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1title: Chaos Computer Club erstattet Strafanzeige gegen die Bundesregierung
2date: 2014-02-03 00:18:00
3updated: 2014-02-03 09:36:21
4author: henning
5tags: update, pressemitteilung
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7Der Chaos Computer Club (CCC) hat zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V. am Montag Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Sie richtet sich unter anderem gegen die Bundesregierung, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Militärischen Abschirmdienstes und Bundesamtes für Verfassungsschutz. US-amerikanischen, britischen und deutschen Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, dem Bundesminister des Inneren sowie der Bundeskanzlerin werden verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ vorgeworfen.
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9<!-- TEASER_END -->
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11Nach Monaten immer neuer Veröffentlichungen aus den Snowden-Dokumenten
12über massenhafte geheimdienstliche Überwachung und offensive Angriffe
13auf informationstechnische Systeme besteht längst Gewißheit darüber, daß
14durch in- und ausländische Geheimdienste gegen hiesige Strafgesetze
15verstoßen wurde. Mit der Strafanzeige gegen die Bundesregierung sollen
16daher endlich die überfälligen Ermittlungen des Generalbundeswanwalts
17angestoßen werden. Der CCC ist überzeugt, daß die Verantwortlichen in
18den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen
19geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in
20erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben.
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22Dies ist strafbar gemäß § 99 StGB (verbotene geheimdienstliche
23Agententätigkeit), §§ 201 ff. StGB (Verletzungen des persönlichen
24Lebens- und Geheimbereichs) und § 258 StGB (Strafvereitelung) und muß,
25gegebenenfalls mit weiteren Straftatbeständen, vom Generalbundeswanwalt
26verfolgt werden.
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28"Jeder Bundesbürger ist von der massenhaften geheimdienstlichen
29Ausforschung seiner Kommunikationsdaten betroffen. Dagegen schützen ihn
30allerdings unsere Gesetze und bedrohen diejenigen mit Strafe, die eine
31solche Ausforschung zu verantworten haben. Entsprechend sind
32Ermittlungen des Generalbundesanwalts geboten, gar eine rechtsstaatliche
33Selbstverständlichkeit. Es ist bedauerlich, daß gegen die
34Verantwortlichen und die Umstände ihrer Straftaten nicht längst
35ermittelt wurde", sagt Dr. Julius Mittenzwei, Jurist und langjähriges
36Mitglied des CCC.
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38Es ist nicht akzeptabel, daß die öffentlichen Stellen bislang kaum zur
39Aufklärung der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben,
40obwohl das Ausspähen vor aller Augen geschieht, etwa im sog.
41Dagger-Komplex und auf den August-Euler-Flugplatz bei Griesheim.
42Zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V.,
43digitalcourage e. V. und weiteren Einzelpersonen wollen wir durch die
44Ermittlungen mehr Informationen über die strafbaren Aktivitäten in- und
45ausländischer Geheimdienste ans Licht der Öffentlichkeit bringen und mit
46Hilfe der Behörden die Straftäter zur Strecke bringen.
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48Wir fordern außerdem in der Strafanzeige, daß Edward Snowden als
49sachverständiger Zeuge geladen wird, selbstverständlich mit freiem
50Geleit sowie wirksamen Schutz vor Auslieferung an die USA.
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52Wir möchten aber nicht nur den Generalbundesanwalt dazu bewegen, endlich
53Ermittlungen aufzunehmen, sondern auch dazu auffordern, sich zu
54engagieren und ebenfalls Strafanzeige zu erstatten. Der Text der
55Strafanzeige wird auf Nachfrage gern übermittelt.
56
57**Kontakt**:
58
59H.-Eberhard Schultz und Claus Förster, Rechtsanwälte
60
61Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405
62Berlin
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64Telefon: 030 43725026, Fax: 030 43725027, cf(at)cfoerster.de
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66**Links**:
67
68Internationale Liga für Menschenrechte e. V.: <http://ilmr.de/>
69
70[www.menschenrechtsanwalt.de](http://www.menschenrechtsanwalt.de/)
71
72[www.racf.de](http://www.racf.de)