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author46halbe <46halbe@berlin.ccc.de>2010-05-08 23:38:33 +0000
committer46halbe <46halbe@berlin.ccc.de>2020-05-23 13:38:53 +0000
commit20a172a02da3e67d0f00240db48fc4042e794752 (patch)
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parente77d00a881aa36a8fe27c33db623033e0c5658bd (diff)
committing page revision 2
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+++ b/updates/2008/stellungnahme202c.md
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1title: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland 1title: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland
2date: 2008-07-21 00:00:00 2date: 2008-07-21 00:00:00
3updated: 2009-04-18 19:12:41 3updated: 2010-05-08 23:38:33
4author: frankro 4author: frankro
5tags: update, pressemitteilung 5tags: update, pressemitteilung, 202c, hackerparagraph
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7In einem umfangreichen Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Chaos Computer Club (CCC) die Auswirkungen der Strafrechtsänderung des sog. Hackerparagraphen untersucht. Der CCC kommt zu dem Ergebnis, dass der § 202c StGB ungeeignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft. 7In einem umfangreichen Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Chaos Computer Club (CCC) die Auswirkungen der Strafrechtsänderung des sogenannten Hackerparagraphen untersucht. Der CCC kommt zu dem Ergebnis, daß der § 202c StGB ungeeignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft.
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9<!-- TEASER_END --> 9<!-- TEASER_END -->
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11Das Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von sog. 11Das Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von
12Hackertools, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und 12sogenannten Hackertools, die für die tägliche Arbeit von
13Sicherheitsexperten notwendig sind, wird durch den § 202c StGB unter 13Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten notwendig sind, wird
14Strafe gestellt. Das BVerfG geht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde 14durch den § 202c StGB unter Strafe gestellt. Das BVerfG geht aufgrund
15gegen den Paragraphen der Frage auf den Grund, ob es prinzipiell möglich 15einer Verfassungsbeschwerde gegen den Paragraphen der Frage auf den
16ist, sog. Hackertools von vermeintlich harmloser Software zu 16Grund, ob es prinzipiell möglich ist, sog. Hackertools von vermeintlich
17unterscheiden. Welche tatsächlichen Auswirkungen die neue Strafnorm hat 17harmloser Software zu unterscheiden. Welche tatsächlichen Auswirkungen
18und ob die Anwendung potentiell schädlicher Software zur Überprüfung der 18die neue Strafnorm hat und ob die Anwendung potentiell schädlicher
19Sicherheit von Computersystemen notwendig ist, wird im Rahmen der 19Software zur Überprüfung der Sicherheit von Computersystemen notwendig
20Stellungnahme des CCC \[1\] ebenfalls untersucht. 20ist, wird im Rahmen der Stellungnahme des CCC \[1\] untersucht.
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22Aus dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und 22Aus dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und
23Integrität informationstechnischer Systeme \[2\] ergibt sich nach 23Integrität informationstechnischer Systeme \[2\] ergibt sich nach
24Ansicht des CCC, dass jeder die eigenen Computersysteme auf 24Ansicht des CCC, daß jeder die eigenen Computersysteme auf
25Sicherheitslücken testen können muss. Dazu ist der Besitz, das Testen, 25Sicherheitslücken testen können muß. Dazu ist der Besitz, das Testen,
26der öffentliche Informationsaustausch und die Weiterentwicklung von sog. 26der öffentliche Informationsaustausch und die Weiterentwicklung von sog.
27Hackertools zwingend notwendig. 27Hackertools zwingend notwendig.
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@@ -41,12 +41,12 @@ der Stellungnahme ausführlich dargestellt. So haben Medien im Bereich
41IT-Sicherheit nach Inkrafttreten des Paragraphen bereits begonnen, ihre 41IT-Sicherheit nach Inkrafttreten des Paragraphen bereits begonnen, ihre
42Berichterstattung deutlich zu beschränken. Berufliche und private 42Berichterstattung deutlich zu beschränken. Berufliche und private
43Sicherheitsforscher planen die Abwanderung aus Deutschland, und die 43Sicherheitsforscher planen die Abwanderung aus Deutschland, und die
44Forschung und Lehre muss sich ebenfalls stark einschränken. Viele 44Forschung und Lehre muß sich ebenfalls stark einschränken. Viele
45Befürchtungen \[3\], die bereits ausführlich von den Experten aus 45Befürchtungen \[3\], die bereits ausführlich von den Experten aus
46Wissenschaft und Praxis in den Bundestagsanhörungen geäußert wurden, 46Wissenschaft und Praxis in den Bundestagsanhörungen geäußert wurden,
47sind also bereits eingetreten. 47sind also bereits eingetreten.
