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title: Mitgliederversammlung 2018
date: 2018-03-28 20:35:00 
updated: 2018-04-06 11:23:48 
author: julric
tags: mitgliederversammlung

Informationen und Hinweise zur Mitgliederversammlung am 29. April 2018

<!-- TEASER_END -->

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet am 29. April 2018 um 12 Uhr
in der linken Aula der Alten Mensa der Johannes Gutenberg-Universität
Mainz, Johann-Joachim-Becher–Weg 5, 55128 Mainz statt.

Am 28. April 2018 findet ab 12 Uhr eine Vordiskussion am selben Ort
statt.

**[Lageplan](https://www.openstreetmap.org/#map=19/49.99427/8.24530 "Lageplan Alte Mensa")**

alle Bus- und Tram-Linien mit Halt an "Universität"\
Parken auf dem Universitätscampus möglich

Anträge zur Tagesordnung bzw. Vorschläge für Diskussionspunkte
der Vordiskussion können noch bis zum XX. April 2018 (vorzugsweise per
Mail an <vorstand@ccc.de>) eingereicht werden.

VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG:

    Begrüßung durch den VorstandFormalia (Wahl des Versammlungsleiters, Wahl der Protokollführer, Verabschiedung derTagesordnung)Genehmigung des Protokolls der letzten MitgliederversammlungAnträge und ProjekteGeschäftsordnung des Erfa-Beirats (muss von der Mitgliederversammlung ratifiziertwerden, siehe Anlage)Bericht des Vorstands und der KassenprüferEntlastung des VorstandsWahl des Vorstands und der KassenprüferVerschiedenes.

\[Beginn Antrag\]

Eingegangen 2018-03-13

Jonas Große Sundrup beantragt die Neufassung der Reisekostenrichtlinie
wie folgt:\
Aktueller Stand laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2006 in Köln:

"Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu
wählen.Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und
Mietfahrzeuge.Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden.
Bei Fahrtenmit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum
pro Kilometererstattet. Für Übernachtungen werden bis zu 50 EUR
rückerstattet. DieReisekostenabrechnung ist in nachvollziehbarer Form
schriftlichinklusive aller Originalbelege beim Schatzmeister
einzureichen."\
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Beantragte Neufassung:

"Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu
wählen.Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und
Mietfahrzeuge.Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden.
Bei Fahrtenmit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum
proKilometer erstattet.Übernachtungen werden nach Ermessen des
Vorstandes erstattet, dieReisenden sind auch hier angehalten, die
günstigste Übernachtungsoptionzu wählen.Die Reisekostenabrechnung ist in
nachvollziehbarer Form schriftlichinklusive aller Originalbelege beim
Schatzmeister einzureichen."

\[Ende Antrag\]