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1title: Satzung des CCC e.V.
2date: 2009-03-02 22:06:35
3updated: 2009-03-05 22:33:18
4author: kerstin
5tags: club, satzung
6
7Neufassung der Satzung des CCC e.V. vom 14.11.2006 (Unter Vorbehalt der Eintragung im Amtsregister)
8
9<!-- TEASER_END -->
10
11- [Präambel](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#pre)
12- [§1 Name, Sitz,
13 Geschäftsjahr](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph1)
14- [§2 Zweck und
15 Gemeinnützigkeit](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph2)
16- [§3
17 Mitgliedschaft](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph3)
18- [§4 Rechte und Pflichten der
19 Mitglieder](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph4)
20- [§5 Ausschluss eines
21 Mitglieds](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph5)
22- [§6 Beitrag](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph6)
23- [§7 Organe des
24 Clubs](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph7)
25- [§8
26 Mitgliederversammlung](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph8)
27- [§9
28 Vorstand](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph9)
29- [§10
30 Finanzprüfer](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph10)
31- [§11
32 Erfa-Organisation](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph11)
33- [§12
34 Erfa-Beirat](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph12)
35- [§13 Auflösung des
36 Clubs](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph13)
37
38## Präambel []{#pre}
39
40Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr
41denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung
42und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den
43Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und
44Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und
45der Menschen untereinander.
46
47Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues
48Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation. Der Chaos
49Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen,
50unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher
51Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt
52und mit den Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das
53einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung
54fördert.
55
56## §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr []{#paragraph1}
57
581\. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club". Der Verein wird in
59das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz "e.V." ergänzt.
60Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
61
622\. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
63
64## §2 Zweck und Gemeinnützigkeit []{#paragraph2}
65
661\. Der Club fördert und unterstützt Vorhaben der Bildung und
67Volksbildung in Hinsicht neuer technischer Entwicklungen, sowie Kunst
68und Kultur im Sinne der Präambel oder führt diese durch. Der
69Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:
70
71- 1\. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen.
72- 2\. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse,
73 Treffen sowie Konferenzen.
74- 3\. Herausgabe der Zeitschrift "Die Datenschleuder".
75- 4\. öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien.
76- 5\. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise.
77- 6\. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung
78 vorgesehenen Kontrollorganen.
79- 7\. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie.
80- 8\. Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen
81 Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder.
82- 9\. Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen
83 Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Clubs vereinbar sind.
84- 10\. Veranstaltungen und Projekte, die sich speziell an Jugendliche
85 richten.
86
872\. Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
88Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der
89Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er dient
90ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der
91Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig
92und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
93Mittel des Clubs werden ausschließlich und unmittelbar zu den
94satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine
95Zuwendung aus den Mitteln des Clubs. Niemand darf durch Ausgaben, die
96dem Zwecke des Clubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
97Vergütungen begünstigt werden.
98
99## §3 Mitgliedschaft []{#paragraph3}
100
1011\. Ordentliche Clubmitglieder können natürliche und juristische
102Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähige Vereine sowie
103Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. Bei
104Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
105erforderlich.
106
1072\. Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand.
108über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die
109Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung und der
110Zahlung der Aufnahmegebühr.
111
1123\. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von
113natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von
114juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen
115Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder
116durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr
117bleibt hiervon unberührt.
118
1194\. Der Austritt wird durch Willenserklärung in Textform gegenüber dem
120Vorstand vollzogen.
121
1225\. Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere
123Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen
124Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder
125haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von
126Beitragsleistungen befreit.
127
128## §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder []{#paragraph4}
129
1301\. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch
131zu nehmen.
132
1332\. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des
134Clubs zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die
135festgesetzten Beiträge zu zahlen.
136
137## §5 Ausschluss eines Mitglieds []{#paragraph5}
138
1391\. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen
140werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen
141Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger
142wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden
143Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen
144und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
145
1462\. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
147Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
148Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
149
150## §6 Beitrag []{#paragraph6}
151
1521\. Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der
153Aufnahme bzw. im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine
154Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Im
155Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die
156Mitgliedschaft.
157
1582\. Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch
159Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag
160festgesetzt werden.
161
162## §7 Organe des Clubs []{#paragraph7}
163
164Die Organe des Clubs sind:
165
166- 1\. die Mitgliederversammlung
167- 2\. der Vorstand
168- 3\. der Erfa-Beirat
169
170## §8 Mitgliederversammlung []{#paragraph8}
171
1721\. Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer
173Beschlussfassung unterliegen:
174
175- 1\. die Genehmigung des Finanzberichtes,
176- 2\. die Entlastung des Vorstandes,
177- 3\. die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder,
178- 4\. die Bestellung von Finanzprüfern,
179- 5\. die Satzungsänderungen,
180- 6\. die Genehmigung der Beitragsordnung,
181- 7\. die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen,
182- 8\. die Anträge des Vorstandes und der Mitglieder,
183- 9\. die Ernennung von Ehrenmitgliedern,
184- 10\. Die Auflösung des Clubs.
185
1862\. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt.
187Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des
188Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern,
189oder wenn mindestens zehn Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks
190schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung
191erfolgt in Textform durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens
192zwei Wochen. Zur Wahrung der Frist reicht die Aufgabe der Einladung zur
193Post an die letzte bekannte Anschrift oder die Versendung an die zuletzt
194bekannte E-Mail-Adresse.
