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author46halbe <46halbe@berlin.ccc.de>2010-05-14 16:59:39 +0000
committer46halbe <46halbe@berlin.ccc.de>2020-05-23 13:38:53 +0000
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-rw-r--r--updates/2008/datenschutz-manifest.md63
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--- a/updates/2008/datenschutz-manifest.md
+++ b/updates/2008/datenschutz-manifest.md
@@ -1,8 +1,8 @@
1title: Chaos Computer Club fordert nach Telekom-Spitzelaffäre wirksamen Schutz vor Datenverbrechen 1title: Chaos Computer Club fordert nach Telekom-Spitzelaffäre wirksamen Schutz vor Datenverbrechen
2date: 2008-06-02 00:00:00 2date: 2008-06-02 00:00:00
3updated: 2009-04-18 19:07:49 3updated: 2010-05-14 16:59:39
4author: erdgeist 4author: erdgeist
5tags: update, pressemitteilung 5tags: update, pressemitteilung, datenverbrechen
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7Angesichts der immer weiter eskalierenden Enthüllungen über die Spitzelpraktiken der Telekom und anderer deutscher Großkonzerne fordert der Chaos Computer Club (CCC) eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzes und eine Ächtung von Datenverbrechen in Deutschland. 7Angesichts der immer weiter eskalierenden Enthüllungen über die Spitzelpraktiken der Telekom und anderer deutscher Großkonzerne fordert der Chaos Computer Club (CCC) eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzes und eine Ächtung von Datenverbrechen in Deutschland.
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@@ -18,11 +18,11 @@ speichern und den Umgang damit strenger zu kontrollieren.
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19Das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zur digitalen Intimsphäre 19Das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil zur digitalen Intimsphäre
20\[1\] festgestellte Recht auf Schutz vor der Erstellung von 20\[1\] festgestellte Recht auf Schutz vor der Erstellung von
21Persönlichkeitsprofilen muss endlich in konkrete Gesetze gefasst und in 21Persönlichkeitsprofilen muß endlich in konkrete Gesetze gefaßt und in
22der Praxis umgesetzt werden. Der durch das Zusammenführen verschiedener 22der Praxis umgesetzt werden. Der durch das Zusammenführen verschiedener
23Datenbestände erst ermöglichte tiefgreifende Einblick in das Leben jedes 23Datenbestände erst ermöglichte tiefgreifende Einblick in das Leben jedes
24Einzelnen stellt eine signifikante Gefahr für die freie Entfaltung der 24Einzelnen stellt eine signifikante Gefahr für die freie Entfaltung der
25Persönlichkeit dar und muss mit drakonischen Strafen belegt werden. Die 25Persönlichkeit dar und muß mit drakonischen Strafen belegt werden. Die
26derzeitige Behandlung von Datenverbrechen als Kavaliersdelikt ist in 26derzeitige Behandlung von Datenverbrechen als Kavaliersdelikt ist in
27keiner Weise den Folgen für den Einzelnen angemessen. 27keiner Weise den Folgen für den Einzelnen angemessen.
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@@ -33,27 +33,26 @@ Der Chaos Computer Club fordert daher:
33Die Verlängerung der Speicherung der Verbindungsdaten auf sechs Monate 33Die Verlängerung der Speicherung der Verbindungsdaten auf sechs Monate
34erlaubt das Erstellen wesentlich umfangreicherer Profile, als es bisher 34erlaubt das Erstellen wesentlich umfangreicherer Profile, als es bisher
35mit den bis zur Rechnungslegung gespeicherten Daten möglich war. Dies 35mit den bis zur Rechnungslegung gespeicherten Daten möglich war. Dies
36eröffnet bisher nicht gekannte Missbrauchspotentiale. Der 36eröffnet bisher nicht gekannte Mißbrauchspotentiale. Der Telekom-Skandal
37Telekom-Skandal wird nur der Anfang einer langen Reihe von 37wird nur der Anfang einer langen Reihe von Datenverbrechen sein, sollte
38Datenverbrechen sein, sollte die Vorratsdatenspeicherung nicht sofort 38die Vorratsdatenspeicherung nicht sofort beendet werden.
39beendet werden.
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41### 2. Vollständiger Verzicht auf die Erhebung und Aufzeichnung nicht benötigter Verbindungsdaten. 40### 2. Vollständiger Verzicht auf die Erhebung und Aufzeichnung nicht benötigter Verbindungsdaten.
