschlüsselt
abzurufen](/de/https).

Die von der Bezirksregierung bevorzugte Sperrmethode ist die
DNS-Sperrung, die letztes Jahr den Stein ins Rollen brachte, und auch
die einzige seit der [Pleite von
Filterpilot](/de/updates/2002/filterpilot_gescheitert) ist. Dazu wird im
Nameserver des Providers die Webadresse der Seite herausgenommen oder
auf eine andere Seite umgeleitet. Diese Sperrung ist sehr einfach zu
umgehen; wir bieten die entsprechende [Anleitung zur Konfiguration der
DNS-Einstellung](/de/censorship/dns-howto). Die Bezirksregierung geht
jedoch davon aus, dass ein Großteil der Nutzer sich nicht mit der
Änderung der DNS-IP auskennt. Dieses räumte Regierunspräsident Büssow im
aktuellen Ablehnungsschreiben und während der Demo im April durchaus ein
(in Wort und Bild unter [](http://www.netzzensur.de/videos/)
nachzusehen).

Büssow betont in seinem Schreiben, dass diese zwei Webseiten eine Gefahr
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstelle und nun die
Ordnungsbehörden Maßnahmen zur Abwehr treffen werden. Wenn man sich mal
ein wenig weiter im Web umsieht, findet man sehr viele Seiten, die
durchaus stärker besagte Gefahr für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung sind.

Die Bezirksregierung weist in ihrer Rechtsbehelfsbelehrung darauf hin,
dass nun Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Widerspruchbescheid
eingelegt werden kann. Während Gesprächen auf der Demo im April war
schon zu vernehmen, dass die Bezirksregierung es auf einen Musterprozess
absieht, da die Lage derzeit uneinschätzbar ist.

Eine Sperrung von Webseiten bringt nichts. Diejenigen, die die Sperrung
betreffen soll, wissen wie man um sie herum kommt. Das rechtsradikale
Gedankengut wird weiterhin verbreitet. Ein Kampf gegen dieses an der
Wurzel, also warum überhaupt dieses Gedankengut existiert und wie man
Abhilfe schaffen kann, ist um einiges effektiver. Aber dafür müsste sich
die Bezirksregierung (oder deren "Exekutive") direkt mit diesem
Personenkreis auseinander setzen...