195
196Hierbei sind die Tagesordnung bekannt zugeben und ihr die nötigen
197Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind
198mindestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung bei der
199Geschäftsstelle in Textform einzureichen. über die Behandlung von
200Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
201
2023\. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf
203Prozent aller Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind jedoch gültig,
204wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung nicht angezweifelt
205worden ist. Ist die Mitgliederversammlung aufgrund mangelnder
206Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig, ist die darauf folgende ordentlich
207einberufene Mitgliederversammlung ungeachtet der Teilnehmerzahl
208beschlussfähig.
209
2104\. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs
211bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der
212anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt
213die einfache Mehrheit.
214
2155\. Jedes Mitglied, welches mit den Beiträgen nicht im Rückstand ist,
216hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten
217schriftlich zu bestellen. Stimmen können nicht übertragen werden.
218
2196\. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. über die
220Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das
221vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das
222Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der
223nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
224
2257\. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Finanzprüfer.
226Die Wahlen finden geheim in Form der "Wahl durch Zustimmung" statt.
227Jeder Wähler kann beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Stimme geben.
228Jeder zu besetzende Posten wird einzeln gewählt, wobei gleichrangige
229Posten (die zwei stellvertretenden Vorsitzenden und die zwei
230Finanzprüfer) jeweils gemeinsam gewählt werden. Bei der Wahl des
231Vorsitzenden, des Schatzmeisters und des Erfa-Repräsentanten ist
232gewählt, wer die meisten abgegebenen Stimmen erhält. Bei
233Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter
234Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei der Wahl der
235stellvertretenden Vorsitzenden und der Finanzprüfer sind diejenigen
236beiden Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen erhalten. Bei
237Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter
238Stimmengleichheit entscheidet das Los.
239
240## §9 Vorstand []{#paragraph9}
241
2421\. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:
243
244- 1\. dem Vorsitzenden,
245- 2\. zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
246- 3\. dem Schatzmeister und
247- 4\. dem Erfa-Repräsentanten.
248
2492\. Vorstand im Sinne des §26, Abs. 2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied.
250Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über 2000 EURO, Einstellung und
251Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen,
252Aufnahme von Krediten, Gründung, Erwerb und Veräußerung von
253Gesellschaften und Geschäftsanteilen von Gesellschaften zur
254Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele; bei denen der Verein durch
255mindestens drei Vorstandsmitglieder vertreten wird.
256
2573\. Sind zwei oder mehr Vorstandsmitglieder dauernd an der Ausübung
258ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen.
259
2604\. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Wiederwahl
261ist zulässig. Damit auch nach Ablauf der Amtsdauer eine ordnungsgemäße
262gesetzliche Vertretung gesichert ist, bleibt der Vorstand bis zur
263Neuwahl im Amt.
264
2655\. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Club angestellten
266Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen.
267
2686\. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das
269Vermögen des Clubs. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
270Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt
271er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige
272Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Clubs zur
273Prüfung zur Verfügung.
274
2757\. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie
276haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von
277der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die
278Erstattung von Reisekosten und Auslagen.
279
2808\. Der Vorstand kann "Fachliche Beiräte" oder "Wissenschaftliche
281Beiräte" einrichten, die für den Club beratend und unterstützend tätig
282werden; in die Beiräte können auch Nicht-Mitglieder berufen werden.
283
284Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der
285Mitgliederversammlung zu genehmigen ist.
286
287## §10 Finanzprüfer []{#paragraph10}
288
2891\. Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die
290Mitgliederversammlung zwei Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung
291informieren sie den Vorstand von ihrem Prüfungsergebnis und erstatten
292der Mitgliederversammlung Bericht.
293
2942\. Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
295
296## §11 Erfa-Organisation []{#paragraph11}
297
2981\. Der Club bildet zur Durchführung seiner Aufgaben regionale
299Erfahrungsaustauschkreise (Erfa-Kreise). Sie bestimmen ihre
300Organisationsstruktur selbst.
301
3022\. Aufgabe der Erfa-Kreise ist ferner,
303
304- 1\. die Entscheidungsfindung im Club zu fördern und vorzubereiten,
305- 2\. Mitglieder für den Club zu werben,
306- 3\. die Ziele des Clubs lokal umzusetzen.
307
3083\. Beabsichtigt ein Erfa-Kreis, bestimmte Themen oder Aktivitäten mit
309überregionalem Bezug an die öffentlichkeit zu tragen, ist dies vorher
310mit dem Vorstand des Clubs abzustimmen.
311
3124\. Jeder Erfa-Kreis bestimmt einen Erfa-Kreis-Vertreter. Die
313Erfa-Kreise sollten sich eine Organisationsstruktur geben, die mit dem
314Erfa-Beirat abzustimmen ist.
315
316## §12 Erfa-Beirat []{#paragraph12}
317
3181\. Der Erfa-Beirat besteht aus den Erfa-Vertretern, die Clubmitglieder
319sind.
320
3212\. Der Erfa-Beirat schlägt der Mitgliederversammlung aus seiner Mitte
322den Erfa-Repräsentanten zur Wahl in den Vorstand vor.
323
3243\. Der Erfa-Beirat wirkt bei der Führung der Club-Geschäfte beratend
325und unterstützend mit. Er hat dabei insbesondere die Aufgabe, die
326Belange der Erfa-Kreise zu vertreten.
327
3284\. Der Erfa-Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der
329Mitgliederversammlung zu genehmigen ist.
330
3315\. Der Erfa-Beirat kann Erfa-Kreise aufnehmen oder ausschließen, soweit
332der Vorstand keinen Widerspruch erhebt. Bei Unstimmigkeiten entscheidet
333die Mitgliederversammlung.
334
335## §13 Auflösung des Clubs []{#paragraph13}
336
337Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das
338Clubvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende
339Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
340Körperschaft zwecks Verwendung für die Volksbildung.