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-rw-r--r-- | updates/2006/datenspeicherung-inakzeptabel.md | 91 |
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1 | title: Gemeinsame Erklärung "Datenspeicherung ist inakzeptabel" | ||
2 | date: 2006-02-06 00:00:00 | ||
3 | updated: 2009-04-18 19:12:39 | ||
4 | author: frankro | ||
5 | tags: update | ||
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8 | In einer gemeinsamen Erklärung | ||
9 | sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten | ||
10 | gegen die von der Bundesregierung befürwortete "Vorratsspeicherung von | ||
11 | Telekommunikationsdaten" aus. | ||
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14 | <!-- TEASER_END --> | ||
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16 | Die systematische Aufzeichnung und Aufbewahrung von Informationen über | ||
17 | die Kommunikation, Bewegungen und Mediennutzung der gesamten Bevölkerung | ||
18 | ("Vorratsdatenspeicherung") ohne Einwilligung der Betroffenen ist | ||
19 | inakzeptabel. Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, | ||
20 | kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit | ||
21 | Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den | ||
22 | Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung. | ||
23 | |||
24 | Wir fordern, Vorratsspeicherungspflichten von den deutschen und | ||
25 | europäischen Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin | ||
26 | überprüfen zu lassen. | ||
27 | |||
28 | Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern wir auf, an ihrer | ||
29 | Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung festzuhalten und | ||
30 | stattdessen weniger eingreifende Alternativen zu prüfen (z.B. das | ||
31 | "Quick-freeze"-Verfahren). | ||
32 | |||
33 | Für den Fall, dass der Deutsche Bundestag eine EG-Richtlinie zur | ||
34 | Vorratsdatenspeicherung trotz allem umsetzen sollte, fordern wir: | ||
35 | |||
36 | - 1\. Die maximale Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 - für Internetdaten | ||
37 | bis Anfang 2009 - ist auszuschöpfen. | ||
38 | - 2\. Bürger dürfen nicht verpflichtet werden, sich vor der Nutzung | ||
39 | von Telefon, Handy oder Internet zu identifizieren. Bestehende | ||
40 | Identifizierungspflichten sind aufzuheben. | ||
41 | - 3\. Eine Vorratsspeicherung wird nur für die in der Richtlinie | ||
42 | genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten | ||
43 | eingeführt; danach sind die Daten unverzüglich zu löschen. Zu | ||
44 | speichern sind nur Daten, die bei dem jeweiligen Anbieter zur | ||
45 | Bereitstellung von Kommunikationsdiensten ohnehin erzeugt oder | ||
46 | verarbeitet werden. | ||
47 | - 4\. Der Staat hat die zur Datenspeicherung und -vorhaltung | ||
48 | verpflichteten Anbieter für die daraus resultierenden Zusatzkosten | ||
49 | (Investitionskosten, Vorhaltekosten, Personalkosten) voll zu | ||
50 | entschädigen. | ||
51 | - 5\. Der staatliche Zugriff auf Informationen über die Kommunikation | ||
52 | und die Kommunizierenden ("Verkehrsdaten", "Bestandsdaten") hat den | ||
53 | gleichen Voraussetzungen zu unterliegen wie der Zugriff auf die | ||
54 | Inhalte der Kommunikation. | ||
55 | - 6\. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nur zur Verhinderung | ||
56 | oder Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen, wenn im Einzelfall | ||
57 | der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht. Der Zugriff zwecks | ||
58 | Strafverfolgung sollte beschränkt sein auf Fälle organisierter | ||
59 | Kriminalität, in denen eine höhere Strafe als vier Jahre | ||
60 | Freiheitsstrafe zu erwarten ist. | ||
61 | - 7\. Eine Nutzung von Kommunikationsdaten zu anderen Zwecken, | ||
62 | beispielsweise durch Nachrichtendienste, durch sonstige Behörden | ||
63 | oder durch private Dritte, ist auszuschließen. Den speichernden | ||
64 | Diensteanbietern selbst ist die Nutzung der Daten nur insoweit zu | ||
65 | gestatten, wie es zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung | ||
66 | erforderlich ist. | ||
67 | - 8\. Der Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die | ||
68 | Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen | ||
69 | Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten sind nur in besonderen | ||
70 | Ausnahmefällen zuzulassen. | ||
71 | - 9\. Zur Datenspeicherung und -vorhaltung sind nur Anbieter | ||
72 | öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und Betreiber | ||
73 | öffentlicher Kommunikationsnetze zu verpflichten. Kleine Anbieter, | ||
74 | insbesondere im Internetbereich, sind auszunehmen. | ||
75 | - 10\. Die positiven und negativen Auswirkungen der | ||
76 | Vorratsdatenspeicherung auf die Gesellschaft sind von einer | ||
77 | unabhängigen Stelle zu untersuchen. Die Ergebnisse sind zu | ||
78 | veröffentlichen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Deutschen | ||
79 | Bundestag alle zwei Jahre Bericht über die Erfahrungen mit der | ||
80 | praktischen Anwendung der Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Die | ||
81 | Berichte sind zu veröffentlichen. | ||
82 | |||
83 | ### Unterzeichner | ||
84 | |||
85 | Chaos Computer Club - Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - | ||
86 | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Forum InformatikerInnen für | ||
87 | Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) - Grüne Jugend | ||
88 | Bundesverband - Netzwerk Neue Medien e.V. (NNM) - no abuse in internet | ||
89 | e.V. (naiin) - STOP1984 - Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten | ||
90 | und unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD) - Verbraucherzentrale | ||
91 | Bundesverband e.V. (vzbv) | ||