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title: Chaos Computer Club veröffentlicht Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung
date: 2009-07-06 00:10:00 
updated: 2019-02-08 21:48:20 
author: presse
tags: update, pressemitteilung, vds

Der Chaos Computer Club (CCC) hat zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme abgegeben. Auf vielfältige Nachfrage hin stellen wir sie hiermit gern der Öffentlichkeit zur Verfügung.

<!-- TEASER_END -->

[Das Gutachten](/system/uploads/150/original/VDSfinal18.pdf) macht
deutlich, wie einfach allein schon durch die Analyse der Verbindungs-
und Standortdaten von Mobiltelefonen tiefe Einblicke in die Privatleben
aller Telefonbenutzer möglich sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist ein
Ausblick in die Zukunft, in der durch genauere Ortung und dichtere
Nutzungsprofile die Auswertung der Vorratsdaten ein praktisch
vollständiges Persönlichkeitsbild ergeben wird. Schon heute ist durch
das Angebot nützlicher und bequemer Dienste permanente mobile
Kommunikation Normalzustand für viele.

*"Durch die ungebremste Aufzeichnung der digitalen Spuren wird das
Mobiltelefon mehr und mehr zu einer Ortungswanze, sofern dem
speicherwütigen Staat nicht Einhalt geboten wird. Sollte die
Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand haben, bedeutet das
praktisch ein Ende der Freiheit, unbeobachtet und ungestört zu leben"*,
sagte CCC-Sprecher Frank Rieger.

Viele deutsche Netzanbieter haben die Durchführung von
Überwachungsmaßnahmen in ihrem eigenen Netz bereits an Dienstleister
ausgelagert – auch die Vorratsdatenspeicherung. So bietet etwa Nokia
Siemens Networks, die jüngst durch die Lieferung von Abhörsystemen in
den Iran in die Schlagzeilen kam, solche zweifelhaften Dienstleistungen
an. Dadurch entstehen technisch hochzentralisierte und nicht
kontrollierbare Überwachungsknoten, in denen die Netzanbieter keine
aktive Rolle mehr spielen. Funktional unterscheidet sich dieses
Zentralsystem nur noch durch geringfügige Konfigurationsunterschiede von
den in Diktaturen weltweit zur Kontrolle von Abweichlern verwendeten
Installationen. Für die Abfrage der Verbindungsdaten gibt es auch in
Deutschland automatisierte Schnittstellen, deren technische Konzeption
auf eine uferlose, großvolumige Nutzung hinweist. Diese Infrastruktur
ist für vollautomatisches millionenfaches Eindringen in die Privatsphäre
ausgelegt.

Verbindungsdaten sind zudem für Mitarbeiter- und
Konkurrentenbespitzelung sowie Wirtschaftsspionage ausgesprochen
lukrativ. Deutsche Geheimdienste erhalten die Daten auf "legalem" Wege.
Für Großunternehmen, ausländische Dienste und kriminelle Elemente ist
ein Zugang durch Ausnutzung von Hintertüren, undichten Stellen oder
Sicherheitslücken möglich – falls sie die Daten nicht ohnehin über ihren
deutschen Partnerdienst erhalten.

*"Es besteht überhaupt kein Grund für die Annahme, daß
Telekommunikationsfirmen, Dienstleister oder Behörden in der Lage sind,
die im automatisierten Massenbetrieb erlangten Verbindungsdaten der
gesamten Bevölkerung sicher zu verwahren"*, betonte CCC-Sprecher Frank
Rieger. *"Sensible Daten werden in letzter Zeit unentwegt gestohlen,
versehentlich veröffentlicht oder absichtlich mißbraucht. Solche
Verluste und Mißbräuche von Verbindungs- und Standortdaten sind nur
durch ein einziges Mittel zu verhindern: Die Erhebung und Speicherung
müssen gesetzlich verboten statt vorgeschrieben werden."*

### Links:

\[1\] [Stellungnahme des Chaos Computer Clubs zur
Vorratsdatenspeicherung](/system/uploads/150/original/VDSfinal18.pdf)
vom 9. Juni 2009 (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08)