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43Die Telekommunikationsanbieter erheben nach den Bestimmungen der 42Die Telekommunikationsanbieter erheben nach den Bestimmungen der
44Vorratsdatenspeicherung derzeit auch alle Verbindungsdaten von 43Vorratsdatenspeicherung derzeit auch alle Verbindungsdaten von
45Flatrate-Kunden, obwohl dies technisch in keiner Weise notwendig ist. 44Flatrate-Kunden, obwohl dies technisch in keiner Weise notwendig ist.
46Diese Praxis ermöglicht eine noch weiter gehende missbräuchliche 45Diese Praxis ermöglicht eine noch weitergehende mißbräuchliche
47Ausschnüffelung von Kommunikationsprofilen als im aktuellen 46Ausschnüffelung von Kommunikationsprofilen als im aktuellen
48Telekom-Fall. Kommunikationsdaten zur Rechnungsstellung sollten 47Telekom-Fall. Kommunikationsdaten zur Rechnungsstellung sollten
49zukünftig nur noch so kurz wie technisch möglich – am besten jedoch gar 48zukünftig nur noch so kurz wie technisch möglich – am besten jedoch gar
50nicht mehr – gespeichert werden. Das Bilden von Kundenprofilen anhand 49nicht mehr – gespeichert werden. Das Bilden von Kundenprofilen anhand
51gespeicherter Kommunikationsdaten muss komplett verboten werden. 50gespeicherter Kommunikationsdaten muß komplett verboten werden.
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53### 3. Rechtliche Sanktionierung und Einführung eines Schadenersatzanspruches für die Opfer der Datenverbrechen. 52### 3. Rechtliche Sanktionierung und Einführung eines Schadenersatzanspruches für die Opfer der Datenverbrechen.
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55Der bloße Austausch einiger Führungskräfte nach einem Datenverbrechen 54Der bloße Austausch einiger Führungskräfte nach einem Datenverbrechen
56entspricht der Schwere des Missbrauchs in keiner Weise. Werden ohne 55entspricht der Schwere des Mißbrauchs in keiner Weise. Werden ohne
57Zustimmung des Betroffenen Kommunikations- und Bewegungsprofile 56Zustimmung des Betroffenen Kommunikations- und Bewegungsprofile
58erstellt, müssen die Verantwortlichen und Täter belangt werden können 57erstellt, müssen die Verantwortlichen und Täter belangt werden können
59und das Opfer einen signifikanten Schadenersatz erhalten. Dazu müssen 58und das Opfer einen signifikanten Schadenersatz erhalten. Dazu müssen
@@ -63,7 +62,7 @@ jeweils konkret nachvollziehbar gemacht werden.
63### 4. Persönliche Haftbarkeit von Vorständen und Geschäftsführern für Datenverbrechen ihres Unternehmens. 62### 4. Persönliche Haftbarkeit von Vorständen und Geschäftsführern für Datenverbrechen ihres Unternehmens.
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65Bei allen Datenverbrechen müssen die Täter klar benannt und die Taten 64Bei allen Datenverbrechen müssen die Täter klar benannt und die Taten
66strikt geahndet werden. Der Gesetzgeber muss gerade sensible 65strikt geahndet werden. Der Gesetzgeber muß gerade sensible
67Kommunikationsdaten auch durch Vorgaben für strukturelle Konzepte in der 66Kommunikationsdaten auch durch Vorgaben für strukturelle Konzepte in der
68Datensicherheit stärker als heute üblich schützen. Die persönliche 67Datensicherheit stärker als heute üblich schützen. Die persönliche
69Haftung der Unternehmensführung ist der einzig erfolgversprechende 68Haftung der Unternehmensführung ist der einzig erfolgversprechende
@@ -72,20 +71,20 @@ durchzusetzen.
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73### 5. Uneingeschränktes sofortiges Auskunftsrecht der Bürger gegenüber Unternehmen bezüglich der über ihn gespeicherten Daten, deren Weitergabe und Verwendung. 72### 5. Uneingeschränktes sofortiges Auskunftsrecht der Bürger gegenüber Unternehmen bezüglich der über ihn gespeicherten Daten, deren Weitergabe und Verwendung.
