summaryrefslogtreecommitdiff
path: root/pages/elektronische-gesundheitskarte.md
diff options
context:
space:
mode:
author46halbe <46halbe@berlin.ccc.de>2009-12-26 00:59:41 +0000
committer46halbe <46halbe@berlin.ccc.de>2020-05-23 13:38:47 +0000
commita6da1c88d459ef8540369f15dc3873b6c3d76e74 (patch)
tree437c2bc1da38c471494eb4b5facca0dc6d11765b /pages/elektronische-gesundheitskarte.md
parent79c39d408753454a7563f031a58291798152ef36 (diff)
committing page revision 2
Diffstat (limited to 'pages/elektronische-gesundheitskarte.md')
-rw-r--r--pages/elektronische-gesundheitskarte.md58
1 files changed, 29 insertions, 29 deletions
diff --git a/pages/elektronische-gesundheitskarte.md b/pages/elektronische-gesundheitskarte.md
index 5fdd3ba9..a34a3d9e 100644
--- a/pages/elektronische-gesundheitskarte.md
+++ b/pages/elektronische-gesundheitskarte.md
@@ -1,10 +1,10 @@
1title: Elektronische Gesundheitskarte 1title: Elektronische Gesundheitskarte
2date: 2009-11-01 17:19:00 2date: 2009-11-01 17:19:00
3updated: 2009-11-01 18:58:11 3updated: 2009-12-26 00:59:41
4author: frankro 4author: frankro
5tags: egk, gesundheitskarte, elektronische signatur, telematikinfrastruktur 5tags: egk, gesundheitskarte, elektronische signatur, telematikinfrastruktur, gematik
6 6
7Die Elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK) ist der Nachfolger der bisherigen Krankenversicherungskarte mit Chip. Laut § 291a SGB V ist ihre Einführung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Einführung der Karte einher geht die Einrichtung einer komplexen Telematikinfrastruktur, mit dessen Aufbau die Firma gematik beauftragt wurde. Der Chaos Computer Club hat erhebliche Bedenken, dass der Teilbereich "elektronische Patientenakte" die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, die von Patienten und Ärzten erwartet werden. Darüber hinaus scheint der Aufbau der komplexen Infrastruktur wirtschaftlich nicht sinnvoll. 7Die Elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK) ist der Nachfolger der bisherigen Krankenversicherungskarte mit Chip. Laut § 291a SGB V ist ihre Einführung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Einführung der Karte geht die Einrichtung einer komplexen Telematikinfrastruktur einher, mit dessen Aufbau die Firma gematik beauftragt wurde. Der Chaos Computer Club hat erhebliche Bedenken, ob der Teilbereich "elektronische Patientenakte" die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, die von Patienten und Ärzten erwartet werden. Darüberhinaus scheint der Aufbau der komplexen Infrastruktur wirtschaftlich nicht sinnvoll.
8 8
9<!-- TEASER_END --> 9<!-- TEASER_END -->
10 10
@@ -14,48 +14,48 @@ Die neue eGK verfügt über mehrere Funktionen, die im Chip in
14unterschiedlichen Bereichen abgelegt sind. Verpflichtend ist die Nutzung 14unterschiedlichen Bereichen abgelegt sind. Verpflichtend ist die Nutzung
15der Funktionen 15der Funktionen
16 16
17- Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsstatus) 17- Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsstatus),
18- elektronisches Rezept (Anstelle des Papierezeptes, das Rezept wird 18- elektronisches Rezept (anstelle des Papierrezeptes, das Rezept wird
19 vom Arzt auf die Karte geschrieben und von der Apotheke ausgelesen) 19 vom Arzt auf die Karte geschrieben und von der Apotheke ausgelesen).
20 20
21Derzeit noch als freiwillige Funktion geplant ist die elektronische 21Derzeit noch als freiwillige Funktion geplant ist die elektronische
22Patientenakte. Patienten und Ärzten soll die Möglichkeit gegeben werden, 22Patientenakte. Patienten und Ärzten soll die Möglichkeit gegeben werden,
23Befunde und andere medizinische Informationen zu speichern und "in die 23Befunde und andere medizinische Informationen zu speichern und "in die
24Hände des Patienten" zu geben. Zu diesem Zweck werden die elektronischen 24Hände des Patienten" zu geben. Zu diesem Zweck werden die elektronischen
25Akten vom Arzt verschlüsselt (mit dem kryptographischen Schlüssel aus 25Akten vom Arzt verschlüsselt (mit dem kryptographischen Schlüssel aus
26der Patientenkarte) und auf den Servers der gematik gespeichert. Wenn 26der Patientenkarte) und auf den Servern der gematik gespeichert. Wenn
27der Patient die Daten abrufen möchte, werden die verschlüsselten Daten 27der Patient die Daten abrufen möchte, werden die verschlüsselten Daten
28wieder vom Server geholt und erst in der Arztpraxis oder einem 28wieder vom Server geholt und erst in der Arztpraxis oder einem
29speziellen Terminal mit der Versichertenkarte wieder entschlüsselt. 29speziellen Terminal mit der Versichertenkarte wieder entschlüsselt.
