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1Title: Verfahrensordnung der Schiedsstelle
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9Date: 2018-10-01
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11Im Folgenden wird die Verfahrensordnung der Schiedsstelle beschrieben. Diese Verfahrensordnung soll einen fairen und für alle Teilnehmenden gleichen Ablauf der Entscheidungsfindung sicherstellen. Die Verfahrensordnung schützt dich vor Willkür oder Befangenheit und stellt sicher, dass mehrere unabhängige und erfahrene Menschen für dich da sind. Sie alle haben besondere Expertise im Umgang mit schweren Konflikten.
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13Uns ist bewusst dass es keine perfekte Musterlösung für die verschiedenen Fälle geben kann, die wir behandeln. Wenn du Verbesserungsvorschläge hast, [wende dich bitte an uns]({filename}contact.md).
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15## Zusammensetzung
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17Die Mitglieder der Schiedsstelle werden vom Vorstand des CCC berufen.
18Es handelt sich um Personen,
19die das Vertrauen der Community genießen
20und Erfahrung mit der Lösung schwerwiegender Konflikte haben.
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22Drei Personen der Schiedsstelle nehmen sich eines Konflikts an und entscheiden über die Notwendigkeit von Maßnahmen.
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24Mit beratender Stimme können Fachpersonen von Awareness Team und CERT beigezogen werden,
25die nicht schon vorab mit dem Fall befasst waren
26(vorbefasste Fachpersonen sind [Auskunftspersonen](#verantwortung-der-parteien)).
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28## Unabhängigkeit
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30Ist eine Schiedsperson nicht in der Lage
31eine unabhängige und unvoreingenommene Entscheidung zu treffen,
32zieht sie sich aus dem einzelnen Verfahren zurück.
33An ihre Stelle tritt ein anderes Mitglied.
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35Alle Beteiligten können bei Beginn des Verfahrens den Ausschluss einer Schiedsperson wegen Befangenheit beantragen.
36Über den Antrag entscheidet die Schiedsstelle sofort.
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38## Rechte
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40Zur Mitwirkung an einem Verfahren ist niemand verpflichtet.
41Die Schiedsstelle wird ein angestoßenes Verfahren aber in jedem Fall
42aufgrund der ihr vorliegenden Informationen abschließen.
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44Jede Partei darf sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen.
45Diese wird von der Schiedsstelle parallel informiert,
46kann die Partei aber nicht vertreten.
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48Wird ein Vorwurf sexualisierter Gewalt verhandelt,
49kommuniziert die Schiedsstelle auf Wunsch
50über eine Person desselben Geschlechts mit der initiierenden Person. Um diesem Wunsch nachzukommen, kann die Schiedsstelle sich auch einer dritten Person bedienen.
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52Der initiierenden Person, der beschuldigten Person und den bezeichneten Vertrauenspersonen werden alle Beschuldigungen
53und die dazu erhobenen Informationen zugänglich gemacht.
54Beide Parteien können sich zu allen Beschuldigungen und erhobenen Informationen äußern.
55Kontaktdaten können von der Weiterleitung an die Gegenseite ausgenommen werden.
56Nach Abwägung können Sachverhalte auch nur zusammengefasst mitgeteilt werden.
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58## Ablauf
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60Das Verfahren wird jeweils von einer Person der Schiedsstelle geführt.
61Sie nimmt Kontakt mit den verschiedenen Personen auf,
62bestimmt den genauen Ablauf und Termine.
63Grundsätzlich ist folgender Ablauf vorgesehen:
64
651. Die initiierende Person meldet sich bei der Schiedsstelle.
661. Die Schiedstelle fragt initiierende Person nach dem genauen Vorwurf
67 inklusive vorhandener Belege und seinem Ziel.
68 Gleichzeitig informiert sie über die spezifische Zusammensetzung und das weitere Verfahren.
691. Die Schiedsstelle meldet sich bei der beschuldigten Person,
70 informiert über den Vorwurf und vorhandene Belege.
71 Zusätzlich klärt sie über die spezifische Zusammensetzung und das Verfahren auf.
721. Der beschuldigten Person wird die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben.
73 Sie kann auch entlastende Belege beibringen.
741. Hierauf darf die initiierende Person nochmals antworten.
751. Die Schiedsstelle holt notwendige Erkundigungen ein
76 und kontaktiert mögliche Auskunftspersonen.
77 Über die Ergebnisse werden die initiierende und die beschuldigte Person informiert.
781. Die Schiedsstelle berät den Fall und fällt eine Entscheidung.
791. Die Entscheidung wird den Parteien begründet eröffnet.
80 Der Vorstand des CCC und die Verantwortlichen der Veranstaltung erhalten eine summarische Fassung.
81
82Während Veranstaltungen wird das Verfahren mündlich und im direkten Kontakt geführt.
83Die Stelle soll innerhalb von 24 Stunden entscheiden.
84Ausserhalb einer Veranstaltung wird das Verfahren vorzugsweise per E-Mail geführt.
85In diesen Fällen soll die Stelle innerhalb von 2 Monaten entscheiden.
