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title: Stellungnahme des CCC zum Digitalpakt in Hessen: Zeitgemäße Bildungskonzepte entstehen nicht von selbst
date: 2019-08-21 03:03:38 
updated: 2019-08-21 03:03:38 
author: 46halbe
tags: update, pressemitteilung
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Der CCC fordert in seiner Stellungnahme, die digitale Mündigkeit der Schüler und Schülerinnen in den Mittelpunkt zu stellen und die Ziele des hessischen Digitalpaktes entsprechend anzupassen.

<!-- TEASER_END -->

Heute findet im Hessischen Landtag eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur
Umsetzung des Digitalpakts in Hessen statt. Der Chaos Computer Club
(CCC) veröffentlicht seine Stellungnahme zum Entwurf. \[0\] Die nicht zu
unterschätzende Aufgabe, mit der neuen Ausstattung auch die Bildung neu
zu gestalten, obliegt bei der Umsetzung des Digitalpakts den
Bundesländern. Dies beinhaltet die Entwicklung pädagogisch-technischer
Konzepte und die Anpassung und dauerhafte Sicherung der dazu notwendigen
Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte.

Dieser zentralen Aufgabenstellung wird der Gesetzentwurf \[1\] nicht
gerecht. Denn teure Hardware allein hat den Unterricht in der Praxis
bisher kaum bereichert. Lehrer und Lehrerinnen wissen oft nicht
ausreichend, wie man die Technik bedient oder wie man sie zeitgemäß,
also pädagogisch und methodisch sinnvoll, im Unterricht einsetzt,
reflektiert oder gestaltend nutzt.

Im Gesetzentwurf bleiben die Anforderungen an technisch-pädogogische
Konzepte zu vage. Es sind auch keine Verfahren vorgeschrieben, wie
Schulen bei der Erstellung der Konzepte sinnvoll begleitet und
unterstützt werden. Dadurch impliziert der Gesetzentwurf, dass
zeitgemäße Bildungskonzepte an den Schulen von selbst entstehen, wenn
man nur die dazu nötige Technik anschafft.

Dass dem nicht so ist, zeigt die Erfahrung bei bisherigen
Ausstattungsinitiativen. So droht auch diesmal wieder, dass der
Digitalpakt eine reine Wirtschaftsförderung bleibt. Damit der
Digitalpakt Erfolg haben kann, braucht es aber vor allem große
Investitionen in die Lehrer und Lehrerinnen. Sie zu stärken, haben wir
bereits nachdrücklich gefordert, als die KMK-Strategie „Bildung in der
Digitalen Welt“ \[2\] vorgelegt wurde. \[3\] Die Technik kann nur Mittel
zum Zweck sein und nicht das Ziel des anstehenden
Transformationsprozesses von Schulen.

An vielen Schulen wird die Technik zudem nur unzureichend administriert
und gewartet. Das liegt auch daran, dass diese Aufgaben von Lehrkräften,
die nie dafür ausgebildet wurden, übernommen werden müssen – oft ohne
ausreichende Kompensation oder Weiterbildung. Laut dem Gesetzentwurf
sind Support und Wartung weder förderfähig noch werden die langfristigen
Kosten dazu in der Finanzplanung explizit aufgeführt. So bleibt das
Risiko hoch, dass die angeschafften Computer, Programme und
IT-Infrastrukturen nicht verlässlich betrieben werden können. Dadurch
wäre der Unterricht und die Absicherung der Systeme und
personenbezogenen Daten gefährdet. Professionelle Wartung und
IT-Sicherheit sind daher gesetzlich vorzusehen und entsprechend zu
planen.

„Das Land Hessen kann sich als erstes Bundesland die Freiheit nehmen,
den Digitalpakt weiterzudenken und ihn mit eigenen Landesmitteln
substanziell aufzuwerten. Es muss nicht nur ausführendes Organ für einen
übergeordneten Beschluss bleiben“, sagt Steffen Haschler vom
CCC-Bildungsprojekt Chaos macht Schule (CmS). „Der jetzige Gesetzentwurf
nutzt diese Chance nicht.“

Mit diesem Gesetzentwurf werden die Fehler der Vergangenheit wiederholt:
Technik wird ohne einen Plan zum Einsatz im Unterricht oder zu Erhalt
oder Wartung in die Schulen gestellt. Der Ausbau der digitalen
Infrastruktur an Schulen sollte jedoch zu einer gesamtgesellschaftlichen
Gestaltung unserer digitalen Welt beitragen. Deshalb regen wir folgende
Änderungen an:

-   **Bildungsziele klar benennen**: Statt den Fokus auf die reine
    Nutzung zu legen, bilden Werkzeuge zur Einschätzung und Gestaltung
    digitaler Technologien die Voraussetzung zur digitalen Mündigkeit.
-   **Technologie als Mittel statt als Ziel betrachten**: Der
    Stellenwert der Technik im Gesetzestext ist den Konzepten und der
    Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte unterzuordnen. Das kann
    beispielsweise dadurch erreicht werden, dass maximal ein Drittel
    einer Fördersumme für die bloße Technik aufgewendet werden darf.
-   **Lehrkräfte sind die Change Agents – stärkt sie!** Aufgrund der
    Bedeutung der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften müssen
    entsprechende Maßnahmen sowohl bei der Finanzplanung als auch als
    Fördervoraussetzung aufgenommen werden.
-   **Professionelle Wartung und IT-Sicherheit** sind gesetzlich zu
    sichern
-   **Keine Benachteiligung für Menschen mit Behinderungen**

**Links**:

\[0\] Unsere [Stellungnahme zum
Gesetzentwurf](/system/uploads/288/original/Stellungnahme-DigiPakt-Hessen-CmS.pdf)
(pdf)

\[1\] Hessischer Gesetzentwurf:
<http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/6/00786.pdf>

\[2\] KMK-Strategie: [„Bildung in der Digitalen
Welt“](https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2018/Strategie_Bildung_in_der_digitalen_Welt_idF._vom_07.12.2017.pdf)
(pdf)

\[3\] Chaos macht Schule: [Forderungen für eine zeitgemäße digitale
Bildung an unseren Schulen](/de/cms-forderungen-lang)