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75Das neue Auskunftsrecht muss in kundenfreundlicher Weise vom 74Das neue Auskunftsrecht muß in kundenfreundlicher Weise vom
76datenverarbeitenden Unternehmen umgesetzt werden – etwa als eine 75datenverarbeitenden Unternehmen umgesetzt werden – etwa als eine
77kostenfreie Hotline. Über eine zufällige oder versehentliche 76kostenfreie Hotline. Über eine zufällige oder versehentliche
78Datenweitergabe haben Unternehmen oder Behörden ihre Kunden bzw. die 77Datenweitergabe haben Unternehmen oder Behörden ihre Kunden bzw. die
79Bürger von sich aus zu informieren. Größere Datenpannen müssen zeitnah 78Bürger von sich aus zu informieren. Größere Datenpannen müssen zeitnah
80publiziert werden. Werden Daten absichtlich in nicht genehmigter Weise 79publiziert werden. Werden Daten absichtlich in nicht genehmigter Weise
81verwendet, muss das Unternehmen dem Opfer Schadenersatz leisten. 80verwendet, muß das Unternehmen dem Opfer Schadenersatz leisten.
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83### 6. Verarbeitung und Speicherung von Daten deutscher Bürger außerhalb des Geltungsgebietes des deutschen Datenschutzrechts nur mit aktiver Zustimmung des Betroffenen. 82### 6. Verarbeitung und Speicherung von Daten deutscher Bürger außerhalb des Geltungsgebietes des deutschen Datenschutzrechts nur mit aktiver Zustimmung des Betroffenen.
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85Wolkige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügen den 84Wolkige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügen den
86Ansprüchen an den Datenschutz nicht. Die Praxis zeigt, dass das 85Ansprüchen an den Datenschutz nicht. Die Praxis zeigt, daß das
87Kleingedruckte kaum wahrgenommen wird. Gut sichtbare Hinweise sollten 86Kleingedruckte kaum wahrgenommen wird. Gut sichtbare Hinweise sollten
88daher dem Kunden deutlich machen, dass seine Daten weitergegeben werden. 87daher dem Kunden deutlich machen, daß seine Daten weitergegeben werden.
89Nur durch eine konsequente Umsetzung dieser Forderung hat der Kunde in 88Nur durch eine konsequente Umsetzung dieser Forderung hat der Kunde in
90Zukunft die Möglichkeit, seine Dienstleister danach auszuwählen, wie 89Zukunft die Möglichkeit, seine Dienstleister danach auszuwählen, wie
91datenschutzfreundlich sie sind. 90datenschutzfreundlich sie sind.
@@ -94,15 +93,15 @@ datenschutzfreundlich sie sind.
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95Die aktuelle Entwicklung im Telekom-Fall hat gezeigt, wie umfangreich 94Die aktuelle Entwicklung im Telekom-Fall hat gezeigt, wie umfangreich
96die Auslagerung von kriminellen Aktivitäten in die Grauzonen des 95die Auslagerung von kriminellen Aktivitäten in die Grauzonen des
97privaten Sicherheitsgewerbes bereits ist. Dem muss der Gesetzgeber zügig 96privaten Sicherheitsgewerbes bereits ist. Dem muß der Gesetzgeber zügig
98einen Riegel vorschieben. Auf staatlicher Seite muss nicht nur das 97einen Riegel vorschieben. Auf staatlicher Seite muß nicht nur das
99Trennungsgebot zwischen Polizeien und Geheimdiensten wieder gängige 98Trennungsgebot zwischen Polizeien und Geheimdiensten wieder gängige
100Praxis werden, sondern auch die "Hilfe auf dem kleinen Dienstweg" für 99Praxis werden, sondern auch die "Hilfe auf dem kleinen Dienstweg" für
101die privaten Sicherheitsfirmen unterbunden werden. Die neue geplante 100die privaten Sicherheitsfirmen unterbunden werden. Die neue geplante
102Bundesschnüffelzentrale in Köln ist angesichts der aktuellen 101Bundesschnüffelzentrale in Köln ist angesichts der aktuellen
103Spitzelaffäre ein vollkommen falsches Signal. 102Spitzelaffäre ein vollkommen falsches Signal.
104 103
105### 8. Die Position der Datenschutzbeauftragten muss gestärkt werden. 104### 8. Die Position der Datenschutzbeauftragten muß gestärkt werden.
106 105
107Um dem Bürger zu seinem Grundrecht zu verhelfen, sind umgehend 106Um dem Bürger zu seinem Grundrecht zu verhelfen, sind umgehend
108strukturelle Änderungen hin zu schlagkräftigen, unabhängigen 107strukturelle Änderungen hin zu schlagkräftigen, unabhängigen
@@ -116,10 +115,10 @@ den Datenschutzbeauftragten nicht mehr weisungsbefugt sein.
