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-rw-r--r-- | updates/2008/stellungnahme202c.md | 48 |
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1 | title: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland | 1 | title: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland |
2 | date: 2008-07-21 00:00:00 | 2 | date: 2008-07-21 00:00:00 |
3 | updated: 2009-04-18 19:12:41 | 3 | updated: 2010-05-08 23:38:33 |
4 | author: frankro | 4 | author: frankro |
5 | tags: update, pressemitteilung | 5 | tags: update, pressemitteilung, 202c, hackerparagraph |
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7 | In einem umfangreichen Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Chaos Computer Club (CCC) die Auswirkungen der Strafrechtsänderung des sog. Hackerparagraphen untersucht. Der CCC kommt zu dem Ergebnis, dass der § 202c StGB ungeeignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft. | 7 | In einem umfangreichen Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Chaos Computer Club (CCC) die Auswirkungen der Strafrechtsänderung des sogenannten Hackerparagraphen untersucht. Der CCC kommt zu dem Ergebnis, daß der § 202c StGB ungeeignet ist und sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwiderläuft. |
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9 | <!-- TEASER_END --> | 9 | <!-- TEASER_END --> |
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11 | Das Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von sog. | 11 | Das Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von |
12 | Hackertools, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und | 12 | sogenannten Hackertools, die für die tägliche Arbeit von |
13 | Sicherheitsexperten notwendig sind, wird durch den § 202c StGB unter | 13 | Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten notwendig sind, wird |
14 | Strafe gestellt. Das BVerfG geht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde | 14 | durch den § 202c StGB unter Strafe gestellt. Das BVerfG geht aufgrund |
15 | gegen den Paragraphen der Frage auf den Grund, ob es prinzipiell möglich | 15 | einer Verfassungsbeschwerde gegen den Paragraphen der Frage auf den |
16 | ist, sog. Hackertools von vermeintlich harmloser Software zu | 16 | Grund, ob es prinzipiell möglich ist, sog. Hackertools von vermeintlich |
17 | unterscheiden. Welche tatsächlichen Auswirkungen die neue Strafnorm hat | 17 | harmloser Software zu unterscheiden. Welche tatsächlichen Auswirkungen |
18 | und ob die Anwendung potentiell schädlicher Software zur Überprüfung der | 18 | die neue Strafnorm hat und ob die Anwendung potentiell schädlicher |
19 | Sicherheit von Computersystemen notwendig ist, wird im Rahmen der | 19 | Software zur Überprüfung der Sicherheit von Computersystemen notwendig |
20 | Stellungnahme des CCC \[1\] ebenfalls untersucht. | 20 | ist, wird im Rahmen der Stellungnahme des CCC \[1\] untersucht. |
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22 | Aus dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und | 22 | Aus dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und |
23 | Integrität informationstechnischer Systeme \[2\] ergibt sich nach | 23 | Integrität informationstechnischer Systeme \[2\] ergibt sich nach |
24 | Ansicht des CCC, dass jeder die eigenen Computersysteme auf | 24 | Ansicht des CCC, daß jeder die eigenen Computersysteme auf |
25 | Sicherheitslücken testen können muss. Dazu ist der Besitz, das Testen, | 25 | Sicherheitslücken testen können muß. Dazu ist der Besitz, das Testen, |
26 | der öffentliche Informationsaustausch und die Weiterentwicklung von sog. | 26 | der öffentliche Informationsaustausch und die Weiterentwicklung von sog. |
27 | Hackertools zwingend notwendig. | 27 | Hackertools zwingend notwendig. |
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@@ -41,12 +41,12 @@ der Stellungnahme ausführlich dargestellt. So haben Medien im Bereich | |||
41 | IT-Sicherheit nach Inkrafttreten des Paragraphen bereits begonnen, ihre | 41 | IT-Sicherheit nach Inkrafttreten des Paragraphen bereits begonnen, ihre |
42 | Berichterstattung deutlich zu beschränken. Berufliche und private | 42 | Berichterstattung deutlich zu beschränken. Berufliche und private |
43 | Sicherheitsforscher planen die Abwanderung aus Deutschland, und die | 43 | Sicherheitsforscher planen die Abwanderung aus Deutschland, und die |
44 | Forschung und Lehre muss sich ebenfalls stark einschränken. Viele | 44 | Forschung und Lehre muß sich ebenfalls stark einschränken. Viele |
45 | Befürchtungen \[3\], die bereits ausführlich von den Experten aus | 45 | Befürchtungen \[3\], die bereits ausführlich von den Experten aus |