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87In dringenden Fällen kann die Schiedsstelle jederzeit eine sofort geltende,
88vorläufige Entscheidung fällen - das Verfahren wird aber auch dann ordnungsgemäß durchgeführt und abgeschlossen.
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90## Verantwortung der Parteien
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92Die Schiedsstelle wird nicht von sich aus tätig,
93sondern wird von einer Person (im Folgenden: initiierende Person) angerufen.
94
95Sie muss gegenüber der Schiedsstelle einen konkreten Vorwurf erheben,
96dass eine konkrete Person (im Folgenden: beschuldigte Person)
97gegen die zwei Prinzipien "be excellent to each other" oder "all creatures are welcome"
98in grober Weise verstoßen hat oder verstoßen wird.
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100Die Begründung des Vorwurfs obliegt der initiierenden Person.
101Sie kann zusätzliche Belege beibringen und Auskunftspersonen benennen.
102
103Die beschuldigte Person kann sich zu den Beschuldigungen äußern
104und eigene Auskunftspersonen und andere Belege beibringen.
105
106Es bleibt der Schiedsstelle unbenommen,
107selbst weitere Auskünfte einzuholen.
108Vorbefasste Mitglieder von CERT oder Awareness Team äußern sich nur mit Erlaubnis der betroffenen Person.
109
110## Entscheidung
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112Die dem Fall zugewiesenen Schiedspersonen entscheiden mit einfacher Mehrheit.
113
114Einige Vorwürfe werden sich nicht abschliessend klären lassen.
115Die Schiedsstelle entscheidet, ob sie einen Verstoß gegen die Regeln für überwiegend wahrscheinlich hält.
116
117## Sanktionen
118
119Die Schiedsstelle kann folgende Sanktionen aussprechen:
120
121* Verwarnung
122* Auflagen (beispielsweise ein Kontaktverbot)
123* Zeitweiliger oder dauerhafter Ausschluss von der anstehenden oder laufenden Veranstaltung
124* Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen
125
126Ein Verstoß gegen Auflagen wird eigens sanktioniert und kann zu einem Ausschluss führen.
127Bei Aussprache einer Sanktion handelt die Schiedsstelle in Vertretung des Veranstalters.
128
129## Beschwerde
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131Gegen die Entscheidung kann beim
132[Vorstand](https://www.ccc.de/vorstand)
133innerhalb einer Woche Einspruch eingelegt werden.
134Der Vorstand prüft ob die Entscheidung offensichtlich falsch war
135und entscheidet hierüber auf der nächsten regulären Vorstandssitzung.
136Bis zur Entscheidung des Vorstands gilt die Entscheidung der Schiedsstelle weiter.
137
138Der Einspruch ist in Textform an die Schieddstelle zu richten,
139die ihn dann an den Vorstand weiterleitet.
140
141Der Vorstand entscheidet ohne weitere Erhebungen.
142Seine Entscheidung bedarf keiner Begründung.
143
144## Vertraulichkeit
145
146Die Schiedsstelle befasst sich mit schwerwiegenden, teilweise auch intimen Konflikten;
147sie ist deshalb zur Vertraulichkeit verpflichtet.
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149Im Rahmen der Bearbeitung eines Falls kann die Schiedsstelle Kontakt mit Sachverständigen
150oder Auskunftspersonen aufnehmen. Diese sind ebenfalls der Vertraulichkeit verpflichtet.
151
152Über getroffene Entscheidungen, mit einer zusammengefassten Begründung,
153werden der Vorstand des CCC, die Verantwortlichen der Veranstaltung
154und gegebenenfalls die mit der Umsetzung einer Entscheidung Befassten informiert.
155Ebenso ist eine Anhörung derselben betreffend laufender Verfahren möglich.
156
157Im Falle einer [Beschwerde](#beschwerde) gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle erhält der Vorstand
158des CCC alle Informationen zum Fall.
159Der Vorstand ist ebenfalls der Vertraulichkeit verpflichtet.
160
161Gegenüber Dritten werden grundsätzlich nur anonyme Statistiken kommuniziert.
162In Ausnahmefällen kann, nach Rücksprache mit dem Vorstand des CCC,
163zum Schutz der Veranstaltung und in Abwägung aller Interessen,
164über konkret getroffene Entscheidungen auch extern informiert werden.
165Der Inhalt des Verfahrens und die Begründung des Entscheids werden aber auch dann nicht veröffentlicht.
166
167Gegenüber staatlichen Stellen kann sich die Schiedsstelle nicht auf die
168Vertraulichkeit berufen.
169Kommt es beispielsweise zu einem Strafverfahren,
170kann die Schiedsstelle womöglich zur Aktenherausgabe oder zu Zeugensaussagen verpflichtet werden.
171Die Schiedsstelle bzw. ihre Mitglieder werden jedoch nicht selbst Anzeige erstatten.
172
173## Kosten
174
175Das Verfahren der Schiedsstelle ist kostenlos.
176Es werden aber auch keine Entschädigungen bezahlt.