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title: Leitfaden für Smart-Home-Lösungen
date: 2016-02-12 10:01:00 
updated: 2016-02-12 10:09:40 
author: julric
tags: update, pressemitteilung

Die Frage, wie der Endkunde für die Automatisierung seines Zuhauses sichere und datenschutzfreundliche Lösungen wählen kann, wird angesichts des explodierenden Marktes immer wichtiger. Das Land Rheinland-Pfalz hat nun einen Leitfaden für die Auswahl von verbraucher- und datenschutzfreundlichen Gerätschaften und Installationen auf dem Gebiet des „Smart Home“ vorgelegt, der unter Mitwirkung von Vertretern des Chaos Computer Clubs (CCC) entstanden ist.

<!-- TEASER_END -->

Die heute veröffentlichten Empfehlungen für Anbieter und Verbraucher
zeigen aus Sicht des CCC den richtigen Weg auf, der insbesondere durch
die Anbieter von Smart-Home-Lösungen eingeschlagen werden sollte. Leider
handelt es sich hierbei nur um Empfehlungen, deren Verbindlichkeit auch
noch durch Verwendung schwacher Modalverben eingeschränkt wird.

Demgegenüber fordert der CCC weiterhin verpflichtend die Nutzung von
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wenn Daten – in welcher Form auch immer –
online ausgetauscht werden. Der Datenaustauch ist grundsätzlich so
gering wie möglich zu halten. Insbesondere muß die Datenverarbeitung
lokal erfolgen, so daß keine personenbezogenen Daten den Hoheitsbereich
des Verbrauchers verlassen. Die Behauptung, die kontinuierliche
Optimierung und Anpassung der Algorithmen erfordere die
Datenverarbeitung beim Dienstleister und nicht lokal in der Hoheit des
Nutzers, ist nicht stichhaltig. Eine Aktualisierung der Algorithmen kann
auch durch regelmäßige Updates der lokalen Software des
Smart-Home-Systems erfolgen. Die Daten des Verbrauchers müssen das Gerät
hierfür nicht verlassen.

Auch die Möglichkeit, personenbezogene Daten zu löschen, muß die
Smart-Home-Lösung in leicht zugänglicher Weise bieten, beispielsweise
wenn in einer Immobilie mit Smart-Home-Funktionalität der Mieter
wechselt. Eine dauerhafte Speicherung der personenbezogenen Daten unter
dem Vorwand der Notwendigkeit der Datenbereitstellung für einen
„lernenden Algorithmus“ ist vorgeschoben.

Der CCC hat die Hoffnung, daß die Empfehlungen des erarbeiteten
Leitfadens nicht nur vollständig umgesetzt, sondern auch erweitert und
verbindlicher gemacht werden, damit der Verbraucher uneingeschränkt die
Hoheit über seine durch die Smart-Home-Lösung gesammelten Daten behält.

Der Smart-Home-Leitfaden wurde zwischen Juni 2015 und Januar 2016 im
Rahmen eines sogenannten
[Verbraucherdialogs](http://mjv.rlp.de/de/themen/verbraucherschutz/verbraucherdialog/4-verbraucherdialog/ "zur Seite des Verbraucherdialogs RLP")
durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Rheinland-Pfalz, die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V., den
rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, gemeinsam mit Verbänden, Unternehmen und
Organisationen erarbeitet. Für den Chaos Computer Club waren Vertreter
der rheinland-pfälzischen CCC-Gruppen Kaiserslautern und Mainz bei den
Beratungen anwesend.

[zum Ergebnispapier \[PDF,
350KB\]](http://mjv.rlp.de/fileadmin/mjv/Themen/Verbraucherschutz/Ergebnispapier_mit_Empfehlungen_zum_Verbraucher__und_Datenschutz_bei_Smart_Home_Angeboten_fuer_Anbieter_sowie_Verbraucherinnen_und_Verbraucher_.pdf "Ergebnispapier")

[zur Pressemitteilung des Ministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz \[PDF,
100KB\]](http://mjv.rlp.de/fileadmin/mjv/Themen/Verbraucherschutz/Pressemeldung_vom_12.02.2016__Ergebnispraesentation_.pdf "Pressemeldung des MJV RLP")