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49"Dass die nun zu beobachtenden Folgen der Strafrechtsänderung genauso 49"Daß die nun zu beobachtenden Folgen der Strafrechtsänderung genauso
50eintreten, wie alle Experten dies vorab vorausgesagt haben, überrascht 50eintreten, wie alle Experten dies vorab vorausgesagt haben, überrascht
51niemanden. Langfristig wird Deutschland so zum Ziel von Kriminellen und 51niemanden. Langfristig wird Deutschland so zum Ziel von Kriminellen und
52zum Einfallstor für Wirtschaftsspionage, da die Computernetze nicht mehr 52zum Einfallstor für Wirtschaftsspionage, da die Computernetze nicht mehr
@@ -54,7 +54,7 @@ wirksam verteidigt werden können", kommentiert der Sprecher des CCC,
54Frank Rieger. "Der Industrie, aber auch normalen Computerbenutzern wird 54Frank Rieger. "Der Industrie, aber auch normalen Computerbenutzern wird
55die Möglichkeit verwehrt, Computer auf Sicherheitslücken zu testen." 55die Möglichkeit verwehrt, Computer auf Sicherheitslücken zu testen."
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57Die Untersuchung des CCC macht insgesamt deutlich, dass das Ziel des 57Die Untersuchung des CCC macht insgesamt deutlich, daß das Ziel des
58Gesetzgebers verfehlt wurde, eine Verbesserung der IT-Sicherheitslage zu 58Gesetzgebers verfehlt wurde, eine Verbesserung der IT-Sicherheitslage zu
59erreichen, indem der Zugang zu Schadsoftware und Angriffswerkzeugen 59erreichen, indem der Zugang zu Schadsoftware und Angriffswerkzeugen
60begrenzt wird. Die Kriminalisierung von Softwareherstellern und 60begrenzt wird. Die Kriminalisierung von Softwareherstellern und
@@ -66,23 +66,29 @@ Wirtschaft.
66erhebliche Risiken. Er verstößt dabei gegen verfassungsmäßige Rechte 66erhebliche Risiken. Er verstößt dabei gegen verfassungsmäßige Rechte
67vieler Betroffener, denn er schränkt die Berufsfreiheit sowie die 67vieler Betroffener, denn er schränkt die Berufsfreiheit sowie die
68Forschungs- und Pressefreiheit ganz erheblich ein. Um den IT-Standort 68Forschungs- und Pressefreiheit ganz erheblich ein. Um den IT-Standort
69nicht zu gefährden, muss der § 202c StGB daher schnellstens abgeschafft 69nicht zu gefährden, muß der § 202c StGB daher schnellstens abgeschafft
70werden", fordert CCC-Sprecher Rieger. 70werden", fordert CCC-Sprecher Rieger.
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72### Links 72### Links
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74- \[1\] [Stellungnahme des CCC anlässlich der Verfassungsbeschwerde 74 
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76- \[1\] [Stellungnahme des CCC anläßlich der Verfassungsbeschwerde
75 gegen den § 202c StGB: Derzeitige und zukünftige Auswirkungen der 77 gegen den § 202c StGB: Derzeitige und zukünftige Auswirkungen der
76 Strafrechtsänderung auf die 78 Strafrechtsänderung auf die
77 Computersicherheit](/de/202c/202cStellungnahme.pdf) 79 Computersicherheit](https://erdgeist.org/archive/46halbe/202output.pdf)
78- \[2\] [Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und 80- \[2\] [Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und
79 Integrität informationstechnischer Systeme, Urteil vom 27. Februar 81 Integrität informationstechnischer Systeme, Urteil vom 27. Februar
80 2008](http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html) 82 2008](http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html)
81- \[3\] [Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet 83- \[3\] [Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet
82 Bundestrojaner Tür und Tor](/de/updates/2007/paragraph-202c) 84 Bundestrojaner Tür und Tor](/de/updates/2007/paragraph-202c)
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84Für Rückfragen steht Ihnen das Presseteam des Chaos Computer Clubs zur 88Für Rückfragen steht Ihnen das Presseteam des Chaos Computer Clubs zur
85Verfügung: 89Verfügung:
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87- presse\@ccc.de (bevorzugt) 91- presse\@ccc.de (bevorzugt)
88- 0700-CHAOSFON (0700 - 24267366) 92- 0700-CHAOSFON (0700 - 24267366)
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