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authorfrankro <frankro@berlin.ccc.de>2009-04-18 19:12:39 +0000
committerfrankro <frankro@berlin.ccc.de>2020-05-23 13:38:22 +0000
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1title: Gemeinsame Erklärung "Datenspeicherung ist inakzeptabel"
2date: 2006-02-06 00:00:00
3updated: 2009-04-18 19:12:39
4author: frankro
5tags: update
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8 In einer gemeinsamen Erklärung
9 sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten
10 gegen die von der Bundesregierung befürwortete "Vorratsspeicherung von
11 Telekommunikationsdaten" aus.
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14<!-- TEASER_END -->
15
16Die systematische Aufzeichnung und Aufbewahrung von Informationen über
17die Kommunikation, Bewegungen und Mediennutzung der gesamten Bevölkerung
18("Vorratsdatenspeicherung") ohne Einwilligung der Betroffenen ist
19inakzeptabel. Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität,
20kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit
21Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den
22Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung.
23
24Wir fordern, Vorratsspeicherungspflichten von den deutschen und
25europäischen Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin
26überprüfen zu lassen.
27
28Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern wir auf, an ihrer
29Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung festzuhalten und
30stattdessen weniger eingreifende Alternativen zu prüfen (z.B. das
31"Quick-freeze"-Verfahren).
32
33Für den Fall, dass der Deutsche Bundestag eine EG-Richtlinie zur
34Vorratsdatenspeicherung trotz allem umsetzen sollte, fordern wir:
35
36- 1\. Die maximale Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 - für Internetdaten
37 bis Anfang 2009 - ist auszuschöpfen.
38- 2\. Bürger dürfen nicht verpflichtet werden, sich vor der Nutzung
39 von Telefon, Handy oder Internet zu identifizieren. Bestehende
40 Identifizierungspflichten sind aufzuheben.
41- 3\. Eine Vorratsspeicherung wird nur für die in der Richtlinie
42 genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten
43 eingeführt; danach sind die Daten unverzüglich zu löschen. Zu
44 speichern sind nur Daten, die bei dem jeweiligen Anbieter zur
45 Bereitstellung von Kommunikationsdiensten ohnehin erzeugt oder
46 verarbeitet werden.
47- 4\. Der Staat hat die zur Datenspeicherung und -vorhaltung
48 verpflichteten Anbieter für die daraus resultierenden Zusatzkosten
49 (Investitionskosten, Vorhaltekosten, Personalkosten) voll zu
50 entschädigen.
51- 5\. Der staatliche Zugriff auf Informationen über die Kommunikation
52 und die Kommunizierenden ("Verkehrsdaten", "Bestandsdaten") hat den
53 gleichen Voraussetzungen zu unterliegen wie der Zugriff auf die
54 Inhalte der Kommunikation.
55- 6\. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nur zur Verhinderung
56 oder Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen, wenn im Einzelfall
57 der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht. Der Zugriff zwecks
58 Strafverfolgung sollte beschränkt sein auf Fälle organisierter
59 Kriminalität, in denen eine höhere Strafe als vier Jahre
60 Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
61- 7\. Eine Nutzung von Kommunikationsdaten zu anderen Zwecken,
62 beispielsweise durch Nachrichtendienste, durch sonstige Behörden
63 oder durch private Dritte, ist auszuschließen. Den speichernden
64 Diensteanbietern selbst ist die Nutzung der Daten nur insoweit zu
65 gestatten, wie es zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung
66 erforderlich ist.
67- 8\. Der Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die
68 Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen
69 Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten sind nur in besonderen
70 Ausnahmefällen zuzulassen.
71- 9\. Zur Datenspeicherung und -vorhaltung sind nur Anbieter
72 öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und Betreiber
73 öffentlicher Kommunikationsnetze zu verpflichten. Kleine Anbieter,
74 insbesondere im Internetbereich, sind auszunehmen.
75- 10\. Die positiven und negativen Auswirkungen der
76 Vorratsdatenspeicherung auf die Gesellschaft sind von einer
77 unabhängigen Stelle zu untersuchen. Die Ergebnisse sind zu
78 veröffentlichen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Deutschen
79 Bundestag alle zwei Jahre Bericht über die Erfahrungen mit der
80 praktischen Anwendung der Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Die
81 Berichte sind zu veröffentlichen.
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83### Unterzeichner
84
85Chaos Computer Club - Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) -
86Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Forum InformatikerInnen für
87Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) - Grüne Jugend
88Bundesverband - Netzwerk Neue Medien e.V. (NNM) - no abuse in internet
89e.V. (naiin) - STOP1984 - Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten
90und unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD) - Verbraucherzentrale
91Bundesverband e.V. (vzbv)