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author | 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> | 2019-08-28 01:12:21 +0000 |
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committer | 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> | 2020-05-23 13:40:22 +0000 |
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committing page revision 2
-rw-r--r-- | updates/2003/dataretention.md | 23 |
1 files changed, 10 insertions, 13 deletions
diff --git a/updates/2003/dataretention.md b/updates/2003/dataretention.md index b65c078c..9fb9e73a 100644 --- a/updates/2003/dataretention.md +++ b/updates/2003/dataretention.md | |||
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1 | title: Speicherung von Verbindungsdaten bei T-Online-Flatrates | 1 | title: Speicherung von Verbindungsdaten bei T-Online-Flatrates |
2 | date: 2003-01-16 00:00:00 | 2 | date: 2003-01-16 00:00:00 |
3 | updated: 2009-04-18 19:12:35 | 3 | updated: 2019-08-28 01:12:21 |
4 | author: sz | 4 | author: sz |
5 | tags: update | 5 | tags: update, vorratsdatenspeicherung |
6 | 6 | ||
7 | 7 | Nach strikter Auslegung des Datenschutzrechts dürften bei einer Flatrate, also bei pauschaler Abgeltung aller Verbindungen, keine Verbindungsdaten erhoben und gespeichert werden. Bei T-Online sieht dies aber ganz anders aus. | |
8 | Nach strikter Auslegung des Datenschutzrechts dürften bei einer Flatrate, | ||
9 | also bei pauschaler Abgeltung aller Verbindungen, keine Verbindungsdaten | ||
10 | erhoben und gespeichert werden. Bei T-Online sieht dies aber ganz anders aus. | ||
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13 | <!-- TEASER_END --> | 10 | <!-- TEASER_END --> |
@@ -20,7 +17,7 @@ Darmstadt eine Entscheidung dazu treffen mußte. Am 14.01.2003 wurde die | |||
20 | Entscheidung bekanntgegeben, nach der T-Online auch bei Flatrates | 17 | Entscheidung bekanntgegeben, nach der T-Online auch bei Flatrates |
21 | Verbindungsdaten und IP-Adressen speichern darf, wie [Heise | 18 | Verbindungsdaten und IP-Adressen speichern darf, wie [Heise |
22 | berichtete](http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.01.03-001/). | 19 | berichtete](http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.01.03-001/). |
23 | Begründet wurde diese Entscheidung u.a. damit, daß T-Online im | 20 | Begründet wurde diese Entscheidung u. a. damit, daß T-Online im |
24 | Zweifelsfall in der Lage sein müßte, die kostenpflichtige Erbringung von | 21 | Zweifelsfall in der Lage sein müßte, die kostenpflichtige Erbringung von |
25 | Leistungen nachzuweisen. Flatratekunden könnten auch Verbindungen über | 22 | Leistungen nachzuweisen. Flatratekunden könnten auch Verbindungen über |
26 | ISDN, Modem oder GSM aufbauen, die nach Zeit abgerechnet würden. Die | 23 | ISDN, Modem oder GSM aufbauen, die nach Zeit abgerechnet würden. Die |
@@ -30,8 +27,8 @@ Angreifern auf Dateisysteme. | |||
30 | Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein | 27 | Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein |
31 | kommentierte diese Entscheidung heute in einer | 28 | kommentierte diese Entscheidung heute in einer |
32 | [Presseerklärung](http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/ipspeich.htm) | 29 | [Presseerklärung](http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/ipspeich.htm) |
33 | durch Bekanntgabe seiner Rechtsauffassung "als für Schleswig-Holstein | 30 | durch Bekanntgabe seiner Rechtsauffassung „als für Schleswig-Holstein |
34 | zuständige Aufsichtsbehörde". | 31 | zuständige Aufsichtsbehörde“. |
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36 | Nach dieser Rechtsauffassung ist die Ermöglichung eines Internetzugangs | 33 | Nach dieser Rechtsauffassung ist die Ermöglichung eines Internetzugangs |
37 | als Teledienst zu qualifizieren (vgl. auch die gegensätzliche | 34 | als Teledienst zu qualifizieren (vgl. auch die gegensätzliche |
@@ -71,9 +68,9 @@ konkret dokumentierten Missbrauchssituationen zulässig.” | |||
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72 | Somit dürfen die in Schleswig-Holstein ansässigen Anbieter | 69 | Somit dürfen die in Schleswig-Holstein ansässigen Anbieter |
73 | (Access-Provider) nach Auffassung der dort zuständigen Behörde die | 70 | (Access-Provider) nach Auffassung der dort zuständigen Behörde die |
74 | Verbindungsdaten nicht speichern, während in T-Online in Hessen dies | 71 | Verbindungsdaten nicht speichern, während T-Online in Hessen dies nach |
75 | nach Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt darf. Leuten, die | 72 | Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt darf. Leuten, die Wert |
76 | Wert auf Datenschutz und ihre Persönlichkeitsrechte legen, kann daher | 73 | auf Datenschutz und ihre Persönlichkeitsrechte legen, kann daher wohl |
77 | wohl nur empfohlen werden, sich einen Anbieter zu suchen, der in einem | 74 | nur empfohlen werden, sich einen Anbieter zu suchen, der in einem |
78 | Bundesland ansässig ist, in dem eine entsprechende Rechtsauffassung | 75 | Bundesland ansässig ist, in dem eine entsprechende Rechtsauffassung |
79 | herrscht. | 76 | herrscht. |