116"Harmonisierungen" von Datensammlungen im europäischen Kontext müssen 115"Harmonisierungen" von Datensammlungen im europäischen Kontext müssen
117von der Bundesregierung aktiv als Chance genutzt werden, deutsche 116von der Bundesregierung aktiv als Chance genutzt werden, deutsche
118Schutznormen auszuweiten, und nicht als Gelegenheit, über den Brüsseler 117Schutznormen auszuweiten, und nicht als Gelegenheit, über den Brüsseler
119Umweg grundlegende Bürgerrechte auszuhebeln. Deutschland muss endlich 118Umweg grundlegende Bürgerrechte auszuhebeln. Deutschland muß endlich
120anfangen, seine internationale Vorreiterrolle beim Datenschutz, die auf 119anfangen, seine internationale Vorreiterrolle beim Datenschutz, die auch
121die weitsichtigen Urteile aus Karlsruhe zurückgeht, zu verteidigen und 120auf die weitsichtigen Urteile aus Karlsruhe zurückgeht, zu verteidigen
122auszubauen. 121und auszubauen.
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124### 10. Schutz von Whistleblowern. 123### 10. Schutz von Whistleblowern.
125 124
@@ -128,25 +127,25 @@ umfangreichen Schutz vor Kündigung und anderen Nachteilen erhalten. Wer
128seiner Bürgerpflicht zur Wachsamkeit nachkommt, darf nicht mit dem 127seiner Bürgerpflicht zur Wachsamkeit nachkommt, darf nicht mit dem
129Verlust seiner beruflichen Existenz bedroht werden. 128Verlust seiner beruflichen Existenz bedroht werden.
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131Die jüngsten Entwicklungen im Telekom-Skandal zeigen deutlich, dass die 130Die jüngsten Entwicklungen im Telekom-Skandal zeigen deutlich, daß die
132Warnungen des CCC vor den Folgen der ausufernden und unkontrollierten 131Warnungen des CCC vor den Folgen der ausufernden und unkontrollierten
133Datenspeicherung vollauf berechtigt waren. Technologische Entwicklungen 132Datenspeicherung vollauf berechtigt waren. Technologische Entwicklungen
134ermöglichen ein immer detailliertere Ausforschung des Lebens jedes 133ermöglichen eine immer detailliertere Ausforschung des Lebens jedes
135Bürgers. Dies stellt eine reale und unmittelbare Gefahr für Freiheit und 134Bürgers. Dies stellt eine reale und unmittelbare Gefahr für Freiheit und
136Sicherheit dar und muss daher soweit irgend möglich unterbunden werden. 135Sicherheit dar und muß daher soweit irgendmöglich unterbunden werden.
137Dabei haben die Gewinnerzielungsabsichten von Unternehmen und die 136Dabei haben die Gewinnerzielungsabsichten von Unternehmen und die
138Paranoia von Sicherheitsbehörden hintanzustehen. 137Paranoia von Sicherheitsbehörden hintanzustehen.
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140Zudem macht dieser Skandal deutlich, dass es keinen Grund für einen 139Zudem macht dieser Skandal deutlich, daß es keinen Grund für einen
141Vertrauensvorschuss für Unternehmen und Behörden in puncto Datenschutz 140Vertrauensvorschuß für Unternehmen und Behörden in puncto Datenschutz
142und Privatsphäre gibt. Wenn es schon bei der Bespitzelung von 141und Privatsphäre gibt. Wenn es schon bei der Bespitzelung von
143Journalisten und Aufsichtsräten keine Hemmungen gibt, muss der einfache 142Journalisten und Aufsichtsräten keine Hemmungen gibt, muß der einfache
144Bürger annehmen, Freiwild für jeden Datenschnüffler zu sein. Ohne 143Bürger annehmen, Freiwild für jeden Datenschnüffler zu sein. Ohne
145effektive und durchsetzbare gesetzliche Regelungen werden sich derartige 144effektive und durchsetzbare gesetzliche Regelungen werden sich derartige
146Skandale weiter häufen und immer mehr Menschen betreffen. Bewegungs- und 145Skandale weiter häufen und immer mehr Menschen betreffen. Bewegungs- und
147Kommunikationsprofilen z. B. von Journalisten und Abgeordneten bilden 146Kommunikationsprofile z. B. von Journalisten und Abgeordneten bilden ein
148ein gewaltiges Erpressungspotential, das eine unmittelbare Gefährdung 147gewaltiges Erpressungspotential, das eine unmittelbare Gefährdung von
149von politischer Willensbildung und Demokratie darstellt. 148politischer Willensbildung und Demokratie darstellt.
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