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1title: Geheimdienstliche Massenüberwachung wieder vorm Menschenrechtsgerichtshof
2date: 2019-07-10 05:11:15
3updated: 2019-07-10 05:11:15
4author: erdgeist
5tags: update, pressemitteilung, egmr
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7Heute stehen die britische und die schwedische Regierung wegen geheimdienstlicher anlassloser Massenüberwachung vor Gericht: Der Menschenrechtsgerichtshof führt zwei Anhörungen durch und muss entscheiden, ob das massenhafte Mitlauschen so weitergehen darf.
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9<!-- TEASER_END -->
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11Das seit den Enthüllungen von Edward Snowden öffentlich bekannte
12geheimdienstliche System der Massenüberwachung der Kommunikation wird
13erneut beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
14(EGMR) thematisiert. Heute finden zwei mündliche Anhörungen statt:
15Betroffen sind die Massenüberwachungsprogramme in Großbritannien und in
16Schweden. \[0\]
17
18Die Menschenrechte in Europa verpflichten die Regierungen, staatliche
19Überwachung nicht nur gesetzlich zu regeln, sondern in diesen Gesetzen
20auch festzuschreiben, dass solche Maßnahmen verhältnismäßig und
21zielgerichtet sind. Bereits ein erstes Urteil des EGMR vom 13. September
222018 stellte fest, dass die massenhafte Überwachung des britischen GCHQ
23das Menschenrecht auf Privatsphäre verletzt, welches in der Europäischen
24Menschenrechtskonvention in Artikel 13 festgeschrieben ist.
25
26Das wegweisende Urteil war nach fast fünfjährigem Kampf \[1\] von
27vierzehn britischen NGOs und zwei Einzelpersonen erstritten worden,
28darunter Privacy International, Big Brother Watch, Open Rights Group,
29Amnesty International, Liberty, die Schriftstellervereinigung PEN und
30die Sprecherin des CCC, Constanze Kurz. Der EGMR befand in seinem Urteil
31die Massenüberwachung der britischen Geheimdienste als teilweise
32rechtswidrig. Im Fokus standen insbesondere drei Überwachungsprogramme
33des GCHQ, die den Artikel 8 der Menschenrechtskonvention (Privatsphäre)
34betreffen: Prism, Upstream und Tempora.
35
36Das Urteil beendete die anlasslose und zudem zu wenig kontrollierte
37Überwachung der Kommunikation jedoch nicht. Daher riefen die
38Beschwerdeführer die Große Kammer des Gerichts an. Mit Erfolg: Die
39Richter fühlen heute nochmals der britischen und nun auch der
40schwedischen Regierung in zwei Anhörungen auf den Zahn.
41
42Ein neues Urteil könnte die Praktiken der Geheimdienste endlich einhegen
43und die Massenüberwachung der Kommunikation dahin befördern, wo sie
44hingehört: in die Geschichtsbücher, Kapitel: Korrigierte
45Fehlentwicklungen.
46
47## Links:
48
49- \[0\] [Mitteilung des EGMR zu den heutigen
50 Anhörungen](https://hudoc.echr.coe.int/app/conversion/pdf?library=ECHR&id=003-6446706-8483498&filename=Forthcoming%20hearings%20in%20July%202019.pdf)
51 (pdf)
52- \[1\] [Schnellverfahren am Europäischen Gerichtshof für
53 Menschenrechte wegen
54 Geheimdienst-Spionage](/de/updates/2014/gchq-egmr)