summaryrefslogtreecommitdiff
path: root/updates/2010/leistungsschutzrecht.md
blob: b3f1f6a663b210cab271842ed790225c93c90299 (plain)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
title: Chaos Computer Club gegen eine staatliche Alimentierung der Presseverlage
date: 2010-12-13 14:50:00 
updated: 2010-12-13 23:40:43 
author: 46halbe
tags: update, pressemitteilung

Der Chaos Computer Club (CCC) wendet sich gegen die Pläne zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger und fordert eine freie Informationsvermittlung und Berichterstattung. Die Einführung anachronistischer Schutzzölle ist abwegig.

<!-- TEASER_END -->

Hinter dem sogenannten Leistungsschutzrecht verbirgt sich die Forderung
der Verleger, die unentgeltliche – auch auszugsweise – Nutzung von
Online-Artikeln untersagen zu können. Dienste wie Google News, die
Nachrichten aggregieren und mit kurzen Textauszügen auf die
Originalquelle verlinken, sollen zukünftig verboten oder wenigstens
entgeltpflichtig werden. Hiervon wären natürlich auch Blogs betroffen,
die Nachrichten zitieren, um aktuelles Geschehen zu kommentieren.\
\
Inhaltlich sinnvolle Begründungen für dieses neu zu schaffende Recht
liefern die Presseverleger jedoch nicht. Dennoch konnten der Burda- und
der Axel-Springer-Verlag dieses Ansinnen nach Subventionen für ihre
Branche im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP unterbringen.\
\
Der CCC schließt sich gemeinsam mit vielen Organisationen und Blogs der
Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) an. Zwar ist das
Anliegen sinnvoll, Leistungsträger zu schützen, damit sich andere nicht
unbotmäßig an ihrer Leistung bereichern. Doch sind in erster Linie
Autoren und Kreative die zu schützenden Leistungserbringer, nicht die
Presseverleger. Das geplante Leistungsschutzrecht ist von
Verlagslobbyisten erdacht worden und erfüllt nicht einmal in Ansätzen
das Ziel, die Kreativen und Autoren besserzustellen.\
\
"Die Presseverleger werden hinnehmen müssen, daß News-Aggregatoren mit
Überschriften, kurzen Wortkombinationen und Textteilen aus Artikeln
weiterhin Geld verdienen. Sie profitieren schließlich von dieser
Verlinkung. Es besteht keinerlei Zwang, Presseartikel frei ins Netz zu
stellen, ebenso wie die Aufnahme in einen Suchmaschinen-Index freiwillig
ist. Der Mangel an Geschäftsmodellen für das neue Jahrtausend kann kein
Grund sein, mittels von Lobbyisten geschriebenen Gesetzen neue
Einnahmequellen zu erschließen und dafür die Linkfreiheit abzuschaffen",
sagte CCC-Sprecher Andreas Bogk.\
\
Insbesondere in Hinsicht auf die Internetkultur des Wissensaustauschs
plädiert der CCC für die Verlinkungsfreiheit im Internet und eine
generelle Klarstellung, daß Kurzzitate oder auszugsweise Zitate
weiterhin grundsätzlich erlaubt sind, auch und insbesondere bei Links.
Die für die Meinungsbildung immer wichtiger werdende
Veröffentlichungskultur des Netzes darf nicht zugunsten einer Lex Google
abgewürgt werden. Für ein lebendiges Schreiben und Lesen im Netz macht
es keinen Sinn, eine Verwertungskette aus dem letzten Jahrtausend
gesetzlich festzuschreiben.\
\
Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) wurde von Till
Kreutzer ins Leben gerufen, um die reine Fachdebatte zu einer
öffentlichen Diskussion zu machen. Philipp Otto und John Weitzmann
unterstützen ihn bei den Zusammenstellungen der Informationen im Portal.
\[1\]\
\
Links:\
\[1\] [Informationsportal zum
Leistungsschutzrecht](http://www.leistungsschutzrecht.info)\
\[2\] [Synopse
Leistungsschutzrecht](http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Leistungsschutzrecht-Gewerkschaftssynopse.pdf)
(pdf)\
\[3\] [Keine Sympathien für ein
Leistungsschutzrecht](http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/medien/keine_sympathien_fuer_ein_leistungsschutzrecht_1.7391789.html)\
\