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title: Gegen Massenüberwachung: Anhörung beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
date: 2017-11-06 00:43:00
updated: 2017-11-06 10:36:55
author: remission
tags: update, pressemitteilung, massenueberwachung
Am Dienstag, den 7. November, wird die Große Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs drei Beschwerdeverfahren über die anlasslose Massenüberwachung durch die Regierung Großbritanniens und ihre Geheimdienste verhandeln. Die Beschwerden wurden von Bürgerrechtsorganisationen und Netzaktivisten ins Rollen gebracht.
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Die drei Fälle „*Big Brother Watch and Others v UK*“, „*10 Human Rights
Organisations and Others v UK*“ und „*Bureau of Investigative Journalism
and Alice Ross v UK*“ werden nun vier Jahre nach Einreichung der
Beschwerden beim EGMR mündlich verhandelt. \[1\]
Nachdem im Jahre 2013 Edward Snowdens Enthüllungen Einblicke in die
staatlichen Massenüberwachungs- und Bespitzelungsprogramme gaben, die
unter dem Namen TEMPORA und den US-Pendants PRISM und UPSTREAM tief in
die Privatsphäre-Rechte von Bürgern eingreifen, entschlossen sich Big
Brother Watch, English PEN, die Open Rights Group sowie Constanze Kurz,
die Unrechtmäßigkeit höchstrichterlich feststellen zu lassen. \[2\]
In Frage steht die Rechtmäßigkeit der anlasslosen Überwachung und
Sammlung persönlicher Daten durch die britischen Geheimdienste nach dem
Gesetz Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA). Die britischen
RIPA-Überwachungsregularien waren ungerichtet in dem Sinne, dass wahllos
und ohne jeden Verdacht oder Anhaltspunkt für irgendein Fehlverhalten
persönliche Daten von EU-Bürgern angesammelt wurden, zudem faktisch
unbefristet.
Dieses Überwachungssystem wird mit der Begründung angegriffen, dass es
ohne ausreichende rechtliche Grundlage war, niemand dafür zur
Rechenschaft gezogen wurde und keine adäquate Kontrolle über die
Programme bestand, daher die Rechte der Bürger nach Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und
Familienlebens) verletzt wurden.
Das Bureau of Investigative Journalism reichte im Jahr 2014 eine
Beschwerde beim EGMR ein, gefolgt von zehn Menschenrechtsorganisationen
und weiteren Beschwerdeführern im Jahr 2015, nachdem durch das britische
Investigatory Powers Tribunal ein Urteil ergangen war. Diese drei Fälle
sind nun verbunden worden. Der Gerichtshof entschied sich ausnahmsweise
für eine mündliche Anhörung.
Das Urteil über diese drei Beschwerden hat das Potential, Einfluss auf
das derzeitige britische Überwachungssystem Investigatory Powers Act zu
nehmen. Die rechtlichen Regelungen sind bereits vom Europäischen
Gerichtshof (EuGH) in der Watson-Entscheidung scharf kritisiert worden.
Ein positives Urteil über die EGMR-Beschwerden wird die britische
Regierung zur Beschränkung der übermäßigen Überwachungsbefugnisse
zwingen und dazu, eine bessere rechtliche Kontrolle und einen höheren
Schutz für die Bürger zu verwirklichen, etwa nachträgliche
Benachrichtigungen über Überwachungsmaßnahmen.
**Links:**
**\[1\] Die mündliche Anhörung beim EGMR am [7. November
2017](http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=hearings/calendar&c=#n1353927184398_pointer)**
**\[2\] [privacynotprism.org.uk/](https://www.privacynotprism.org.uk/)**
\[3\] [Schnellverfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
wegen
Geheimdienst-Spionage](http://www.ccc.de/de/updates/2014/gchq-egmr)
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