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title: Gesetzentwurf: Deutsch für Fortgeschrittene
date: 2003-02-11 00:00:00 
updated: 2009-04-18 19:12:36 
author: sz
tags: update

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vom November letzten Jahres besticht durch klar verständliches Deutsch.

<!-- TEASER_END -->

Wer sich mit den geplanten Änderungen des Urheberrechts in Deutschland
beschäftigen möchte, kommt nicht umhin, einen Blick in die
entsprechenden Gesetzentwürfe zu werfen. Doch selbst, wenn man den
passenden Entwurf im Internet gefunden hat, muß man ihn erst noch
verstehen; denn die Sätze des Gesetzestextes sind selten kürzer als
sechs Zeilen und bestechen durch eine besonders klare, für jedermann
verständliche Sprache.

Eine kleine Kostprobe aus dem ["Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des
Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft"](http://dip.bundestag.de/btd/15/000/1500038.pdf)
(Seite 10, §95a (2), Satz 2): “Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit
durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach
diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch
eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung,
Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle
der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen,
unter Kontrolle gehalten wird.”

Im dem vorgenannten Gesetzentwurf wird die Umgehung von "wirksamen
technischen Maßnahmen" zum Schutz eines Werkes - also beispielsweise die
Umgehung eines Digital Rights Managements (DRM) - verboten, wenn der
Rechtsinhaber nicht zustimmt. Dadurch könnte beispielsweise ein Käufer
einer kopiergeschützten CD keine Privatkopien mehr anfertigen, ohne sich
strafbar zu machen.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Rechtekontrolle gibt es
[bei uns](/de/digital-rights/) und bei
[privatkopie.net](http://www.privatkopie.net).