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title: Stellungnahme zur Erweiterung des Einsatzes von staatlicher Schadsoftware
date: 2017-05-30 23:41:00 
updated: 2017-05-31 09:57:37 
author: webmaster
tags: update, pressemitteilung

In einer Anhörung heute im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geht es um eine erhebliche Erweiterung der gesetzlichen Erlaubnis zum Einsatz von Staatstrojanern. Das Vorhaben stellt durch die damit einhergehende Geheimhaltung von Sicherheitslücken eine Gefahr für die innere Sicherheit dar. Der Chaos Computer Club veröffentlicht seine Stellungnahme.

<!-- TEASER_END -->

Das Verwanzen von informationstechnischen Systemen ist ein aktiver
Angriff gegen die betroffenen Computer. Das betrifft sowohl den
Staatstrojaner in Form der Quellen-Telekommunikationsüberwachung
(Quellen-TKÜ) als auch die sogenannte Online-Durchsuchung. Insbesondere
die Quellen-TKÜ soll nun für den gesamten Straftatenkatalog des § 100a
Abs. 2 StPO zugelassen werden. \[1\]

Diese geplante gesetzliche Erlaubnis bedeutet, dass solche Eingriffe in
informationstechnische System zu einem alltäglichen
Ermittlungsinstrument umdefiniert werden. Dies stellt eine erhebliche
und strukturelle Gefahr für die IT-Sicherheit und damit letztlich für
uns alle dar, wie die Stellungnahme des CCC belegt. \[2\]

Dass die Ausweitung der Nutzung von Staatstrojanern zwingend notwendig
sei, um die Überwachung von Telekommunikation in verschlüsselter Form zu
ermöglichen, ist zwar ein gern bemühter Mythos, erweist sich allerdings
bei einem Realitätsabgleich als unsinnig: In den letzten Jahren wurden
gesetzliche Vorhaben beschlossen, die Millionen Datensätze der
Kommunikation ohne Anlass festhalten und zugänglich machen. Ermittler
tappen nicht etwa im Dunkeln, sondern können auf eine nie dagewesene
Fülle von Informationen bereits heute zugreifen.

Auf die ganze Litanei an Überwachungsprojekten in dieser
Legislaturperiode nun noch die Normalisierung von staatlicher
Schadsoftware draufzusetzen, ist ein gefährlicher Irrweg. Offenbar
wurden auch aus dem aktuellen WannaCry-Vorfall keine Schlüsse gezogen.
Die nun geplante zusätzliche Erlaubnis zum staatlichen Hacken ist
abzulehnen.

Die Anhörung im Rechtsausschuss beginnt um 16 Uhr. \[3\]

**Links**:

\[1\] [Neue Fassung der
Strafprozessordnung](https://freiheitsrechte.org/home/wp-content/uploads/2017/05/StPO_mit_Staatstrojanern_-V_1.1.pdf)
(pdf) mit den geplanten Rechtsgrundlagen für Staatstrojaner

\[2\] Stellungnahme des CCC: [Risiken für die innere Sicherheit 
beim
Einsatz von Schadsoftware in der
Strafverfolgung](/system/uploads/227/original/Stellungnahme_CCC-Staatstrojaner.pdf)
(pdf)

\[3\] Anhörung [im Rechtsausschuss des
Bundestags](https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a06/anhoerungen/aenderung-stgb--jgg--stpo-2/507628)