46 | Wissenschaft und Praxis in den Bundestagsanhörungen geäußert wurden, | 46 | Wissenschaft und Praxis in den Bundestagsanhörungen geäußert wurden, |
47 | sind also bereits eingetreten. | 47 | sind also bereits eingetreten. |
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49 | "Dass die nun zu beobachtenden Folgen der Strafrechtsänderung genauso | 49 | "Daß die nun zu beobachtenden Folgen der Strafrechtsänderung genauso |
50 | eintreten, wie alle Experten dies vorab vorausgesagt haben, überrascht | 50 | eintreten, wie alle Experten dies vorab vorausgesagt haben, überrascht |
51 | niemanden. Langfristig wird Deutschland so zum Ziel von Kriminellen und | 51 | niemanden. Langfristig wird Deutschland so zum Ziel von Kriminellen und |
52 | zum Einfallstor für Wirtschaftsspionage, da die Computernetze nicht mehr | 52 | zum Einfallstor für Wirtschaftsspionage, da die Computernetze nicht mehr |
@@ -54,7 +54,7 @@ wirksam verteidigt werden können", kommentiert der Sprecher des CCC, | |||
54 | Frank Rieger. "Der Industrie, aber auch normalen Computerbenutzern wird | 54 | Frank Rieger. "Der Industrie, aber auch normalen Computerbenutzern wird |
55 | die Möglichkeit verwehrt, Computer auf Sicherheitslücken zu testen." | 55 | die Möglichkeit verwehrt, Computer auf Sicherheitslücken zu testen." |
56 | 56 | ||
57 | Die Untersuchung des CCC macht insgesamt deutlich, dass das Ziel des | 57 | Die Untersuchung des CCC macht insgesamt deutlich, daß das Ziel des |
58 | Gesetzgebers verfehlt wurde, eine Verbesserung der IT-Sicherheitslage zu | 58 | Gesetzgebers verfehlt wurde, eine Verbesserung der IT-Sicherheitslage zu |
59 | erreichen, indem der Zugang zu Schadsoftware und Angriffswerkzeugen | 59 | erreichen, indem der Zugang zu Schadsoftware und Angriffswerkzeugen |
60 | begrenzt wird. Die Kriminalisierung von Softwareherstellern und | 60 | begrenzt wird. Die Kriminalisierung von Softwareherstellern und |
@@ -66,23 +66,29 @@ Wirtschaft. | |||
66 | erhebliche Risiken. Er verstößt dabei gegen verfassungsmäßige Rechte | 66 | erhebliche Risiken. Er verstößt dabei gegen verfassungsmäßige Rechte |
67 | vieler Betroffener, denn er schränkt die Berufsfreiheit sowie die | 67 | vieler Betroffener, denn er schränkt die Berufsfreiheit sowie die |
68 | Forschungs- und Pressefreiheit ganz erheblich ein. Um den IT-Standort | 68 | Forschungs- und Pressefreiheit ganz erheblich ein. Um den IT-Standort |
69 | nicht zu gefährden, muss der § 202c StGB daher schnellstens abgeschafft | 69 | nicht zu gefährden, muß der § 202c StGB daher schnellstens abgeschafft |
70 | werden", fordert CCC-Sprecher Rieger. | 70 | werden", fordert CCC-Sprecher Rieger. |
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72 | ### Links | 72 | ### Links |
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74 | - \[1\] [Stellungnahme des CCC anlässlich der Verfassungsbeschwerde | 74 | |
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76 | - \[1\] [Stellungnahme des CCC anläßlich der Verfassungsbeschwerde | ||
75 | gegen den § 202c StGB: Derzeitige und zukünftige Auswirkungen der | 77 | gegen den § 202c StGB: Derzeitige und zukünftige Auswirkungen der |
76 | Strafrechtsänderung auf die | 78 | Strafrechtsänderung auf die |
77 | Computersicherheit](/de/202c/202cStellungnahme.pdf) | 79 | Computersicherheit](https://erdgeist.org/archive/46halbe/202output.pdf) |
78 | - \[2\] [Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und | 80 | - \[2\] [Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und |
79 | Integrität informationstechnischer Systeme, Urteil vom 27. Februar | 81 | Integrität informationstechnischer Systeme, Urteil vom 27. Februar |
80 | 2008](http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html) | 82 | 2008](http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html) |
81 | - \[3\] [Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet | 83 | - \[3\] [Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet |
82 | Bundestrojaner Tür und Tor](/de/updates/2007/paragraph-202c) | 84 | Bundestrojaner Tür und Tor](/de/updates/2007/paragraph-202c) |
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84 | Für Rückfragen steht Ihnen das Presseteam des Chaos Computer Clubs zur | 88 | Für Rückfragen steht Ihnen das Presseteam des Chaos Computer Clubs zur |
85 | Verfügung: | 89 | Verfügung: |
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87 | - presse\@ccc.de (bevorzugt) | 91 | - presse\@ccc.de (bevorzugt) |
88 | - 0700-CHAOSFON (0700 - 24267366) | 92 | - 0700-CHAOSFON (0700 - 24267366) |
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