30 30
31Dieses Verfahren wäre aus unserer Sicht auch sehr datenschutzfreundlich, 31Dieses Verfahren wäre aus unserer Sicht auch datenschutzfreundlich, wenn
32wenn der Patient die alleinige Hoheit über den kryptographischen 32der Patient die alleinige Hoheit über den kryptographischen Schlüssel
33Schlüssel hätte. Denn für den Fall, dass die eGK mit dem geheimen 33hätte. Doch für den Fall, daß die eGK mit dem geheimen Schlüssel
34Schlüssel abhanden kommt, gibt es für die gematik die Möglichkeit, den 34abhandenkommt, gibt es für die gematik die Möglichkeit, den geheimen
35geheimen Schlüssel für die Patientendaten wiederherzustellen. Zwar 35Schlüssel für die Patientendaten wiederherzustellen. Zwar verfügt die
36verfügt die gematik nicht selbst über die "Nachschlüssel", sondern die 36gematik nicht selbst über die "Nachschlüssel", sondern die damit
37damit beauftragte "Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen 37beauftragte "Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen
38Krankenversicherung GmbH", die wir jedoch für nicht ausreichend 38Krankenversicherung GmbH". Diese ist jedoch nicht ausreichend
39organisatorisch getrennt halten, um einen Zugriff durch Behörden oder 39organisatorisch getrennt gehalten, um einen Zugriff durch Behörden oder
40Krankenversicherungen auf die Patientenakten mit absoluter Sicherheit 40Krankenversicherungen auf die Patientenakten mit absoluter Sicherheit
41auschließen zu können. 41ausschließen zu können.
42 42
43Außerdem freiwillig ist die Nutzung der Funktion Notfallakte, wo 43Außerdem freiwillig ist die Nutzung der Funktion Notfallakte, wo
44wichtige Informationen zu Blutgruppe, Allergien etc. auf der Karte 44wichtige Informationen zu Blutgruppe, Allergien etc. auf der Karte
45gespeicherten werden können. Im Gespräch ist außerdem, die eGK als 45gespeicherten werden können. Im Gespräch ist zudem, die eGK als
46Trägerkarte für eine qualifizierte elektronische Signatur nach SigG 46Trägerkarte für eine qualifizierte elektronische Signatur nach SigG
47nutzen zu können. 47nutzen zu können.
48 48
49## Kosten 49## Kosten
50 50
51Dem Chaos Computer Club ist im Juli 2006 eine Kosten-Nutzen-Analyse der 51Dem Chaos Computer Club ist im Juli 2006 eine Kosten-Nutzen-Analyse der
52Beratungsfirma *Booz*/Allen/Hamilton zugespielt worden. Daraus ergibt 52Beratungsfirma *Booz/Allen/Hamilton* zugespielt worden. Daraus ergibt
53sich, dass zum damaligen Stand keine Einsparungen zu erwarten sind - im 53sich, daß zum damaligen Stand keine Einsparungen zu erwarten waren – im
54Gegenteil, in den ersten Jahren wird die eGK ein ordentliches 54Gegenteil, in den ersten Jahren wird die eGK ein ordentliches
55Minusgeschäft für die Krankenkassen und damit auch für die Versicherten. 55Minusgeschäft für die Krankenkassen und damit auch für die Versicherten.
56 56
57Die aktuellen, tatsächlichen Kosten sind uns nicht bekannt. Ärzte 57Die aktuellen tatsächlichen Kosten sind nicht bekannt. Ärzte kritisieren
58kritisieren vor allem die hohen Kosten, die ihnen durch die notwendige 58vor allem die hohen Kosten, die ihnen durch die notwendige
59Modernisierung ihrer Praxis-IT entstehen. 59Modernisierung ihrer Praxis-IT entstehen.
60 60
61## Ich will keine eGK, was kann ich tun? {#ich-will-keine-egk-was-kann-ich-tun .r} 61## Ich will keine eGK, was kann ich tun? {#ich-will-keine-egk-was-kann-ich-tun .r}
@@ -63,14 +63,14 @@ Modernisierung ihrer Praxis-IT entstehen.
63Nach § 291 Absatz 2 müssen die neuen elektronischen Gesundheitskarten 63Nach § 291 Absatz 2 müssen die neuen elektronischen Gesundheitskarten
64über ein Lichtbild des Versicherten verfügen. Stellt der Versicherte 64über ein Lichtbild des Versicherten verfügen. Stellt der Versicherte
65seiner Krankenkasse kein Lichtbild zur Verfügung, darf die Krankenkasse 65seiner Krankenkasse kein Lichtbild zur Verfügung, darf die Krankenkasse
66laut Gesetz keine eGK ausstellen. Allerdings wird der Arzt die 66laut Gesetz keine eGK ausstellen. Allerdings kann der Arzt die
67Behandlung verweigern, bzw. eine Privatrechnung ausstellen, wenn man 67Behandlung verweigern bzw. eine Privatrechnung ausstellen, wenn man
68keine gültige Versichertenkarte vorweisen kann. Solange man über eine 68keine gültige Versichertenkarte vorweisen kann. Solange man über eine
69gültige Karte verfügt, gibt es unserer Ansicht nach keinen Grund, der 69gültige Karte verfügt, gibt es aber keinen Grund, der Krankenkasse ein
70Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Wer dringend eine neue 70Foto zur Verfügung zu stellen. Wer dringend eine neue Karte benötigt,
71Karte benötigt, kann probieren, beim Foto seiner Kreativität freien Lauf 71kann probieren, beim Foto seiner Kreativität freien Lauf zu lassen. Es
72zu lassen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto ausgestaltet 72gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto ausgestaltet sein muß –
73sein muss. Auch wenn die Krankenkassen das behaupten. 73auch wenn die Krankenkassen das gern behaupten.
74 74
75  75 
76 76