Steueranachronismus

Nachdem mir neulich schon das wundersame Relikt des Kirchgelds über den Wahrnehmungshorizont purzelte, mit dem sich die traurigen Reste des sich dem Laizismus wiedersetzenden Staatskirchentums ihre Pfründe auch von all denen zusammenschmarotzen, die auch nur das Leben mit einem Partner teilen, der seinen Kirchenaustritt nicht mehr belegen kann oder als EU-Bürger in Deutschland in bürokratische Hamsterräder verwickelt wird. Nach der Wende wurde arbeitslos gemeldeten Freunden gar die Kirchensteuer standardmäßig einbehalten mit dem Verweis darauf, dass eine präzise Nachforschung im Einzelfall zu hohen Aufwand bedeuten würde.

Heute nun weist mich die Sparkasse in einem Kundenschreiben auf Folgendes hin

Diese Information ist für Sie nur dann von Bedeutung, wenn sie einer
Religionsgemeinschaft angehören, für die Kirchensteuer abgezogen wird.
Sofern dies der Fall ist, führen wir für Kirchenmitglieder ab 2015 die
Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab,
sofern die Kapitalerträge oberhalb eines uns erteilten Freistellungsauf-
trages liegen, spätestens also oberhalb des gesetzlichen Sparerpauschbe-
trages (Ledige: 801 EUR, Zusammenveranlagte: 1602 EUR). Zur Vereinfachung
fragen wir Ihre Religionszugehörigkeit jährlich beim Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt) ab.

Möchten Sie nicht, dass das BZSt uns Ihre Religionszugehörigkeit ver-
schlüsselt übermittelt, können Sie der Datenweitergabe bis zum 30.06. eines
Jahres widersprechen (www.formulare-bfinv.de,"Kirchensteuer").

Kann sich diese Sekte nicht einfach mal aus dem Leben Unbescholtener raushalten, solange diese sich nicht explizit bei denen melden? Ich zumindest will mit denen nichts zu tun haben und finde, in ihrer Geschichte haben sie genug Unheil angerichtet und könnten sich gefälligst in ihrer selbstpropagierten Demut üben. Danke.